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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 251

 

schwammig! „Überwiegend“, was ist das?), die auf Grund ihres Ausbildungsstatus einen Wohnbedarf haben. Das finden wir entsprechend gut. Ursprünglich war das ja nicht vorgesehen. Ich habe das letztendlich auch schon im Bauausschuss entsprechend moniert.

 

Das heißt, für uns ganz, ganz wichtig ist die Mischfähigkeit! Wir müssen hier einfach weiterdenken, wir müssen letztendlich in campusartigen Strukturen denken. Denn wir sprechen hier von langfristigen Bauten, wir sprechen letztendlich von langfristigem Wohnen. Zuerst wurde der Begriff des Wohnens nicht mehr erwähnt, weil Herr Stürzenbecher gemeint hat, na ja, es sind keine Wohnungen in diesem Sinne, sondern das ist eigentlich kurzfristig gedacht. Aber wenn sich jemand 15 Jahre an einem Ort aufhält, dann würde ich hier schon von Wohnen sprechen und nicht nur von einer vorübergehenden Nutzung.

 

Daher ist diese Mischfähigkeit für uns ein ganz wesentlicher Aspekt, eine multifunktionale Nutzung, weil das letztendlich die Basis für die Integration ist. Es geht ja hier darum: Wie schaffen wir über die nächsten Jahre ein gutes Zusammenleben? Und wie schaffen wir es, diese Eskalationsstufen, die immer wieder passieren werden, wo auch immer getrieben wird, politisch unterstützt, auch entsprechend abzubauen? Daher ist uns dieser Aspekt extrem wichtig.

 

Es wurde vorhin vom Thema der Spekulation gesprochen, oder wir wollen keine Geschäftemacher, wie es Christoph Chorherr ausgedrückt hat. Das sehe ich auch so. Ich habe aber nicht das Gefühl, dass durch diese Novelle die Spekulation unterbunden wird. Denn letztendlich wissen schon viele und sagen, na gut, jetzt werden gewisse Objekte vielleicht schon sehr interessant, weil sich die dann sehr wohl auch umbauen ließen. Und die Preise am Markt steigen auch diesbezüglich. Das geht relativ schnell. Daher ist es schon auch wichtig, zu sagen, in welche Richtung wir hier tatsächlich gehen wollen.

 

Ich halte es aber für extrem wichtig, dass die staatliche Organisation - und Sie haben es vorhin auch schon gesagt - nur auf die Zuteilung beschränkt ist, nicht aber auf den Bau, weil ich glaube, hier gibt es sehr viele Wohnbauträger, die sich dieses Themas annehmen würden und die auch entsprechend gute Lösungen haben, wie man langfristig günstigen Wohnraum schafft, der letztendlich gemischt genutzt werden kann. Ein ganz wichtiger Aspekt von uns!

 

Das heißt, unsere vier Forderungen, die wir hier eigentlich sehr stark an diese Wohnbaunovelle haben, sind: Dieser kurzfristigen Nutzung mit sechs Monaten würden wir in diesem Sinne auch zustimmen. Das ist absolut notwendig und ist auch das, was jetzt ja die gelebte Praxis ist, wo der Fonds Soziales Wien auch gemeinsam mit der Baupolizei einfach eine Lösung gefunden hat, das für sechs Monate entsprechend zu machen.

 

Aber für uns extrem wichtig ist das Thema Erleichterung der gemischten Nutzungen. Das muss funktionieren, sonst werden Sie als nächste Krise die Integrationskrise haben, und das ist etwas, das können wir nicht unterstützten. Das ist für uns ein wichtiger Aspekt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die haben wir schon, Herr Kollege! Die haben wir schon längst!)

 

Und: Ich halte es auch für wichtig, dass wir im Zuge dieses Prozesses letztendlich auch die Wirtschaft an Bord holen. Denn natürlich schafft Wohnraum, der zu gestalten ist, letztendlich auch Arbeitsplätze in dieser Stadt. Das ist etwas, was wir absolut wollen, dass natürlich auch die Wirtschaft wirklich Möglichkeiten hat, hier entsprechend Wohnraum günstig herzustellen. (StR DDr. Eduard Schock: Der Herr Haselsteiner zum Beispiel, nicht?)

 

Das heißt, die überwiegende Definition, die jetzt in der Novelle entsprechend vorkommt, ist etwas, was wir unterstützen. Für uns ein weiterer wichtiger Aspekt ist: Konzentration auf Bauland. Auch das muss explizit in dieser Gesetzesvorlage, in dieser Novelle entsprechend festgehalten werden, damit die Angst, die herrscht, dass hier Grünland genutzt werden kann, einfach ein für alle Mal vom Tisch ist und dass es ganz klar ist, um welche Flächen es sich hier auch entsprechend handelt.

 

Denn wir hätten aus unserer Sicht genügend Fläche zur Verfügung, gerade im Bereich der Gewerbegebiete, gerade dort, wo wir sehr viele leerstehende Büros haben, die man sofort nutzen kann zu einem relativ günstigen Preis. Ich verstehe nicht, dass man diesen Fokus nicht von vornherein entsprechend gelegt hat.

 

Natürlich ist uns auch die Wahrung der Nachbarschaftsrechte ein sehr großes Anliegen. Ich verstehe, dass man für die temporäre Zeit von bis zu fünf Jahren letztendlich einen Weg geht, der in Balance sein muss: auf der einen Seite in der Wahrung der Nachbarschaftsrechte, aber auf der anderen Seite auch in der Ermöglichung eines kurzfristigen Wohnbedarfs für genau diese Art von Krisensituation, die wir im Moment auch entsprechend haben. Allerdings die Einschränkung bezogen auf 15 Jahre und die Konsequenz, das ist letztendlich etwas, dem wir hier sicherlich nicht zustimmen können.

 

Um das auch präzise zu machen, haben wir versucht, in konstruktiver Art und Weise auch hier einen entsprechend detaillieren Abänderungsantrag einzubringen, welche Punkte bei einer solchen Novelle uns wichtig wären, letztendlich auch angelehnt an andere Beispiele anderer Bundesländer, die hier nicht so weit gehen, was das Thema der Nachbarschaftsrechte betrifft, die hier letztendlich auch den Zeitraum teilweise auf fünf Jahre oder weniger beschränkt haben. Das ist der eine Abänderungsantrag, den wir einbringen. Wir haben auch einen Beschluss- und Resolutionsantrag, den wir einbringen werden:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zuständige Stadtrat möge eine Arbeitsgruppe auf breiter Basis einsetzen, die unter Einbeziehung aller Landtagsparteien, der zuständigen Magistratsabteilungen und qualifizierter externer Experten Vorschläge mit dem Ziel einer nachhaltigen und zeitgemäßen Vereinfachung der Bauordnung erarbeiten soll. Ziel der Arbeitsgruppe ist das Durchforsten der Bauordnung und der auf der Basis der Bauordnung erlassenen Verordnungen in Hinblick auf

 

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