Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 64
ständlich. Das waren natürlich, auch wenn sie wortident waren, zwei verschiedene Anträge, die zwei verschiedene Geschäftszahlen gehabt haben.
Auf der Tagesordnung ist dann plötzlich nur eine Geschäftszahl eines Antrages ausgewiesen worden, nämliche jene des nur noch mit vier Unterschriften behafteten Antrages. Außerdem hat man als Beilage nicht nur den Initiativantrag mit vier Unterschriften der Tagesordnung beigelegt, sondern als Beilage zur Beilage noch den SPÖ-Antrag. Für mich auch einmalig! Argumentarium dann während der Sitzung, die, wie wir heute schon gehört haben, sehr interessant abgelaufen ist: Das ist der gleichlautende Antrag, das ist quasi ein Antrag, und darum haben wir genug Unterschriften.
Ich habe meine berechtigten Zweifel angemeldet, ob das wirklich so zu sehen ist. Ich habe auch, nachdem wir es im Ausschuss beschlossen haben, noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich nicht weiß, ob das wirklich verfassungskonform ist. Mir wurde versichert von SPÖ-Seite, dass dem so ist. Ich habe meine Zweifel. Wir wollen hoffen, dass zumindest das keine Verfassungswidrigkeit ist.
Nur damit wir einmal sehen, damit man einmal mitbekommt, wovon wir reden. Da reden wir fünf Jahre von der Wahlrechtsänderung, und dann tun wir so herum. Also da sieht man schon auch, wie das von der SPÖ gehandhabt wird – um es einmal vorsichtig zu sagen.
Tatsache ist: Im Ausschuss wurde dann auch ein Abänderungsantrag gestellt, der korrekt war und dem wir uns auch nicht verschlossen haben, weil ich in meinem ursprünglichen Antrag vergessen habe, den § 58a Abs 5 entfallen zu lassen. Der wortidente, ursprünglich als Allparteienantrag gedachte Antrag hat das auch vergessen, also sogar meinen Fehler hat man leider Gottes abgeschrieben. Darum war der Abänderungsantrag von der SPÖ korrekt. Es haben, glaube ich, da auch alle zugestimmt, auch der Kollege Ellensohn.
Zur Unterstützungsfrage: Auch da, kann ich mich erinnern, hat Kollege Ellensohn berechtigterweise angemerkt, dass auf dem einen Antrag nur noch vier Unterschriften drauf sind, und hat gemeint, dass das ja gar nicht geht und dass so ein Gesetzesantrag gar nicht möglich ist. Ich habe gesagt – ob das jetzt im Sinne einer verfassungskonformen Gesetzwerdung wirklich gescheit war, das, muss ich selbstkritisch feststellen, weiß ich nicht –, grundsätzlich geht ja auch eine Unterstützungserklärung, es kann ja theoretisch auch ein einzelner Abgeordneter einen Gesetzesantrag einbringen.
Was wäre aber der richtige Weg gewesen? – Das ist eben in der Aufregung des Ausschusses nicht aufgefallen. Einer hätte es auffallen müssen, nämlich der Frau Vorsitzenden, auch ihr ist es nicht aufgefallen. Da hätte natürlich zuerst vom Präsidenten die Unterstützungsfrage im Landtag gestellt werden müssen und nicht im Ausschuss. Dort hätten dann vielleicht vier weitere Damen und Herren aufgezeigt oder auch nicht, und dann wäre es erst in den Ausschuss zugewiesen worden. Also diese Unterstützungserklärung – selbstkritisch feststellend – im Ausschuss ist nicht möglich, da bin ich der festen Überzeugung.
Tatsache ist: Jetzt liegt der Antrag vor, und wir stimmen darüber ab. Ich gehe davon aus, dass das, was uns von der SPÖ mitgeteilt wurde, korrekt ist. Wir haben, wie gesagt, unsere Bedenken noch einmal angeführt und gesagt, sanieren wir das noch. Es wurde uns wirklich vermittelt: Nein, das ist korrekt. Also gehen wir davon aus, dass das korrekt ist. Jetzt liegt der Antrag vor. Wir werden dem selbstverständlich zustimmen, weil das ja unser ursprünglicher Antrag ist, und es gibt keinen Grund, warum wir dem nicht zustimmen sollten.
Das ist eine ein bisschen sperrige Materie, ich weiß das, und jeder, der nicht hier im Haus sitzt, wird womöglich schon längst ausgestiegen sein und sich denken, was soll das. Aber gerade beim Wahlrecht oder gerade beim Verfassungsrecht sollte man halt genau arbeiten.
Tatsache ist, wir werden dem zustimmen. Tatsache ist auch, dass wir es nicht einsehen – das haben ja meine Vorredner auch in der Geschäftsordnungsdebatte schon gesagt –, dass die Zusatzanträge nicht zugelassen werden. Ich werde jetzt diesbezüglich aber nichts mehr sagen, dazu haben wir schon genug gehört.
Dem Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN werden wir selbstverständlich zustimmen. Der ist okay. Aber wer sagt denn, dass dieser zulässig ist? (Heiterkeit bei Abg Dipl-Ing Martin Margulies.) Auch hier könnte man ja mit der gleichen Argumentation behaupten, es muss einen systematisch ganz engen Zusammenhang zum ursprünglichen Antrag geben. Ob es den jetzt gibt oder nicht? Nachdem, was wir heute gehört haben, gibt es ihn offensichtlich nicht. Also ich bin neugierig, ob Sie den zulassen, Herr Präsident. Wir werden dem zustimmen.
Insgesamt zusammengefasst: Dem Initiativantrag in der im Ausschuss abgeänderten Form stimmen wir zur. Die Vorgangsweise finden wir skandalös. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg Dipl-Ing Schicker. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dipl-Ing Rudi Schicker (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin selbstverständlich bei den Unterstützern dieses Initiativantrages, womit wir die Wahlkartenfrist auf das reduzieren, was mittlerweile in allen österreichischen Bundesländern und im Nationalrat üblich ist, weil sich herausgestellt hat, dass die Änderung, die damals vom Nationalrat ausgegangen ist, nämlich eine Nachfrist von acht Tagen zu haben, schlicht und ergreifend fehlgenutzt werden kann, wie wir das leider dann auch bei der Wiener Befragung zur 24-Stunden U-Bahn erleben durften, wo eine hier nicht mehr aktive Politikerin damals dazu aufgerufen hat, doch noch geschwind die Karte abzuschicken. Das war ein nicht sehr geschickter Akt und hat natürlich beschleunigt, dass man diese Änderungen machen muss. Daher haben wir diese Änderung natürlich auch als positiv und als sinnvoll gesehen und als notwendige Reparatur der Wiener Wahlordnung.
Ich könnte damit schon aufhören und sagen, wir werden dem Akt zustimmen und damit diese Änderung na
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