Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 64
Sie haben es wieder getan und tun es wieder und wieder, und ich ersuche Sie wirklich, das zu unterlassen, die Verunsicherung bei den Kolleginnen und Kollegen! Und hören Sie mir noch einmal gut zu: Es gibt keine einzige Entlassung eines Mediziners hier in Wien, Herr Dr Frigo (Beifall bei der SPÖ.), die gibt es nicht! Und auch noch einmal: Es geht hier um eine Rechengröße, die wir errechnet haben, wenn, wenn, wenn. Lesen Sie es einmal! Versuchen Sie wirklich einmal, es zu lesen und zu begreifen. Aber noch einmal, und ich sage das mit aller Deutlichkeit: Es gibt keine einzige Entlassung eines Mediziners hier in Wien auf Grund dieser Strukturmaßnahme! Nehmen Sie das bitte gefälligst zur Kenntnis! Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Verhandlung ist geschlossen und ich erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Landesrätin Mag Wehsely und Herr Abg Meidlinger haben den Initiativantrag ja schon im inhaltlichen Detail beschrieben und auch das Gesamtpaket. Ich möchte hier noch einmal festhalten: Die heutige Beschlusslage betrifft die besoldungsrechtliche Besserstellung von Spitalsärztinnen und Spitalsärzten sowie auch eine deutliche Besserstellung für Turnusärztinnen und Turnusärzte. Das Ganze ist auf Grund einer sozialpartnerschaftlichen Einigung zustande gekommen. Das ist die Regel hier in diesem Haus, dass wir sozialpartnerschaftliche Gespräche führen, Verhandlungen führen, die Interessen natürlich ausgeglichen werden und dann ein Gesetz entsteht. Dieses Gesetz, wie wir es heute verändern, wird in der Besoldung ein Paket ausmachen, und auch das ist heute schon erwähnt worden, von 67 Millionen EUR, weil es uns als Arbeitgeberin natürlich sehr wohl ein sehr, sehr großes Anliegen ist, die herausfordernde und wirkliche hervorragende Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen Bereich auch entsprechend zu entlohnen. Und wenn es durch diese Bedienstetenschutzmaßnahme, die es nun gibt, zu Veränderungen in der Arbeitszeit kommt, dann bedeutet das eine Verkürzung der Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Verkürzung ist nicht nur mit einem Lohnausgleich sozusagen codiert worden, sondern auch noch mit einem prozentuellen Zugewinn vorgesehen. Und das ist, denke ich mir, gut so, weil wir für gerechte und auch entsprechende Löhne in dieser Stadt eintreten, genauso eben auch für diese Bedienstetengruppe, bei der ich mich im Übrigen bei dieser Gelegenheit auch für ihre hervorragende Arbeit herzlich bedanken möchte. Ich bitte nun um Zustimmung zu dieser sozialpartnerschaftlichen Einigung. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke für das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke, das ist mehrstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den eingebrachten Beschluss- und Resolutionsantrag, der von den FPÖ-Landtagsabgeordneten Frigo, Jung und den ÖVP-Abgeordneten Korosec und Dworak eingebracht wurden und die Aufforderung an die zuständigen Stadträtinnen für Integration und für Gesundheit betrifft, die Verhandlungen mit der Ärztekammer und den Arbeiternehmervertretern neuerlich aufzunehmen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags beantragt. Wer diesem eingebrachten Beschlussantrag die Zustimmung erteilt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit und der Beschlussantrag somit abgelehnt.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf jene Mitglieder des Landtags, die dem Vorschlag die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Daher bitte ich die Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so mehrstimmig beschlossen.
Postnummer 10 der Tagesordnung betrifft die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gemäß § 129 der Wiener Stadtverfassung hinsichtlich § 30b Abs 3 und Abs 4. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten. Bitte, Frau Stadträtin.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke schön, Herr Präsident!
Ich bitte Sie ...
Präsident Prof Harry Kopietz: Zu diesem …
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger (unterbrechend): Herr Präsident, Entschuldigung (Abg Mag Dietbert Kowarik: Um Zustimmung, Frau Stadträtin!), nein, nein. Das ist die Postnummer 10 und ich bitte Sie, Herr Präsident, dass Sie den Antrag der Abgen David Ellensohn, Dr Jennifer Kickert, Mag Rüdiger Maresch, Birgit Hebein und Dipl-Ing Martin Margulies gemäß § 129 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien diskutieren.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Dr Ulm zum Wort gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es geht um eine ganz elementare Sache. Die GRÜNEN thematisieren etwas, was uns in den letzten Wochen und Tagen sehr beschäftigt hat, nämlich dass es keine Selbstverständlichkeit in diesem Haus ist, dass 51 von 100 Abgeordneten ein einfaches Landesgesetz beschließen können, und zwar deshalb nicht, weil die SPÖ meint, eine Blockademöglichkeit im Ausschuss gefunden zu haben. Es hat eine denkwürdige, traurige Ausschusssitzung am 6. März gegeben … (Abg Godwin Schuster: Eine demokratische Entscheidung! Eine demokratische Entscheidung!) Herr Kollege Schuster, ich
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