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Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 64

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Abg Kowarik, Sie sind am Wort.

 

15.18.51

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!

 

Tja, ich mache mir die Welt, so wie sie mir gefällt. Der Herr Kollege Ellensohn hat ohnehin schon sehr viel darüber gesagt und sehr viel Richtiges gesagt. Vielleicht nur ganz kurz vorab: Also auch diese Nichtzulassung ist nicht rechtmäßig, Herr Präsident, und Sie schulden uns noch eine Aussage, warum Sie am 27. Juni 2013 den angesprochenen Abänderungsantrag zugelassen haben und jetzt keine Zusatzanträge zulassen. Diese Tatsache, die Sie nicht wegdiskutieren können, die haben Sie uns noch nicht erklärt, Sie werden es auch nicht erklären können. Wir hätten trotzdem gern eine Stellungnahme von Ihnen dazu. – So weit dazu.

 

Jetzt aber zum Akt. Warum liegt dieser Tagesordnungspunkt vor? – Wir haben es auch schon gehört von den Vorrednern. Tatsache ist, die Frist für die Wahlkarten für die Briefwahlstimmen ist aus unserer Sicht – und nicht nur aus unserer Sicht und war es schon 2010 – wahrscheinlich verfassungswidrig. Tatsache ist aber auch, dass die SPÖ im Alleingang im Jahr 2010 vor der Wahl diese Regelung durchgepeitscht hat – gegen die Bedenken der gesamten Opposition und nicht nur der Opposition, sondern auch von namhaften Verfassungsjuristen. Auf unsere damaligen Vorhaltungen hat man reagiert und hat gesagt, das stimmt nicht, das ist selbstverständlich verfassungskonform, und hat das durchgezogen. Jetzt ist man offensichtlich gescheiter geworden. Man könnte auch sagen, wir haben 2010 mit einem verfassungswidrigen Gesetz gewählt.

 

Die Geschichte dieses Initiativantrages, der jetzt vorliegt, ist in der Tat interessant. Kollege Ellensohn hat das ja schon ausgeführt, wie kurios die Geschichte dieses Antrages doch war. Er hat schon ausgeführt, dass das ursprünglich als Allparteienantrag gedacht war. Dazu vielleicht auch noch: Wir hätten im Zuge dessen gerne noch viel mehr geregelt gehabt. Im Zuge der Wahlrechtsreform hätten wir ja gerne nicht nur den Mindestgehalt geändert, sondern viel mehr, und gerade auch hinsichtlich der Briefwahl hätten wir gerne sehr, sehr viel mehr geändert gehabt. Das ist wohl noch weniger durchsetzbar als das, was wir jetzt wollen.

 

Darum haben wir gesagt, ja, wir sind selbstverständlich dafür, dass diese Nachfrist für die Wahlkarten mittels Initiativantrag geändert werden kann. So wurde es ja auch besprochen in den vorangehenden Verhandlungsrunden, die ja immer wieder stattgefunden haben, auch zwischen allen Parteien, wo ich die Ehre hatte, auch hin und wieder dabei sein zu dürfen. Und daher kam dieser Initiativantrag.

 

Ich habe mich auch, ich möchte nicht sagen, gefreut, aber ich habe es zur Kenntnis genommen, dass dieser Initiativantrag von einem schon von mir nicht nur ein Mal eingebrachten Antrag abgeschrieben wurde. Mehr oder weniger wortident, also sogar mit einem Fehler, wozu wir noch kommen, wurde abgeschrieben. In der Begründung hat man nur meinen Hinweis weggelassen, dass diese gesetzlichen Bestimmungen 2010 von der SPÖ im Alleingang eingesetzt wurden.

 

Nichtsdestotrotz, dieser Antrag lag vor, wurde herumgereicht, es war alles sehr hektisch, wie auch in den letzten Tagen alles sehr hektisch war diesbezüglich. Zu uns ist jemand gekommen, wir haben selbstverständlich unterschrieben, weil das in Wirklichkeit ohnehin unser Antrag war, den wir schon eingebracht haben. Da haben wir gesagt, da gehen wir mit drauf. Wir wollen und wir bekennen uns auch dazu, dass wir mit einem verfassungskonformen Wahlrecht wählen in diesem Oktober.

 

Auch wir haben das gesehen, dass das ein Argumentarium sein könnte, dass man da halt herumtrickst und dazuschreibt, nur „hinsichtlich Frist für Wahlkarten“, dass man dann sagt, da ist kein Zusatzantrag zulässig. Wir haben uns aber auf den Standpunkt gestellt, das ist so oder so rechtswidrig. Also ob man das jetzt dazuschreibt oder nicht, das ist so oder so rechtswidrig, was der Herr Präsident heute gemacht hat, nämlich die Zusatzanträge nicht zuzulassen. Also haben wir uns da nicht ausgeschlossen.

 

Der Herr Klubobmann Gudenus hat also diesen Antrag für uns mitunterschrieben, Kollege Aichinger auch. Wir haben schon gehört, Kollege Ellensohn hat gesagt, nein, mit mir nicht. Das wurde dann nachträglich geändert. Der Kollege Aichinger war zu Recht – wie soll man sagen auf gut Wienerisch – angefressen und hat gesagt, nein, er zieht seine Unterschrift zurück. Wir haben gesagt, um des Gesetzes Willen lässt der Herr Kollege Gudenus seine Unterschrift drauf. Wir wollen das ja. Ja, soll so sein, das ist Geschmackssache, ob man jetzt die Unterschrift zurückgezogen hat oder nicht.

 

Tatsache ist, durch die Rückziehung war dann eine Unterschrift zu wenig drauf. Wir wissen, Initiativanträge brauchen fünf Unterschriften. Es waren nur noch vier drauf. Nebenfrage: Ob man alleine einfach einen Antrag zurückziehen kann oder nicht, weiß ich nicht. Ich glaube, in der Geschäftsordnung des Nationalrates oder im Kommentar dazu steht, dass alle Antragsteller zurückziehen müssten, einer allein kann nicht. Wie auch immer.

 

Man könnte aber auch sagen, die Unterschriften wurden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eingeholt, darum liegt ein Irrtum vor. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Man kann einen Antrag nachträglich nicht ändern!) Sage ich ja. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Das war sicher begründet!) Sage ich ja, Herr Kollege, sage ich ja. Also das ist nachvollziehbar, was der Kollege Aichinger gemacht hat, auch aus unserer Sicht. Wir haben gesagt, im Zweifel für das Gesetz, für die Gesetzeswerdung.

 

Jetzt hat das offensichtlich auch die SPÖ mitbekommen und hat dann dementsprechend zur gleichen Zeit oder noch ganz rasch offensichtlich – es waren ja genug Leute dort in der Klausur – den gleichlautenden Antrag von fünf oder mehr Antragstellern – das weiß ich jetzt nicht – auch noch unterschreiben lassen und auch noch eingebracht. Der wurde auch zugewiesen. Der Präsident hat korrekterweise festgestellt, dass da auch ein Antrag der SPÖ eingebracht wurde, und hat ihn dem Ausschuss zugewiesen; mit einer eigenen Geschäftszahl selbstver

 

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