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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 100 von 251

 

rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 3 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens 15 Jahre erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind. Dem Bauansuchen sind die in Abs. 3 genannten Unterlagen anzuschließen. Darüber hinaus ist der dem § 63 Abs. 1 lit. e entsprechende Nachweis über den Wärmeschutz zu erbringen.

 

Abs. 6: Für Bauvorhaben nach Abs. 5 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeine Anforderung an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und die Gesundheit, den Wärmeschutz sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird und das Erdgeschoß des Bauwerks barrierefrei zugänglich ist. Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv-öffentliche Rechte nicht entgegenstehen, und es darf die Bebaubarkeit der Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Berechtigte der Baubewilligung ausdrücklich zugestimmt hat oder keine Parteistellung - § 134 Abs. 3 - erlangt hat.

 

Abs. 7: Beschwerden - § 136 Abs. 1 - gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und 5 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der Beschwerde führenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingend öffentliche Interessen und nach dem Abwägen der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung für die Beschwerde führende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, hat keine aufschiebende Wirkung.“

 

Also ich glaube, ich hoffe, dass es jetzt auch die SPÖ verstanden hat, viele, was sie hier beschließen. Vielleicht habe ich damit jetzt einige auch überzeugt, dass man hier doch nicht zustimmt, weil an und für sich haben Sie da jetzt zugehört, und ich glaube, da habe ich einige sogar nicken gesehen, dass sie gesagt haben, aha, jetzt habe ich es verstanden. Aber wie gesagt, lassen Sie mich hier … (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Der Maresch, vielleicht hat er es verstanden!) Ja, nein, nein, das glaube ich nicht. Nein, das glaube ich nicht. Nein, jetzt hat er Nein gesagt. Aber ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Er hört es eh noch einmal!)

 

Wenn man aber schaut, es ist eigentlich ein Jammer, dass wir uns in Wahrheit ausgerechnet heute bei dieser Landtagssitzung erst mit dieser Sache so intensiv befassen. Das ist ja nämlich der Punkt. Wir hätten das schon viel länger einmal diskutieren können. Wir hätten viel länger mal darüber reden können. Wir hätten eine Kommission ins Leben rufen können, dass man einmal wirklich detailliert darüber redet, wie man wirklich ein Gesetz machen kann. Aber das ist ja alles nicht passiert. Es ist so, wie meine Vorrednerin es gesagt hat, einfach drüberfahren. Man weiß nicht mehr, wie es funktioniert. Die Flüchtlinge kommen oder auch viel andere. Man hat keinen Platz mehr. Also was macht man schnell? Man macht so ein Gesetz, das ich Ihnen gerade vorgelesen habe. Ich hoffe, Sie haben es verstanden. Aber ich kann es Ihnen jederzeit noch detaillieren. Wenn Fragen aufkommen (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Lesen Sie es daheim noch einmal!), kann ich es Ihnen noch einmal … (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Studieren Sie es daheim!) Wollen Sie es noch einmal hören, ja? (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Immer wieder vorlesen! - Abg. Mag. Faika El-Nagashi: Immer wieder vorlesen!) Ich werde es zum Schluss machen. Vielleicht interessiert es dann noch mehr, was Sie hier nämlich wirklich beschließen. Das ist nämlich genau der Punkt. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Lesen Sie es daheim noch einmal!) Normalerweise, ich weiß nicht … (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Immer wieder vorlesen! Immer wieder vorlesen!) Das mache ich. Ich glaube, bei einem Gesetz ist es am besten, man zitiert es, dass man keine Fehler macht, weil man kann ja irgendwann einmal einen Fehler machen und für das, glaube ich, ist ein Gesetz da, wenn es so ist, dass man dann nicht irgendetwas sagt, was da nicht drinnensteht. Darum muss man es natürlich lesen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Das verstehen Sie natürlich nicht, weil Sie einfach über die Leute drüberfahren. Ihnen ist es wurscht, was drinnensteht. Dann beschließen wir halt irgendwas, auch wenn es nicht drinnensteht. Die Hauptsache ist, es ist was beschlossen. Das ist genau Ihre Mentalität, und da stehen wir einfach nicht zur Verfügung. Darum werden Sie auch sehen, dass wir heute genau auf dieses Gesetz Bezug nehmen. Da nutzt es Ihnen nichts, wenn Sie jetzt Zeitung lesen. Ich weiß nicht, was so Wichtiges drinnensteht. Horchen Sie endlich einmal zu! (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Die „Presse“ ist sehr interessant!) Das kann ich mir sehr gut vorstellen. Ja, aber das lesen Sie ja schon drei Stunden, immer den gleichen Artikel. Sie sollten bitte schon hier etwas zuhören! (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Ich hole mir den „Kurier“, das geht sich aus!)

 

Aber normalerweise gibt es für diese Diskussionen, so wie ich es Ihnen schon vorhin gesagt habe, ein Begutachtungsverfahren. Da wird normalerweise so ein Gesetz an alle Behörden und Körperschaften, an die Wirtschaftskammer, an die Arbeiterkammer, und so weiter, geschickt. Jeder kann seine Bedenken äußern. Das machen Sie einfach nicht. Sie fahren einfach drüber. Das ist ihr: Wir haben die Mehrheit, gehen wir, fahren wir drüber. Am liebsten täten Sie ja heute sagen: Ist uns auch wurscht, was da passiert, wir fahren einfach drüber. Hier gibt es kein Nachdenken, kein gar Nichts von Ihnen!

 

Aber bei diesem Gesetz hat sich Rot-Grün das offenbar nicht getraut. Also müssen wir halt heute bei dieser Sitzung alle diese Punkte im Detail beleuchten, damit Ihnen das wirklich bewusst ist, also nicht nur dem Ausschuss, sondern auch allen anderen Abgeordneten, die nicht in dem Wohnbauausschuss sitzen. Die sollen das ja auch wissen, was sie hier mitbeschließen. Das ist ja ganz wichtig.

 

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