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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 251

 

Ich erwarte mir im professionellen Krisenmanagement einfach eine andere Vorgangsweise. Das erwarten wir NEOS uns, und das ist etwas, was wir jetzt immer wieder einfordern werden. Wir verstehen das Problem, wir verstehen allerdings nicht die entsprechende Vorgangsweise.

 

Das heißt für uns ganz klar - und das ist für uns wichtig - ein ausführliches verfassungsrechtliches Gutachten. Das hätte zumindest für eine gewisse Abklärung entsprechend geholfen. Es erinnert mich eigentlich an die Diskussion um die Obergrenze für die Asylanträge, die ja SPÖ und ÖVP bereits im Jänner ausgerufen haben, wofür sie schon ein Gutachten beauftragt haben, aber letztendlich nicht zugewartet haben. Seit gestern ist es ziemlich klar, dass das in dieser Form eigentlich nicht halten kann. Das heißt, die Vorgangsweise halte ich schon für vernünftig, hier rechtzeitig darauf zu schauen.

 

Wie ich schon gesagt habe: In dieser Form bekommt diese Bauordnungsnovelle einfach einen negativen Spin, eine Unsicherheit, die Ängste schürt. Eigentlich wollen Sie ja genau das Gegenteil von dem erreichen.

 

Ich frage mich überhaupt, auch auf einer Bundesebene: Warum stimmt man Landesgesetze, was diese Krisensituation betrifft, nicht entsprechend ab? Warum akkordiert man die nicht? So hat jedes Bundesland wieder seinen eigenen Fleckerlteppich, und wir haben einen massiven Interpretationsspielraum und eine massive Rechtsunsicherheit.

 

Natürlich brauchen wir eine schnelle, praktikable Lösung. Aber - und das hat mein Kollege vorhin schon gesagt - letztendlich adressiert diese Novelle ja nur einen Teil des Problems, denn insgesamt geht es schon auch um eine nachhaltige Entbürokratisierung der Bauordnung. Dazu werden wir auch einen Antrag einbringen, um hier eine entsprechende Task Force einzurichten, die sich mit einer umfassenden Novellierung beschäftigt. Wir halten das für extrem wichtig.

 

Da komme ich zum nächsten Punkt. Was ich nicht verstehe - und ich habe das schon in der Früh dem StR Ludwig als Frage gestellt -, ist: Warum geht man hier nicht mit einem Gesamtplan vor? Warum sage ich nicht, okay, für die nächsten zwölf Monate haben wir eine umfassende Novellierung der Bauordnung vorgesehen, für die nächsten zwölf Monate wollen wir wirklich schauen, was können wir tatsächlich entrümpeln? Und die Phase 1 ist dieser § 71c für die unmittelbare Notmaßnahme. Auch das wäre in der Bevölkerung anders angekommen, weil man sieht, hier ist man auch grundsätzlich interessiert, eine gesamthafte Erleichterung zu erreichen und das letztendlich nicht nur unter den Titel der Notmaßnahme zu stellen, die auf 15 Jahre temporär, vorübergehend beschränkt ist.

 

Vielleicht nur ein Gedanke dazu: Stellen Sie sich vor, mit dieser Novelle können jetzt Bauten mit einer Bestandsdauer von bis zu 15 Jahren errichtet werden. Die Behörde kann ja von der Einhaltung der Bauordnung entsprechend absehen. Würde man jetzt ein Gebäude länger nutzen wollen, dann müsste einfach ein Bauverfahren nachgeholt werden. Aber: Welche gesetzliche Grundlage gilt dann? Die der Bauordnung von heute? Oder die einer kommenden, zu novellierenden Bauordnung zwischendurch?

 

Meistens ist es natürlich die neuere, das ist klar. Das heißt ... (Abg. Armin Blind: Nicht nur meistens! Das ist immer so!) Bitte? (Abg. Armin Blind: Nicht nur meistens!) Ja, das ist immer so. Nur, die Situation bedeutet, dass jemand jetzt natürlich sagen kann: Na gut, das ist für mich eine interessante Option, ich beginne jetzt umzubauen in einer Form, und ich orientiere mich dann letztendlich auch nach einem anderen Rechtsverfahren.

 

Das heißt, letztendlich ist es hier schon ein Punkt für mich, dass wir diese Krise auch als Chance dafür nützen müssen, insgesamt zu einer Entrümpelung der Bauordnung zu kommen, denn gewisse Dinge sind ja nicht verständlich. Beispielsweise können Sie heute in Gewerbegebieten sehr wohl auch gewerblich genutzte Beherbergungsbetriebe unterbringen. Das heißt, de facto verstehe ich das nicht: Sie können dort ein Hotel machen, aber Sie haben nicht die Möglichkeit, sofort Bürogebäude in Wohnraum umzuwidmen. Das ist vollkommen unlogisch! Also, warum eine solche Situation?

 

Das heißt, hier sind sehr viele Dinge, die einfach nicht mehr zusammenpassen. Deswegen ist quasi ein zusätzlicher Paragraph, den ich hier einführe, den ich mit einer Notmaßnahme begründe, der aber letztendlich lange wirkt, nämlich auf 15 Jahre hin wirken kann, nicht kompatibel und schafft mehr Rechtsunsicherheit. Das ist einer der Gründe, warum wir dem eigentlich nicht zustimmen können.

 

Ein weiterer Punkt war, dass die Thematik hinsichtlich Grünland zwar vom Kollegen Chorherr entsprechend ausgeschlossen wurde, aber auch da würde ich mir eine Präzisierung wünschen. Letztendlich hätte man dann dieses Problem und diese Diskussion auch rechtzeitig vom Tisch wischen können. Es ist vollkommen klar, dass man versuchen wird, dort entsprechende Projekte und Bauten zu errichten, wo es natürlich möglichst wenige Anrainer gibt, das heißt, möglichst wenige Konflikte, und da haben wir natürlich eine Reihe von Grünlagen, die problematisch sein könnten. Denn wenn das erst einmal auf 15 Jahre genutzt würde, dann hätten wir da natürlich eine große Schwierigkeit, zu sagen, gut, das kann ich dann nicht mehr entsprechend weiternutzen, und eine entsprechende Umwidmung würde demgemäß auch nicht mehr funktionieren.

 

Ein ganz wichtiger Aspekt, vor dem ich wirklich warne, ist: Die ausschließliche Nutzung rein für Flüchtlinge schafft isolierte Flüchtlingsghettos! Das ist etwas, was wir massiv ablehnen, denn bei uns heißt es: Integration von der allerersten Minute an! Integration von der allerersten Minute an muss auch die Chance bieten, mit anderen Menschen zusammenzuleben, mit anderen, die auch einen entsprechenden Wohnbedarf haben.

 

Ich weiß - und ich finde das auch sehr gut -, dass jetzt letztendlich durch unseren konstruktiven Dialog hier auch das Wort überwiegend eingefügt wurde. Überwiegend heißt, dass die Nutzung letztendlich auch anderen zu Gute kommen kann, sind es Lehrlinge, sind es Studenten, die kurzfristig auf Grund (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber das ist wieder genau das Problem: Es ist

 

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