Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 53
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abgeordneter!
Sie fragen mich, wie eine Überprüfung von Grundstücksvermögen im Ausland erfolgt. – Ich möchte dazu vorerst ein bisschen ausführen, wie die Überprüfung an sich erfolgt: Alle Antragsteller auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung müssen bei der Antragstellung der Behörde, also der MA 40, jegliches Einkommen und sämtliche Vermögenswerte bekannt geben und müssen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben bestätigen.
Grundsätzlich geht die Behörde davon aus, dass die Angaben der Antragsteller wahrheitsgemäß sind. Eine Überprüfung der Vermögenswerte ist sowohl in Österreich als auch im Ausland nur partiell möglich, da zentrale Aufzeichnungen über die Vermögenswerte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger weder in Österreich noch in anderen Staaten geführt werden. Solche Daten gibt es über niemanden von uns und auch nicht über die anderen Österreicherinnen und Österreicher oder über sonstige Bewohnerinnen oder Bewohner unseres Staates.
Nach der Antragstellung werden von der Behörde aber zahlreiche Ermittlungen angestellt und bei folgenden Stellen Abfragen durchgeführt: Beim Zentralen Melderegister, bei der MA 50, bei der Bundespolizeidirektion Wien, beim Verkehrsamt, bei der MA 63, bei der MA 35, beim Grundbuch des entsprechenden Bezirksgerichts, wenn Grundbesitz angegeben wurde oder wenn ein begründeter Verdacht der Behörde besteht.
Ob Grundbesitz oder Liegenschaften in Österreich vorhanden sind, kann mittels Abfrage beim Bezirksgericht verifiziert werden. In den meisten Fällen handelt es sich beim Vermögenswert um eine Eigentumswohnung, die von Antragstellern selbst oder von unterhaltsberechtigten Angehörigen zu Wohnzwecken genutzt wird. In diesem Fall wird die Verwertung, also der Verkauf, der Wohnung nicht verlangt, da dies zur Obdachlosigkeit des Antragstellers oder dessen Angehörigen führen würde. Stattdessen wird die Bedarfsorientierte Mindestsicherung gegen grundbücherliche Sicherstellung des Ersatzanspruches zuerkannt.
Im Ausland kann mangels zentraler Datenerfassung nicht auf eine derartige Abfragemöglichkeit zurückgegriffen werden. Persönliche Recherchen im Ausland werden auf Grund des sehr hohen Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten und das relativ geringe Nutzens als nicht effizient erachtet. Rechtlich unmöglich ist es jedenfalls, im Ausland grundbücherliche Sicherstellungen auf Grundlage eines österreichischen Gesetzes zu erwirken.
Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Mag Ebinger gestellt. – Bitte.
Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sie haben jetzt mehr oder weniger aus Ihrem Prospekt „Wiener Mindestsicherung“ und aus der Fragebeantwortung vorgelesen, die wir das letzte Mal erhalten haben.
Laut dieser Fragebeantwortung gibt es ungefähr 160 000 Mindestsicherungsbezieher, davon ungefähr 37 000 Drittstaatsangehörige. Und wir wissen, dass es auch Betrugsfälle gibt.
Wir haben seinerzeit nicht zugestimmt, weil ein unserer Meinung nach wichtiger Punkt nicht erfüllt ist, nämlich dass es keine Transparenzdatenbank gibt. Man kann, wie Sie jetzt gesagt haben, auch nur sehr bedingt nachvollziehen, ob jemand irgendwo Grundeigentum hat. Das herauszufinden, ist speziell außerhalb der EU nicht einfach.
Warum gibt es keine Transparenzdatenbank? Warum ist das bis heute nicht umgesetzt worden?
Präsidentin Marianne Klicka: Ich bitte um die Beantwortung, Frau Landesrätin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich kann Ihnen ganz sicher sagen: Am Land Wien liegt es nicht! Und wenn ich mir eine persönliche und politische Einschätzung erlauben darf, dann sage ich, ich glaube, dass es auch nicht am Widerstand der Mindestsicherungsbezieherinnen und –bezieher liegt, wenn es darum geht, Vermögen darzustellen und transparent zu machen, sondern dass eher diejenigen, die ganz viel Vermögen in dieser Republik haben, nicht wollen, dass das alle wissen. Und deshalb gibt es das nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg Korosec gestellt. Ich ersuche sie darum.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Landesrätin! Sie haben schon bei der ersten Anfragebeantwortung gesagt, dass das in Wien sehr streng kontrolliert wird. Wenn jemand eine Kontrolle verweigert, dann unterliegt er zunächst einer 25-prozentigen Kürzung. Das gilt für einen Monat. Dann erfolgt eine schriftliche Ermahnung, und dann wird noch einmal eine stufenweise Kürzung auf 50 Prozent vorgenommen. Und letztlich wird überhaupt gesperrt.
Sie haben jetzt dem Herrn Kollegen auf seine Frage bezüglich Kontrollen betreffend Grund und Boden geantwortet. – Ich verstehe nicht, warum nur im Zweifelsfall die MA 40 kontrolliert. Die Beantwortung war für mich nicht klar.
Grundsätzlich ist es also so, dass Sie die Angaben des Antragstellers, wenn sie irgendwie plausibel sind, zunächst einmal zur Kenntnis nehmen und diese nur im Zweifelsfall überprüfen. Trifft das zu?
Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sie haben zuerst über die Kürzungen gesprochen und dann die Frage gestellt, warum nur im Zweifelsfall überprüft wird.
Ich möchte jetzt nicht alles wiederholen, um das Ganze nicht zu verlängern, sondern nur noch einmal sagen: Tatsache ist, dass selbstverständlich immer systematisch abgefragt wird. Dazu kommt natürlich, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller bestätigen müssen, dass sie betreffend ihre Angaben die Wahrheit sagen. Und wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Grundbesitz vorhanden ist, dann wird überprüft.
Ich frage mich wirklich, was hier insinuiert wird und ob Sie sich schon einmal mit dem Leben von Mindestsicherungsbezieherinnen und –beziehern beschäftigt haben! – Ja, da gibt es die Gauß‘sche Normalverteilungen betreffend jene, die sehr gescheit sind, und jene, die
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