Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 53
Kollegen Stürzenbecher. Dass wir da vielleicht trotz aller Wahlkampfzeiten, die wir ja wissen oder wo uns der Herr Bürgermeister schon gesagt hat, was davon zu halten ist, aber dass wir vielleicht trotz aller Wahlkampfzeiten das noch zustande bringen und dann rechtzeitig vor dem 31.12 eine Gesetzesnovellierung vornehmen. Den § 3 werden wir wahrscheinlich nicht so schnell ändern können. Es wäre schön, wenn wir es trotzdem zusammenbringen, dass wir da irgendwann einmal eine klare Regelung zusammenbringen.
Am Schluss meiner Rede möchte ich mich auch bei Ihnen, Herr Präsident, und bei den Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts bedanken. Es ist sicher eine nicht immer ganz einfache Arbeit. Sie haben das auch im Bericht dargestellt. Das war ja auch nicht einfach, diese neuen Regelungen beziehungsweise die Überleitung des UVS in das Gericht. Das ist mehr oder weniger anstandslos, glaube ich, ohne größere Reibungsverluste gelungen. Das ist nicht hoch genug einzuschätzen. Grundsätzlich freuen wir uns, dass es dieses Verwaltungsgericht Wien gibt. Wir sind dazu aufgerufen, die bestmöglichen Normen dafür zu beschließen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dr Stürzenbecher. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Ja, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben heute, wie es schon von meinen Vorrednern erwähnt wurde, zum ersten Mal den Bericht des Landesverwaltungsgerichts Wien auf unserer Tagesordnung, weil es ja auch erst diesen einen gegeben hat.
Es wurden ja mit dieser Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte am 1.1.2014 im Rahmen der größten Verwaltungsreform, wie es sie insgesamt in der Republik Österreich seit 1945 gegeben hat, diese ins Leben gerufen, die jeweils in zweiter Instanz entscheiden beziehungsweise darüber dem Bundesverwaltungsgericht und dem Finanzgericht unter Aufrechterhaltung, aber unter spezifischer Zuständigkeit nunmehr des Verwaltungsgerichtshofs, der durch das alles auch entlastet werden soll, wodurch alle schneller zu ihrem Recht kommen sollen. Das ist eine große gelungene Reform und es ist auch so, dass wir sehr zufrieden darüber sind, dass in unserem Bereich, im Land Wien, wir wirklich sagen können, dass dieses Vorhaben geglückt ist und wir alle stolz darauf sind, dass wir das in die Wege leiten konnten. Das als Einleitung.
Wir haben dadurch auch die verfassungsrechtlich interessante Situation geschaffen, dass Länder auch an Teilen der Gerichtsbarkeit teilhaben können, was bisher ja nicht der Fall war und wodurch wir ein noch höheres Maß an Unabhängigkeit der Verwaltungsentscheidungen sicherstellen konnten, damit sie künftig und vielleicht auch gegenwärtig schon rascher und effizienter gefällt werden, und dass, wie schon gesagt, der Verwaltungsgerichtshof entlastet ist. Also das sind sicher sehr, sehr positive und wichtige Dinge, die hier gelungen sind.
Weil der Bericht natürlich nicht von allen gelesen wird und in der Öffentlichkeit auch nicht so bekannt wird, darf ich vielleicht einige Zahlen doch erwähnen, die interessant sind und die sich aus diesem Bericht ergeben. Wir haben immerhin 17 004 neue Verfahren gehabt, davon noch 1 441 Altfälle und 6 013 Altakten. Also damit man sich irgendwie eine Vorstellung macht. Das sind 58 Prozent, eine Steigerung im Vergleich zu den Fällen des UVS und trotzdem beim Personal nur eine Steigerung von 146 auf 194, also ein deutlich geringerer Prozentsatz. Trotzdem wird das von den Richtern und sonstigen Bediensteten des Verwaltungsgerichts bis jetzt sehr, sehr gut bewältigt, wofür wir ihnen auch herzlich danken.
Es ist so, dass wir offene Rechtssachen mit 31.12.2014 8 461 hatten, die Anzahl der Erledigungen durch RichterInnen 14 556 und 2 604 durch RechtspflegerInnen, 3 602 Abtretungen, also insgesamt über 18 000 Erledigungen. Besonders wichtig scheint mir auch, dass es 6 258 mündliche Verhandlungen gegeben hat und 305 von 700 Erkenntnissen beziehungsweise Beschlüssen wurden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bekämpft. Das als einige Zahlen, um sozusagen die Dimension dieses neuen Landesverwaltungsgerichts doch irgendwie anschaulich für jeden darzulegen.
Wenn der Kollege Kowarik, dem ich, genauso wie dem Kollegen Ulm und auch dem Koalitionspartner für die bisherige gute Zusammenarbeit im Bereich der Gesetzwerdung für das Landesverwaltungsgericht und auch die Novellen danke, gesagt hat, es hat eben schon zwei Novellen gegeben: Eine war wegen, eher, was man als Kleinigkeit bezeichnen kann, wenn man alles dazuzählt, aber die wichtigste meiner Ansicht nach war, dass wir natürlich erst im Nachhinein sicherstellen konnten, dass dort eine Sicherheitsschleuse eingerichtet werden kann. Also das war etwas, was man ursprünglich ja nicht machen konnte und was man dann machen hat müssen. Dass das sinnvoll war, zeigen auch wieder Zahlen. Immerhin wurden bisher 254 Gegenstände abgenommen, also Messer, Scheren, Pistolen, und so weiter. Das ist schon etwas und das wäre sonst ohne rechtliche Grundlage gewesen. Jeder von denen hätte dann zu allen Instanzen gehen und sich beschweren können. So hat man auch die Sicherheit erstens der Bediensteten und der Richterinnen und Richter sichergestellt, aber natürlich auch von allen, die sich sonst dort aufhalten. Das ist, glaube ich, außerordentlich wichtig. Deshalb in dieser Hinsicht lieber eine Novelle mehr als eine weniger und dann passiert irgendwas. Das sei auch klargestellt.
Dann noch kurz zu einigen Dingen, die angesprochen wurden. Insgesamt glaube ich auch, dass wir besonders der Landesrätin, StRin Frauenberger, danken können, dass sie Rahmenbedingungen geschaffen hat, dass jetzt das Landesverwaltungsgericht doch in einem ruhigen Fahrwasser ist. Früher beim UVS war das, das kann man ja ruhig sagen, nicht immer so. Da hat es manchmal ziemlichen Wirbel gegeben, was für die recht
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