Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 64
sehen wir, wie wichtig echte Bürgerbeteiligung in Wien ist.
Dazu möchte ich sagen: Ich brauch kein Buch zu lesen, um zu verstehen und zu wissen, was Bürgerbeteiligung ist. Das ist so ein wunderbar deutsches, einfaches Wort. Das bedeutet, den Bürger an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Das passiert, indem er in Form der Petition sein Anliegen an die Politik heranträgt. Dann ist er eingebunden. Das bedeutet, dass ihm Respekt entgegengebracht und das Recht gegeben wird, dies zu präsentieren, und dann kann seine Entscheidung einfließen. Das ist Bürgerbeteiligung in reinster Form. (Beifall bei der FPÖ und von Abg Mag Karin Holdhaus.)
Abschließend möchte ich sagen: Es ist erschütternd. Wir reden jetzt über die Art und Weise, wie Bürgeranliegen behandelt werden. Und das passiert – ich drücke es vorsichtig aus, ich will das Wort Regime nicht in den Mund nehmen. Sehr machtherrlich wird das Ganze betrachtet.
1848 haben die Bürger, die Arbeiter und die Studenten unter Einsatz ihres Lebens die Redefreiheit und die Meinungsfreiheit erkämpft, und sogar das wird hier in Zweifel gestellt. Da entscheidet eine Grün-Politikerin, was sachlich ist und was nicht. Da läuft es einem kalt über den Rücken. Und ich ersuche Sie: Bewahren Sie die Grundfreiheiten! Leben Sie die Grundfreiheiten! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. – Bitte schön.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Dieser Bericht zu den Petitionen in Wien umfasst 35 abgeschlossene Petitionen, 9 davon wurden über die Online-Plattform eingebracht und 26 in Papierform über die Magistratsabteilung 62. Ich denke, das Petitionsrecht schafft damit ein zusätzliches demokratisches Instrumentarium der Partizipation, das wir in der rot-grünen Stadtregierung gemeinsam gestaltet haben und dann, wie es heute schon dargestellt wurde, auch gemeinsam beschlossen haben.
Gerade im Zusammenhang mit der Open-Gouvernement-Strategie der Stadt ist mir die Möglichkeit der Beteiligung über die Plattform, eben auf diese transparente Art und Weise, sehr, sehr wichtig. Das heißt, es ist nicht nur ein partizipatives, gutes Instrument, es ist auch ein Instrument der Open-Gouvernement-Strategie und erleichtert so die Beteiligung. Ich muss dazusagen, es ist deshalb demokratiepolitisch so ein wichtiges Instrument, weil nicht alle Menschen in dieser Stadt die gleiche Möglichkeit zur Partizipation haben. Da ist das Petitionsrecht ein schönes, niederschwelliges Instrument, das sehr, sehr gut funktioniert. In weniger als vier Monaten können wir Petitionen behandeln und zu einer Entscheidung in der Stadt kommen.
Weil das so gut funktioniert, möchte ich mich dem Dank der Abg Kickert anschließen. Dass es so gut funktioniert, liegt natürlich auch an der Abwicklung beim Magistrat, im Besonderen bei den Magistratsabteilungen 62 und 26. Darüber hinaus möchte ich mich auch beim Ausschuss für die durchwegs konstruktive Arbeit bedanken. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Bericht. (Beifall bei der SPÖ und von Abg Dr Jennifer Kickert.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen.
Postnummer 7 betrifft eine Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art 15a über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art 15a über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden. Ich darf die Frau Berichterstatterin, Mag Sonja Wehsely, bitten, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!
Ich ersuche um Zustimmung. Dieser Beschluss wird notwendig, da die 15a-Vereinbarungen parallel zum Finanzausgleich laufen und der Finanzausgleich verlängert wurde.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das ist einstimmig beschlossen.
Postnummer 8 der Tagesordnung betrifft den Bericht 2015 des Unvereinbarkeitsausschusses gemäß § 129b Abs 4 der Wiener Stadtverfassung über die Kontrolle der Bezüge von öffentlichen Bediensteten, die zu Mitgliedern des Landtages gewählt wurden. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, Dipl-Ing Al-Rawi, die Verhandlung einzuleiten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Berichterstatter Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an den Landtag für das Jahr 2015 zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, auch das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 13. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994, die 48. Novelle und die Vertragsbedienstetenordnung 1995, die 45. Novelle geändert werden. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich darf bitten, die Verhandlung einzuleiten. – Bitte, Frau Stadträtin.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu dieser Änderung unserer Besoldungsordnung und Vertragsbedienstetenordnung.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die Gene
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