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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 66

 

von bestehenden Nebengebühren einfach zusammengefasst und ersetzt haben.

 

Ich denke mir, damit ist auch die Funktionszulagenregelung eine Regelung, die dazu führt, unser Ziel einzuhalten, nämlich es auch für die Bediensteten einfacher zu machen, übersichtlicher zu machen, transparenter zu machen. Man muss aber auch dazusagen, dass allein die Schaffung dieser Funktionszulagen sicher noch nicht den Umfang des Nebengebührenkatalogs reduzieren wird, diesen nicht völlig beseitigen wird. Wir müssen ja auch bedenken, dass es durch diese neue Besoldungsordnung nicht so sein wird, dass alle neu in dieses System hineingehen, sondern dass wir viele, viele MitarbeiterInnen noch über viele Jahre haben werden, die im alten System sein werden. Denen sind wir auch rechtlich verpflichtet, hier das mitzuführen, mit dem großen Ziel, das auch mit den Erfahrungen aus der Besoldungsreform zu verschlanken.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Huemer. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.45.47

Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ich möchte Sie zu einer anderen Rolle des Nebengebührenkatalogs fragen, und zwar einer, die der Einkommenstransparenzbericht, den ja die Stadt Wien seit 2012 jährlich erstellen lässt, aufzeigt. Und zwar, dass der Nebengebührenkatalog neben anderen Faktoren auch mit ein Grund ist, dass wir trotz einem sehr guten Gleichbehandlungsgesetz doch eine Einkommensschere zwischen Frauen und Männern in Wien haben. 12,4 Prozent beträgt sie, und wie gesagt, der Nebengebührenkatalog ist ein Faktor - unter anderen -, der diesen Einkommensunterschied bedingt.

 

Ich möchte Sie fragen - zudem uns ja der Nebengebührenkatalog in gewisser Form noch lange beschäftigen wird -, wie Sie sicherstellen möchten, dass die Ausgestaltung zukünftig zu einer Verringerung des Einkommensunterschieds führt beziehungsweise den Einkommensunterschied nicht weiter befördert, sondern eine geschlechtergerechte, einkommensgerechte Verteilung bedingt.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Danke schön. - Erstens einmal: Zu dieser Einkommenstransparenz haben wir uns ja auch freiwillig selbst verpflichtet. Durch diesen Einkommenstransparenzbericht wird natürlich sichtbar, dass es auch über 12 Prozent Einkommensunterschied in der Stadt gibt.

 

Da muss man sagen, an sich ist der Nebengebührenkatalog jetzt sicher nicht geschlechterdiskriminierend, sondern was wir am Einkommenstransparenzbericht ablesen können, ist, dass natürlich Frauen auf Grund der mehrheitlichen Übernahme von Betreuungsarbeit, von unbezahlter Arbeit weniger in der Lage sind, als Männer auch in dieser Stadt, in die bezahlte Arbeit zu investieren und damit natürlich Nebengebühren oder auch Überstunden zu lukrieren. Das macht diese Geschlechterdifferenz aus.

 

Was jetzt unser Ziel war, ist, dass wir in der neuen Besoldung natürlich von Anfang an diese Geschlechtergerechtigkeit im Besoldungssystem festmachen. Das hat dazu geführt, dass auch die Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Wien in diesem Kernteam zur Bewertung von Arbeit sitzt und wir in weiterer Folge natürlich im Nebengebührenkatalog gerade auch diese Erkenntnisse aus der Bewertung einfließen lassen möchten und wir merken, wenn wir Funktionszulagen kreieren, wie wir uns leichter tun, auch Geschlechtergerechtigkeit herbeizuführen.

 

Das heißt, am Nebengebührenkatalog weiterzuarbeiten, natürlich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen wir stecken - das ist natürlich zum Teil eine zähe Arbeit -, und eine geschlechtergerechte Besoldung jetzt neu zu kreieren.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Jung. Bitte, Herr Abgeordneter. - Er zieht die Frage zurück, oder es war ein Irrtum.

 

Die 3. und damit letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm.

 

9.49.13

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Der Nebengebührenkatalog ist ein bürokratisches Monstrum! Ich denke nach den vielen Debatten, die wir schon darüber geführt haben, dass Sie da inhaltlich gar nicht so viel anderer Meinung sind in der Einschätzung.

 

Jetzt ist es aber sehr unbefriedigend, wenn wir eine Lösung dieses Problems letztendlich auf einen sehr langen Zeitraum verschieben. Denn für alle, die im alten System bleiben, bleibt der Nebengebührenkatalog aufrecht. Das heißt, wir müssen uns mit diesem Monstrum von Nebengebührenkatalog noch über 40 Jahre herumschlagen, und parallel dazu wird ein neues System eingeführt.

 

Ich nehme das jetzt einmal zur Kenntnis. Das ist für mich keine Verwaltungsvereinfachung, das ist für mich keine Reduzierung des Aufwandes, aber ich nehme das jetzt einmal so hin, auch wenn es mich natürlich nicht befriedigt und nicht freut.

 

Aber können Sie zumindest ausschließen für alle, für die dann das neue System gilt, dass dort auch wieder Nebengebühren eingeführt werden? Auch das würde ich mich jetzt einmal nicht auszuschließen trauen. Können Sie das wenigstens ausschließen, sehr geehrte Frau Stadträtin?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Erstens einmal zu unserer Sichtweise über den Nebengebührenkatalog: Wir sind uns immer über einen weiten Teil einig, und wenn wir dann an dem Punkt anlangen, wo ich Ihnen zu vermitteln versuche, dass wir das Besoldungssystem reformieren, aber Leute im Altsystem haben werden, die einen Rechtsanspruch auf diesen sogenannten Nebengebührenkatalog haben, da gehen wir dann auseinander, weil Sie mir nämlich dann nicht glauben, dass wir natürlich ganz vehement daran arbeiten, den immer mehr und mehr zu verschlanken! Diese Schaffung der Funktionszulagen ist ja ein Instrument, um eben diesen Nebengebührenkatalog zu verschlanken.

 

Ich habe mir für heute einmal etwas heraussuchen lassen, denn wir wissen ja, wir leben hier nicht nur von unserer eigenen Diskussion, sondern wir leben auch ein

 

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