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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 66

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Korosec. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.28.02

Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Ja, ich finde diese Erweiterung des Bildungsplanes sehr positiv. Ich habe nur eine Frage, weil das ja auch bei den Kontrollen, die von der MA 11 durchgeführt werden sollen, erweitert wurde, dass man sagt - auch wieder zu Recht -, einerseits die pädagogische Erfahrung, aber auch die berufliche Erfahrung. Das heißt, jemand, der dann kontrolliert, muss als Leiterin oder Leiter eines Kindergartens tätig gewesen sein.

 

Jetzt frage ich Sie: Wir brauchen ja, sagen Sie, nur zwei Kontrollore. Ich glaube, dass das sicher nicht ausreichend ist. Wo haben Sie da das Personal? Ist anzunehmen - was ich auch wieder für positiv sehen würde -, dass junge PädagogInnen jetzt die Leitungsstellen früher bekommen und erfahrene KindergärtnerInnen eben dann für die Kontrollfunktion genommen werden?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Die Kolleginnen und Kollegen, die Kontrollen vornehmen, sind, wie Sie gesagt haben, alles erfahrene Pädagoginnen und Pädagogen mit Leitungsfunktion. Das möchte ich auch so beibehalten, weil es ja darum geht, dass die Einschätzung und die Kontrolle eine sehr kompetente sein muss.

 

Was weiters schon jetzt stattfindet - ich glaube nur, dass diese Information so nicht da ist -, ist, dass für wesentliche Fragen ja auch Amtssachverständige herangezogen werden können, wie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der MA 17, wenn es nicht um pädagogische Fragen im engeren Sinn geht, sondern um religiöse/kulturelle.

 

Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass die Kompetenzen der Kontrollorinnen und Kontrollore so hoch bleiben, wie sie jetzt sind. Das werden wir auch in Zukunft garantieren.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ellensohn. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.29.53

Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Ich greife die Frage vom Kollegen Wiederkehr auf, weil sie offensichtlich leicht untergegangen ist. Das war, glaube ich, nicht die Absicht.

 

Die Frage war: Wenn wir jetzt zusätzliches Personal und zusätzliche Qualifikationen brauchen und die Ausbildung verbessern, bekommen wir dann überhaupt genügend Leute, die das alles können?

 

Ich hänge meine eigene Frage an. Wenn wir Erst- und Zweitsprache stärker berücksichtigen wollen, dann liegt ja auf der Hand, dass die Leute, die das können, das mitbringen müssen. Da aber nicht alle Leute, die in der 17. Generation schon in Wien wohnen, automatisch die großen Sprachen - neben Deutsch Türkisch und BKS - können, glaube ich, wird man für diese Tätigkeit wohl Leute suchen, die das als Kompetenz schon mitbringen und nicht bei null anfangen, wie ich es müsste - wenn ich jetzt Türkisch lernen muss, fange ich bei null an -, sondern Leute gesucht werden, die das schon können.

 

Die Frage insgesamt ist: Wie machen wir das, dass wir genügend Leute finden, die sich mit Engagement um die kleinen Kinder kümmern, damit alle die besten Chancen für ihr Leben haben?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Herr Landtagsabgeordneter!

 

Das ist eine spannende Frage, die nur nicht zu mir ressortiert, denn zu mir ressortiert die Frage der Kontrolle. Was wir jetzt hier vorlegen - ich halte das für gut, richtig und wichtig und hoffe, dass es in wenigen Stunden mit breiter Mehrheit beschlossen wird -, soll eine noch bessere Qualität für die Betreuerinnen und Betreuer und damit für die Kinder garantieren können.

 

Ich bin aber auch überzeugt davon, dass es dann, wenn die Ausbildung eine bessere ist, auch für bestimmte Gruppen, Frauen und Männer - wir wissen, dass es immer noch mehr Frauen sind -, durchaus attraktiver ist, in diesen Beruf zu gehen, und dass das für die Aufwertung des Berufs ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.31.53

Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Grüß Gott, Frau Stadträtin!

 

Meine Frage geht in diese Richtung: Wenn dann die Verordnung entsprechend geändert wird und wir längere Ausbildungszeiten als Vorschrift haben, betrifft das auch diejenigen, die jetzt schon in der Tätigkeit sind? Gibt es also Übergangsvorschriften, dass hier sozusagen nachgeschult oder aufgestockt werden muss? Oder ist es so, dass erst jene nach Inkrafttreten der Verordnung mit den höheren Erfordernissen diese dann mitbringen müssen?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Wie das an sich immer in solchen Fragen ist, das ist jetzt gar kein Spezifikum. Es ist in allen Gesundheitsberufen, in allen anderen Sozialberufen, aber auch im technischen Bereich so: Wenn es zu Veränderungen in der Ausbildung kommt, dann gelten diese Veränderungen der Ausbildung ab dem Zeitpunkt, wo die Verordnung, das Gesetz - im konkreten Fall ist es eine Verordnung - in Kraft tritt, und nicht rückwirkend.

 

Aber selbstverständlich ist es so, dass die Möglichkeit besteht, die Kompetenzen aufzustocken. Das kann nur in der Regel nie etwas sein, was verpflichtend ist. Aber wir haben jetzt schon die Situation, dass ein großer Teil der KindergruppenbetreuerInnen eine Ausbildung macht, die deutlich mehr als die 90 Stunden umfasst, obwohl die 90 Stunden derzeit in der Verordnung vorgesehen sind.

 

Auch bei den Anbietern, die diese Ausbildungen anbieten, gibt es welche, die überhaupt nur die 400 Stunden anbieten. Es ist also nicht so, dass wir in einer Situation sind, dass wir jetzt nur Anbieter haben, die die 90 Stunden anbieten. Sonst würde das ja auch nicht sofort gehen. Die Realität ist eine andere, sie ist so, dass sehr viele Kindergruppenbetreuerinnen und -betreuer und Tageseltern schon jetzt deutlich mehr an Ausbildung haben, als in der Verordnung vorgesehen ist.

 

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