Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 53
Überprüfungen sehr mangelhaft sind. In allen Bundesländern fehlen sowohl Personal als auch überhaupt Ressourcen.
Frau Präsidentin! Ist es bitte möglich, dafür zu sorgen, dass es ein bisschen ruhiger ist?
Präsidentin Marianne Klicka (unterbrechend): Ich darf die Abgeordneten um etwas mehr Ruhe ersuchen.
Abg Ingrid Korosec (fortsetzend): Danke. Meine Frage, Frau Landesrätin: Welche Maßnahmen wird Wien setzen, damit zur Kontrolle des Bezuges Hausbesuche öfter als bisher durchgeführt werden?
Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Landesrätin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete!
In dem von Ihnen zitierten Bericht wird Wien als Beispiel dafür hervorgehoben, dass hier im Vergleich zu den anderen Bundesländern besonders viel kontrolliert wird. Und wenn Sie die Kürzungen bei der Mindestsicherung vergleichen, die die MA 40 einerseits und das AMS andererseits vornehmen, dann werden Sie feststellen, dass wir in Wien die Mindestsicherung häufiger kürzen als das AMS die Arbeitslosenunterstützung.
Präsidentin Marianne Klicka: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg Hebein gestellt. Ich ersuche sie darum.
Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen Frau Landesrätin!
Selbst verständlich unterstützen wir den von ihnen geplanten One-Stop-Shop für Jugendliche, lehnen aber verschärfte Sanktionsmaßnahmen für Jugendliche ab.
Darauf bezieht sich auch meine Frage: Wenn erwachsene Jugendliche sowieso mit Sanktionsmaßnahmen bis zum Entzug der Mindestsicherung konfrontiert sind, wenn sie nicht kooperieren und sich das trotzdem um eine Spur verfestigt, warum sollte dann diese Maßnahme genau bei Minderjährigen oder 15- bis 17-Jährigen wirken, die ebenso in prekären Verhältnissen leben?
Präsidentin Marianne Klicka: Ich bitte um die Beantwortung, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete! Ich halte das für einen defätistischen Zugang, und ich bin eine große Feindin des Defätismus!
Ich halte es für ganz wichtig und für ganz vorrangig im Zusammenhang mit Sozialpolitik und insbesondere mit Sozialpolitik in Wien, dass wir alles daran setzen, dass junge Menschen in ihrem Leben auf eigenen Beinen stehen und nicht auf Mindestsicherung angewiesen sind. Und wenn wir wissen, dass rund 10 Prozent jener Menschen zwischen 15 und 19, also eben mündige Minderjährige, die in keinem Kurs, in keiner Schule und in keiner Ausbildung sind und auch beim AMS nicht gemeldet sind, aber Mindestsicherung erhalten, dann halte ich es für eine ganz große und wichtige sozialpolitische Herausforderung, aber auch Pflicht, diese jungen Menschen zu befähigen, zukünftig ein eigenständiges Leben zu leben.
Dazu muss es Angebote geben, und deshalb habe ich schon bei meiner Antwort an Herrn Kollegen Aigner gesagt, dass das nicht so einfach ist. Da muss es entsprechende Angebote geben, sowohl Gesprächsangebote als auch konkrete Angebote im Hinblick darauf, was diese Jugendlichen dann tun können.
Aber es liegt natürlich auch in der Verantwortung der Eltern, die ja sozusagen die Verantwortung tragen und auch die Leistung beziehen. Diese müssen auch darauf schauen, dass sich die Jugendlichen, wenn es Angebote gibt, auch tatsächlich bewerben. Und Angebote gibt es ja in der Stadt. Wir haben hier mittlerweile eine ganz andere Situation, als das in anderen Bundesländern der Fall ist, sodass wir den Jugendlichen Plätze zur Verfügung stellen können. Und wenn diese nicht angenommen werden, dann ist das nicht „just for free“, sondern dann muss man reden, aber wenn reden nicht reicht, dann muss es auch Sanktionen geben.
Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Die 4. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg Seidl. Ich ersuche ihn darum.
Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Landesrätin!
Frau Landesrätin! Im Gegensatz zu den Grünen sehen wir in dem 3. Wiener Sozialbericht doch einen Weg in die richtige Richtung.
Eine ganz kurze Zusatzfrage von mir: Wie stellt die MA 40 die Arbeitswilligkeit eines Jugendlichen fest?
Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das ist verhältnismäßig einfach: Es geht nicht darum, die Arbeitswilligkeit festzustellen, sondern es geht einfach um einen Datenabgleich. Und wenn es Jugendliche gibt, die nicht in die Schule gehen, die keine Lehre machen – denn sonst würden sie ja auch nicht unbedingt bei uns landen – und die nicht beim AMS gemeldet sind, dann muss man schauen: Sind sie nicht beim AMS gemeldet, weil sie zum Beispiel eine Behinderung haben? Oder können sie keinen Beruf ausüben, weil sie nicht arbeitsfähig sind? – Dann gibt es ja ein ärztliches Zeugnis. Oder gibt es andere Gründe? – Und wenn es die nicht gibt und diesbezüglich nichts vorliegt, dann wird Kontakt mit dem AMS aufgenommen.
Präsidentin Marianne Klicka: Ich danke für die Beantwortung.
Die 2. Frage (FSP – 02060-2015/0001 – KVP/LM) wurde zurückgezogen.
Wir kommen somit zur 3. Frage (FSP – 02058-2015/0001 - KFP/LM). Sie wird von Herrn Abg Mag Gerald Ebinger gestellt und ist ebenfalls an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. [In einer Anfragebeantwortung zum Thema „Daten zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ schreiben Sie, dass sämtliche Vermögenswerte bekannt gegeben werden müssen. Das gilt für Vermögenswerte im In- und Ausland. Eine Überprüfung ist – wie Sie schreiben – im In- und Ausland nur partiell möglich. Im Inland werden aber zum Beispiel Überprüfungen bei Grundstücksvermögen beim Bezirksgericht (Einschau ins Grundbuch) vorgenommen. Wie erfolgt eine Überprüfung von Grundstücksvermögen im Ausland?]
Ich ersuche um die Beantwortung.
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