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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 95 von 251

 

sundheit müssen dabei aber jedenfalls gewahrt werden“. No na, selbstverständlich. Und da kam es dann: „Aber zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen.“ Das ist schon eine sehr große Einschränkung, die schon in der Begründung für diesen Antrag eben hier ganz deutlich wird, und das hat, muss ich ehrlich sagen, in mir gewisse Alarmglocken schrillen lassen, weil ich darin die Gefahr der Entmündigung des Bürgers und der Bürgerin erkenne. Das ist keine gute Entwicklung. Ich kann verstehen, dass man jetzt und schnell für viele, sehr viele Menschen, die aus welchen Gründen auch immer aus aller Herren Länder und meistens aus der Illegalität zu uns kommen und Wohnraum, Unterkunft brauchen. Es bedarf schneller Lösungen, weil ich teile hier auch die Meinung der Stadtregierung absolut, dass alles besser ist, als Menschen auf den Straßen zu haben, in Obdachlosigkeit, in Not. Nein, das kann‘s nicht sein, ja. Aber was ist der Preis, den ich als Bürger dieser Stadt und dieses Landes dann dafür zahlen muss? (Beifall bei der FPÖ.)

 

Die Einschränkung der Bürgerrechte, die Quasiaufhebung der Bauordnung. Ich bin keine Juristin, und ich bin auch, obwohl ich viel damit zu tun hatte, keine Bauordnungsspezialistin. Aber ich weiß, das ist eine ganz entscheidende Sache für das Leben in einem urbanen Raum. Die Bauordnung, wie funktioniert sie? Auf was kann ich mich verlassen? Ist der Willkür Tor und Tür geöffnet oder nicht? Gibt es vernünftige Begrenzungen, oder gibt es unvernünftige, fast als Schikanen empfundene Verordnungen, und so weiter? Und wie wirkt sich das im Stadtbild aus und im soziologischen Gefüge? Also die Bauordnung ist etwas ganz Entscheidendes.

 

Wir hatten ja eine reformierte Bauordnung, glaube ich, vor einem Jahr. Und dass man jetzt innerhalb eines Jahres diese Bauordnung durch diesen berühmten, ich weiß ihn jetzt schon auswendig, 71c-Paragraphen und Artikeln und zusammenhängenden Punkten verändert, ist natürlich ein Alarmsignal. Und ich verstehe, dass Sie alarmiert sind. Ich erkenne in dem Faktum, dass Sie diese Initiative für die Veränderung der Bauordnung in diesem Sinne gesetzt haben, als eine, entschuldigen Sie, wenn ich das so offen sage, Art Panikreaktion, weil das ist nicht wirklich … Ja, das ist Panik. Wenn ich das Gefühl habe, ich kann ein Problem nicht mehr mit den normalen Methoden lösen, wo ich auch das übliche Verfahren habe, das ja da üblich ist, das Verfahren, dass man so etwas überprüft, dass man es zu Stellungnahmen zur Begutachtung an die Körperschaften gibt, an die Wirtschaftskammer, an die Arbeiterkammer, an die Gewerkschaft und an die Bezirke, und so weiter, dass hier Stellungnahmen auch von verschiedenen eben betroffenen gesellschaftlichen und politischen Repräsentanzen dieser Stadt eingeholt werden, dass man das Verfahren nicht gemacht hat, ist auch ein Zeichen eben einer Nervosität. Und das allein macht für mich diese Initiative auch fragwürdig. Ich glaube, dass sie hier einfach so, wie sie ist, nicht passieren sollte. Daher bin ich voll der Meinung meiner Freunde hier im Landtag und im Gemeinderat von den Freiheitlichen, dass man versucht, die Verabschiedung einer derartigen Initiative, die das Baurecht aushebelt, die die Bürgerrechte beschränkt, die zu einer Art Entmündigung des Einzelnen in Baurechtsfragen führt, mit den legitimen Mitteln einer parlamentarischen Demokratie zu verhindern, und sollte das nicht gelingen, auch den Verfassungsgerichtshof anruft. Dann wird man ja sehen, was dabei herauskommt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich muss sagen, wissen Sie, ich werde Ihnen jetzt was Lustiges von einem Menschen, mit dem ich befreundet bin, zu Gehör bringen, der ein Raumplaner ist, ein studierter Architekt, auch Bauhistoriker, und so weiter, und sich sehr gut in Fragen von Bauordnung und allen diesen Sachen auskennt.

 

Ich habe, weil ich diese Expertin eben nicht bin, es mir jetzt fast die ganze Nacht angelesen und noch, und noch, und noch. Auch die Tage vorher habe ich mich damit befasst. Also ich befasse mich nicht nur kurzfristig mit solchen Themen und habe mir gedacht, ich rufe ihn an und ich schicke ihm das. Einfach seine Reaktion hat mich interessiert. Und ich möchte Ihnen diese Reaktion zu Gehör bringen, weil er mit den Freiheitlichen wirklich nichts am Hut hat. Er ist politisch völlig anders orientiert. Er ist politisch nicht aktiv, gar nichts, und er ist sicher kein Freiheitlicher. Wir kennen uns gut und schon viele Jahre. Er hat mir auf Anhieb, nicht sehr tiefschürfend, aber doch auf meine Frage geantwortet: Was hältst du von dieser Initiative, von diesem Gesetzesentwurf und dieser Veränderung? Und da sagt er Folgendes, irrsinnig komisch: „Gedanken zur gebauten Willkommenskultur. Grundsätzlich wäre sicherzustellen, dass die beschriebenen Baumaßnahmen im Einklang mit den jeweils gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen stehen, insbesondere hinsichtlich der bebaubaren Fläche, den Schutzabständen zu den Nachbarn, eventuell Gebäudehöhen, et cetera. Der Hinweis darauf, dass die Bebaubarkeit der Nachbarliegenschaften nicht eingeschränkt werden darf, ist hier zu wenig.“ Dann eine Frage: „Was ist eine staatlich angeordnete Nutzung - analog Kaserne, Gefängnis? Der unter Punkt 4 angeführte versteckte Satz „Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen, entmündigt diese Nachbarn und zwingt sie, den zu erwartenden Wertverlust ihrer Liegenschaften durch die neue Nachbarschaft hinzunehmen.“ Jetzt werden Sie wahrscheinlich aufschreien oder auch nicht: „Dies weckt Erinnerungen an frühere Zentralkomitees im Ostblock. Der Punkt 2 des Entwurfes, Dauer bis sechs Monate, gehört in den § 62a Abs. 1, der sich mit bewilligungsfreien Bauvorhaben beschäftigt und hat sohin nicht, wie vorgesehen, im § 71 unter dem neuen Punkt c Eingang zu finden, da sich dieser mit verschiedenen Formen der Bewilligung beschäftigt.“ Gut, seine Interpretation, seine Deutung. „Zu 3: Für fünf Jahre Bestandsdauer ad 1) Baupläne in dreifacher Ausfertigung. Es fehlt die notwendige Bedingung. Die Baupläne müssen von einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften Berechtigten verfasst und unterfertigt sein. Denn wer ist sonst für den Inhalt verantwortlich? Und dies ist im § 65, Unterfertigung der Baupläne, Verantwortlichkeit im Baubewilli

 

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