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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 66

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 5. und letzte Zusatzfrage stellt Frau Abg. Gaal. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.33.43

Abg. Kathrin Gaal (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Was mich noch interessieren würde, ist, wie der aktuelle Stand der geplanten Studie über die Situation der islamischen Kindergärten und Kindergruppen in Wien ist.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Wir sind hier in guten Gesprächen mit dem Integrationsministerium. Wir haben von unserer Seite - und „wir“ bedeutet hier mein Ressort gemeinsam mit dem Ressort der Frau StRin Frauenberger - sowohl, was die Frage des Designs betrifft, wo es mir - ich habe das immer gesagt - ganz besonders wichtig ist, dass wir nicht drei Jahre warten können - das war ja eine Diskussion, man braucht drei Jahre, bis es Ergebnisse gibt -, ich brauche viel schneller Ergebnisse, wo wir uns jetzt darauf auch schon verständigt haben, auch mit den von uns genannten Forscherinnen und Forschern, die ich Ihnen dann gleich gerne sagen werde, dass wir ein Jahr den Forscherinnen und Forschern geben - denn die wollen immer länger forschen -, aber um konkrete Ergebnisse und konkrete Erkenntnisse auf den Tisch zu legen.

 

Die Forscherinnen und Forscher, die von unserer Seite genannt werden - von unserer Seite, neben Herrn Prof. Aslan, nämlich des Landes Wien -, sind Frau Dr. Elisabeth Raab-Steiner, die vom FH Campus Wien ist und Studiengangsleiterin für das Masterstudium Soziale Arbeit ist, Frau Mag. Maria Fürstaller von der Universität Wien, vom Institut für Bildungswissenschaft an der Universität und dem Arbeitsbereich Psychoanalytische Pädagogik - sie hat schon sehr viel im Bereich der Elementarpädagogik geforscht -, und Frau Prof. Dr. Susanne Heine von der Universität Wien, die von der Evangelisch-Theologischen Fakultät ist und auch im wissenschaftlichen Bereich sehr engagiert ist, was Religionsfragen und interreligiösen Dialog betrifft.

 

Wir haben von Seiten des Landes Wien auch bereits die Zustimmung all dieser Forscherinnen und Forscher, sich da zu beteiligen. Es gibt gute Gespräche mit dem Integrationsministerium, das sozusagen auch noch zwei weitere Forscher nennen will. Und ich bleibe dabei: Ich möchte, dass im Februar das Forscherteam mit der Studie beginnen kann.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke.

 

9.36.00†Lhptm Dr. Michael Häupl - Frage|

Wir kommen damit zur 3. Anfrage (FSP - 00176-2016/0001 - KNE/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Im Juni 2014 wurde im Nationalrat das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz beschlossen. Wien ist in der landesgesetzlichen Umsetzung allerdings noch immer säumig. Wird das Land Wien in absehbarer Zeit die bundesgesetzliche Regelung übernehmen?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Wien hat bereits mit dem Jahr 2005 eine Pensionsreform für Bezieherinnen und Bezieher höherer Pensionen - den sogenannten Solidarbeitrag - eingeführt. Ein solcher Solidarbeitrag ist zu leisten, wenn die Pension 70 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage übersteigt. Betragsmäßig wäre das derzeit ab 3.402 EUR.

 

Zudem ist der Solidarbeitrag gestaffelt und beträgt für Pensionsteile, die zwischen 70 Prozent und 140 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegen, 5 Prozent und für Pensionsanteile über 140 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 10 Prozent.

 

Hingegen sieht das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte einen zusätzlichen Pensionssicherungsbeitrag von eingangs 10 Prozent erst für Pensionsteile vor, die 150 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage übersteigen.

 

Da vom Solidarbeitrag gemäß Wiener Pensionsrecht wesentlich mehr Personen erfasst sind, als sie es bei Übernahme der Bundesregelung wären, wird hier kein Änderungsbedarf gesehen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.37.21

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Es gibt ja verschiedene Formen der Unterschiedlichkeiten bei der Pensionsregelung zwischen dem Bund und Wien. Eine Unterschiedlichkeit betrifft auch die sogenannten Luxuspensionen. Es ist natürlich genau so, dass es in Wien bereits einen Solidarbeitrag im Ausmaß von 5 Prozent und von 10 Prozent gibt.

 

Das Bundesgesetz sieht aber sogenannte Pensionssicherungsbeiträge/Solidarbeiträge auch in der Höhe von 20 Prozent und von 25 Prozent vor, und zwar für wirklich besonders hohe Pensionen. Die 20 Prozent Abschlag gibt es bei Pensionen ab 9.060 EUR und den 25-prozentigen Abschlag bei Pensionen ab 13.590 EUR. Diesen Abschlag gibt es in Wien nicht.

 

Wären überhaupt Personen in Wien davon betroffen? Ich gehe davon aus; nach meinen Informationen gibt es auch in Wien so hohe Pensionen. Aber wie viele Personen wären denn überhaupt betroffen? Das heißt, wie viele Pensionen in Wien liegen über 9.060 EUR oder 13.590 EUR?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Wenn ich Ihnen das jetzt auswendig sagen könnte, dann wäre ich ein Computerkastl. Bin ich nicht, ich weiß es nicht auswendig. Ich kann Ihnen diese Zahlen nur nachliefern.

 

Aber ich sage noch einmal: Ich glaube, dass die Regelung, so wie wir sie in Wien getroffen haben, gerade für die Wiener Verhältnisse, auch in den Unterschiedlichkeiten der Besoldung, eine bessere Lösung ist, als es die Bundesregelung derzeit ist. Wobei ich sagen muss, für den Bund mag es vielleicht durchaus auch tauglich sein.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Margulies. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.39.16

Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Sie haben es jetzt selber schon angesprochen, insofern erübrigt sich fast die Frage. Ich wollte Sie nämlich Folgendes fragen. Für den Großteil der vom Pensionssi

 

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