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Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 53

 

liche Umsetzung nicht gut war. So gesehen haben wir hier jetzt wirklich wesentlich bessere Bedingungen.

 

Wir haben ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vorliegen, das zwar grundsätzlich besagt, dass Rechtspfleger - wofür wir sehr sind, die Rechtspfleger sind eine echte Stütze und machen das Funktionieren des ganzen Gerichts noch besser - zwar grundsätzlich erlaubt sind, aber nicht genau in dem Ausmaß, wie wir es festgeschrieben haben. Wir nehmen, so wie man als guter Sportler einen Schiedsrichterpfiff zur Kenntnis nimmt und akzeptiert, natürlich auch dieses Erkenntnis an, akzeptieren es vollkommen und werden es auch reparieren, wobei bis Ende des Jahres Zeit ist. Würden wir es nicht reparieren, würde nicht ein gesetzloser Zustand eintreten, sondern dann würde automatisch alles von den Rechtspflegern auf die Richter übergehen, was wir aber nicht wollen. Ich glaube, alle vier Parteien wollen das nicht, weil es schade wäre, wenn wir dieses Instrument der Rechtspfleger aufgeben würden. Deshalb darf ich auch jetzt schon alle anderen Parteien mit einladen, dass wir die Novellierung dieses Gesetzes, das dann natürlich 100 Prozent wasserdicht verfassungskonform sein soll, gemeinsam ausarbeiten und es möglichst auch gemeinsam beschließen. Ich bin da auf Grund der bisherigen Erfahrungen sehr zuversichtlich. Das dazu, wobei es wirklich ja so ist, dass bei den Rechtspflegern jetzt eben die Diskussion ist, dürfen sie eine mündliche Verhandlung machen oder dürfen sie nur in Verwaltungsstrafsachen nicht sein. Das wird man klug bedenken müssen und dann natürlich mit Know-how, und wir haben uns vom Landesverwaltungsgerichtspräsidenten beraten lassen, die Entscheidung so treffen, dass die Rechtspfleger meiner Ansicht nach schon möglichst viel machen können sollen, aber eben nur so viel, wie es 100-prozentig verfassungskonform ist. Das dazu.

 

Zu dem bissel doch Geplänkel mit den Richterentscheidungen möchte ich nur festhalten, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu 100 Prozent bei diesen Richterernennungen eingehalten worden sind. Das ist, glaube ich, ja gar nicht bestritten worden. Und dass das Verfahren des Amtes der Wiener Landesregierung transparent und standardisiert war, das kann man im Endeffekt bei jeder Entscheidung fragen, wenn mehrere Personen zur Diskussion stehen, und immer irgendwas sagen, das hätte so besser sein können, so besser sein können. Und eben weil der Bund hier ja doch immer genannt wird, dass dort faktisch die gleichen Entscheidungsstrukturen bei Richtern sind - dort ist es auch so, bei den zumindest wichtigen Entscheidungen oder generell: Wir haben dort einen Senat des Oberlandesgerichts, dann hat man einen Senat des Obersten Gerichtshofs, wenn irgendeine wichtige Richterstelle ansteht, und die machen beide ihre Reihungen. Da ist es oft so, dass der Kandidat A bei dem einen Erster ist und bei dem anderen Dritter, das kommt sehr oft vor, da kenne ich mich wirklich aus, und umgekehrt. Oder manchmal ist einer dort bei dem einen Senat drinnen und beim anderen nicht, und dann muss der Minister entscheiden, und der muss entscheiden. Wenn das vollkommen gleich ist, ist es etwas anderes. Aber wenn zwei Senate verschiedene Vorschläge zu mehreren Personen machen, dann ist es eben so, dass man da immer darüber diskutieren kann, aber letztlich muss entschieden werden. Die Entscheidungen sind dort immer gesetzeskonform geschehen und sind bei uns in Wien auch vollkommen gesetzeskonform geschehen. Das sei dazu gesagt.

 

Vielleicht noch ein Wort des Dankes natürlich auch an den Herrn Präsident Kolonovits und an alle Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgerichts, an die RechtspflegerInnen, an die Kanzleibediensteten, an die juristischen MitarbeiterInnen, an die Fachbediensteten im Verwaltungsdienst und an die Amtsgehilfen. Von uns allen einen herzlichen Dank für die ausgezeichnete Arbeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. )

 

Alles in allem möchte ich noch einmal betonen, dass wir das Landesverwaltungsgericht legistisch geschaffen haben und dass es wirklich gut funktioniert. Ich glaube auch, Kollege Kowarik, dass der Begutachtungsentwurf sicher verbesserungswürdig war. Deshalb gibt es ja auch Begutachtungsentwürfe. Eine gute legistische Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass natürlich im Endeffekt das Gesetz immer besser ist als die Begutachtungsentwürfe, weil wenn es umgekehrt wäre, wäre ja das ganze Verfahren sinnlos. So gesehen ist es zwar berechtigt, dass das Gesetz deutlich besser war als der Begutachtungsentwurf, aber andererseits ist es auch selbstverständlich, dass das so ist. In dem Sinn wünsche ich dem Landesverwaltungsgericht und dem Präsidenten im Interesse der Wienerinnen und Wiener, die rasch zu gerechten Entscheidungen kommen sollen, alles, alles Gute. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Stadträtin hat das Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin.

 

11.31.37

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger|: Ich möchte vielleicht mit der Frage des Auswahlverfahrens beginnen. Da ist es hier ja so, dass wir auch dem Akt, den wir in der Landesregierung vorliegen gehabt haben, entnehmen konnten, dass wir nach dem § 3 Abs 4 VWGW als Amt der Wiener Landesregierung die eingelangten Bewerbungen zu begutachten haben und nach Maßgabe der höheren Befähigung und besseren Verwendbarkeit der BewerberInnen dann eben zu reihen und der Wiener Landesregierung vorzulegen haben, wobei diese bei ihrer Entscheidung nicht an die Reihung gebunden ist. Das wissen wir, das ist auch heute schon von den Rednern erwähnt worden. Ich möchte sagen, es geht natürlich darum, dass wir ein wirklich transparentes, standardisiertes, objektives Verfahren von Seiten des Magistrats angestrebt haben. Das zeigt auch, glaube ich, schon die Hearing-Kommission, die sich aus dem Herrn Univ-Prof DDr Walter Barfuß, emeritierter Rechtsanwalt und Präsident des Austrian Standards Instituts, Herrn Univ-Doz Mag Dr Dieter Kolonovits, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Frau Sektionschefin Mag Angelika Flatz, Leiterin der Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation im Bundeskanzleramt, Herrn Dr Wolfgang Pöschl, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wien im Ruhestand beziehungsweise Herrn Prof Dr Konrad Brustbauer, Vizepräsident des Obersten Ge

 

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