«  1  »

 

Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 53

 

kann, dann hat er halt Pech gehabt. Das kann es auch nicht sein.

 

Das, was mir gefällt, muss ich ganz ehrlich sagen, sind die neuen Urlaubsrechte, dass es jetzt jahresmäßig gestaffelt ist und es ab dem 60. Lebensjahr eine 7. Woche gibt. Also ich hoffe, dass das natürlich dann auch in das Urlaubsgesetz vom ASVG übernommen wird, sodass das jedem Mitarbeiter zusteht, auch denen, die nicht im Dienste der Stadt Wien stehen.

 

Zur Frühkarenz, dazu kann man stehen, wie man will. Ich habe meine eigene Meinung zu dem einen oder anderen Punkt. Das, was mich wirklich stört und was ich massiv ankreide, ist, dass man zwar den Punkt der Adoptiveltern beziehungsweise den Punkt der Pflegeelternschaft eingenommen hat, was prinzipiell lobenswert ist. Das, was man aber gemacht hat, ist, dass man entweder eine Woche vorher bis zumindest einen Tag davor bekannt geben muss, ob man diesen Monat antreten will oder nicht. Was aber bedeutet, wenn ich ganz kurzfristig eine Pflege bekomme und das Kind dann abholen muss und mich darum kümmern muss und dazu vielleicht nicht in der Lage bin, dann ist es keine Muss-Bestimmung mehr, sondern nur noch eine Kann-Bestimmung, und es liegt wieder im Ermessen des Arbeitgebers, ob er mir diese vier Wochen gewährt oder nicht. Auch das finde ich absolut nicht gut gelöst.

 

Was die Pensionierungen betrifft, der Herr Kollege Ulm hat ja ein paar Punkte herausgehoben, ist, das was ich traurig finde, ist, dass man immer noch keine Lösung gefunden hat. Also es gibt ja noch immer den § 68a 2, wonach Dienstnehmer, die über 55 Lebensjahre sind und einer Organisationsänderung anheim fallen, einfach von Amtswegen pensioniert werden können, ganz egal, ob sie das jetzt wirklich wollen oder nicht. Also wenn der Bedienstete noch gerne im Arbeitsprozess bleiben möchte, um seinen wohlverdienten Pensionsantritt zu genießen, dann kann ihm der leider nicht gewährt werden, weil er nicht gefragt wird. Die Schwere der Regel ist zu begrüßen, das finde ich sehr gut, da kann man nichts dagegen sagen.

 

Das, was mir halt auch so beim Besoldungstabellenbereich auffällt, ist halt schon diese Überleitung, die halt zwangsweise erfolgt ist, dass viele der Mitarbeiter wahrscheinlich in der Lebensverdienstsumme schlechter gestellt werden. Das trifft vor allem Leute, die jetzt unmittelbar vor der Pension stehen, weil das in einem recht komplizierten System übergeleitet wird. Dann werden sie wahrscheinlich meistens in einer etwas niedereren Besoldungsstufe eingestuft und da hilft es natürlich auch nichts, dass es eine Wahrungszulage gibt. Es kann schon einen Beamten treffen oder einen Vertragsbediensteten, der zum Beispiel in der Stufe A eingestuft ist, also Akademiker, und der keinen Studienabschluss hat, dass man ihm dann den Vorbildungsausgleich von sechs Jahren, den es ja jetzt gibt und der halt angenommen wird, wegnimmt. Auch wenn er dann die Wahrungszulage bekommt, bleibt er dann halt ewig lang auf der Stufe stehen, so lange, bis er wirklich in diese Stufe kommen würde, und das kann mehrere Jahre dauern. Wenn er dazwischen in Pension geht, hat er eigentlich eine Schlechterstellung, was auch nicht in Ordnung ist.

 

Aber ich habe den Verdacht, dass dieses ganze System jetzt praktisch dazu dient, wirtschaftliche Interessen zu befriedigen und nicht Dienstnehmerinteressen, wenn ich jetzt die Leute in der Besoldungsstufe schlechter stelle, anstatt wenn sie hinüberwechseln, ihnen gleich die nächsthöhere Einstufung zu geben. Weil das die Stadt Wien ein Vermögen kosten würde, stuft man sie schlechter ein und gibt ihnen die Wahrungszulage. Das dient halt vielleicht dazu, dass man den Leuten sagt, wenn du zwei, drei Jahre länger arbeitest, dann bist du ja in derselben Einstufung wie vorher, und dann gehen die Leute später in Pension. Ich glaube, dazu dient das Ganze, wirtschaftliche Interessen zu befriedigen, und das können wir so in der Form auch nicht gutheißen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Das, was mir halt sonst noch auffällt, auch bei den Überleitungen: Es ist normalerweise alle zwei Jahre. Aber gerade in der Überleitung gibt es eine Ausnahme der Vorrückung. Da erfolgt dann die Vorrückung nicht alle zwei Jahre, sondern beim ersten Mal verkürzt nach einem Jahr beziehungsweise drei Jahren, wenn man im R-Schema oder im LKA-Schema ist. Aber es gibt auch Verweildauern für andere Verwendungsgruppen, die eineinhalb Jahre, sechs Monate und ein Jahr sind. Das heißt, ich habe hier unterschiedliche Verweildauern, was eigentlich auch einen Diskriminierungstatbestand darstellt.

 

Ganz zum Schluss möchte ich nur wirklich sagen: Das, was mich wirklich, wirklich böse macht, ist, dass die SPÖ und GdG die Bediensteten so schnell über den Tisch ziehen, dass sie den Reibungsverlust als Nestwärme empfinden. Das finden wir nicht in Ordnung und werden diesem Gesetzesantrag daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zum Wort gemeldet hat sich der Klubunabhängige Dr Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

12.08.47

Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Ja, es ist eine sehr interessante Debatte. Es ist schon vieles zur Geschichte dieser Vordienstzeitenanrechnung gesagt worden, und ich fürchte, es setzt sich ein unguter Stil, der auf der Bundesebene begonnen hat, jetzt auf den unteren Ebenen und auf den unteren Gebietskörperschaften fort. Wenn es nämlich ein Urteil zu Gunsten einer Berufsgruppe gibt, das vor dem österreichischen und vor dem europäischen Höchstgericht erstritten worden ist, dann muss man halt als Dienstgeber dieses Urteil zur Kenntnis nehmen und halt sagen, das kostet halt jetzt etwas. Dann mit Tricks und mit Schmähs zu arbeiten und zu sagen, ja, wir rechnen das jetzt am Papier an und verlängern dann die erste Stufe von zwei auf fünf Jahre, selbst unter dieser Prämisse hätte man seinerzeit einige gehabt, die einen Vorteil gehabt hätten. Dann hat man auf Bundesebene auf die Bediensteten massiven Druck ausgeübt, eben die Anträge nicht zu stellen oder bereits gestellte Anträge zurückzuziehen.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular