Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 251
ren Großstädte. Wir haben nicht umsonst immer wieder Delegationen aus allen auch erfolgreichen und auch hochentwickelten Ländern dieser Welt, die sich bei uns unsere Wohnpolitik anschauen. Also es gibt keine Krise der Wohnpolitik, sondern es gibt die Notwendigkeit nach einer vorübergehenden Einrichtung zur Unterbringung von Personen, und so heißt auch der § 71c „Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen“. Unterbringung von Personen heißt eben, und das sage ich jetzt für die Zuseher im Internet und lese den § 71c Abs. 1 vor: „Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher und unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig.“ Das ist der Kern. Da gibt es 3 Stufen, eine Stufe bis 6 Monate, da sind naturgemäß Rechtsschutzbehelfe in geringerem Ausmaß gegeben. Dann die Stufe 2 bis 5 Jahre, eindeutig schon wieder mit wichtigen Rechtsschutzbedürfnissen, die erfüllt sind. Und die Stufe 3 bis 15 Jahre, wo selbstverständlich auch Anrainerrechte gewahrt werden können, aber dazu komme ich später noch, und eben keine aufschiebende Wirkung. Da werde ich dann später auch noch ausführen, warum das auch notwendig und richtig ist. Aber Tatsache ist jedenfalls, dass diese drei Stufen genau abgestimmt auf die jeweilige Notwendigkeit für Unterbringungen von Personen sorgen und erfolgreich dafür sorgen werden.
Es ist auch so, dass zum Beispiel in Abs. 2 auch für die Stufe 1 steht: „sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird.“
Also auf all das muss Bedacht genommen werden. Daran sieht man schon, dass das ein seriöses Gesetz ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Aufregung bei Abg. Armin Blind und Abg. Mag. Dietbert Kowarik.)
Zur Verfassungskonformität: Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Gesetz verfassungskonform ist (Abg. Armin Blind: Ja, ich bin gespannt! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das haben wir schon öfters gehört!), sonst hätten wir es ja nicht so ausgearbeitet, so wie es hier vorliegt. Bei jedem Gesetz, das hier beschlossen wird, und bei jedem Gesetz, das im Nationalrat beschlossen wird, bleibt eine Restunsicherheit, weil wie Sie den Spruch kennen: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.“ Es ist nie ganz ausgeschlossen, dass irgendwann ein Gesetz aufgehoben wird. Nur, wir bemühen uns eben, die Wahrscheinlichkeit, dass das verfassungsrechtlich hält, so hoch wie nur möglich zu machen (Heiterkeit bei Abg. Armin Blind.), und genauso schaut das Gesetz aus, und das ist gut so. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Und weil Sie gesagt haben, die anderen Bundesländer: Was machen natürlich Legisten eines Apparates von so hoher Qualität, wie es eben die Wiener Legisten und Juristen sind, die für uns arbeiten? (Abg. Armin Blind: Wer hat das geschrieben, Herr Kollege?) Die schauen sich natürlich an: Was ist in anderen Bundesländern in ähnlicher Weise schon geschehen? Da kann man sagen, Oberösterreich hat schon ein Gesetz auf Grund ähnlicher Situation beschlossen. Salzburg hat ein ähnliches Gesetz beschlossen. Vorarlberg hat ein ähnliches Gesetz beschlossen. Niederösterreich noch nicht, weil da früher irgendwas mit Niederösterreich verglichen worden ist. Niederösterreich kann man auch nicht vergleichen, weil die noch nicht nachgezogen haben. Aber Faktum ist, dass besonders das oberösterreichische Gesetz von unseren Legisten als Quasi-Vorbild genommen wurde. Das oberösterreichische Gesetz ist auch schon vor dem Verfassungsgerichtshof gestanden, weil es auch angefochten worden ist, und wurde vom Verfassungsgerichtshof bestätigt. Also ich würde bei der ÖVP zumindest einmal beim Pühringer nachfragen, warum der eigentlich den liberalen Rechtsstaat abschafft! Das würde ich einmal beim Herrn Pühringer nachfragen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Aufregung bei der ÖVP.)
Und weil es nicht befristet ist, das wollte man vielleicht einwerfen, Gesetze befristen, ist grundsätzlich eher ein Unsinn, weil man als Gesetzgeber ein Gesetz sowieso jederzeit abändern kann. Man kann sich jederzeit zu einer Landtagssitzung treffen und es wieder abschaffen. Aber warum soll man es von Haus aus befristen, wenn es auf Notsituationen abgestimmt ist? Wenn keine Notsituation ist, braucht man es eh nicht, und wenn eine Notsituation ist, dann braucht man es. Dann wäre es doch blöd, wenn man es beispielsweise auf fünf Jahre befristet und nach fünfeinhalb Jahren hast du wieder eine Notsituation. Dann müsste man wieder ein neues Gesetz beschließen. Da ist es doch besser, man hat es gleich auf Dauer, wie es bei Gesetzen üblich ist, und ändert es als seriöser Gesetzgeber dann, wenn eine neue Situation gegeben ist. (Abg. Armin Blind: Wer hat das Gesetz geschrieben, Herr Kollege?) Also das ist jedenfalls dann so, wie wir den Zugang haben.
Zu den NEOS habe ich schon gesagt, wir sind grundsätzlich immer in der Politik, in der Wohnpolitik für die soziale Durchmischung. Wir sind für die regionale Durchmischung. Das sind positiv besetzte und richtige Parameter unserer Wohnpolitik. Aber hier eine Durchmischung zwischen Personen, die in Notsituationen sind und quasi anderen, die nicht in Notsituationen sind, durchzuführen, würde natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass es dann nicht vor dem Verfassungsgerichtshof hält, erhöhen, weil eben alles auf eine Notsituation abgestellt sein muss, damit eben diese Maßnahmen, die hier mit viel Vernunft und Seriosität Eingang gefunden haben, ihre Rechtfertigung haben. Das muss man einfach deshalb so machen, wie wir es hier nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt haben.
Und dass die ÖVP schon jetzt bei den Pressekonferenzen nur mehr ein kleines Beiwagerl der FPÖ ist, muss sie mit sich selber ausmachen. Da können wir nichts dafür, das ist halt so. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular