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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 131 von 251

 

, aber worauf er überhaupt nicht eingegangen ist, meine Damen und Herren, das war unser Hauptkritikpunkt, auf den ist er überhaupt nicht eingegangen, nämlich, dass man diese subjektiv-öffentlichen Rechte einfach wegwischt. Dazu hat er nichts gesagt. Ich habe zumindest nichts gehört, habe mehr oder weniger aufmerksam zugehört. Er hat alles Mögliche gesagt und ich glaube, irgendwo habe ich in einer Zeitung gelesen, dass er gemeint hat, man werde keine Idiotie - ich glaube, so hat er es genannt, bitte mich zu berichtigen, ich zitiere nur -, keine Idiotie damit machen. Das lässt ja schon rückschließen, dass man das aber könnte. Wir nehmen zur Kenntnis, der Kollege Chorherr hat gesagt, er hat es nicht vor und sagt auch, die rot-grüne Regierung hat es nicht vor, aber er hat selbst zugegeben, das es möglich ist, dass man da Sachen macht, die womöglich nicht so gescheit sind, um es einmal salopp auszudrücken.

 

Zum Kollegen Ulm. Was soll ich sagen? Gut dargebracht, ist in sehr vielen Fällen auch das, was wir meinen, eigentlich in den meisten Fällen, ist ja kein Geheimnis. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das ist eine verbale Beurteilung!) - Bitte? (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das ist eine verbale Beurteilung!) - Ja, genau, warum auch nicht? Ich nehme mir die Freiheit. Ein bisserl Zeit habe ich ja noch, ich meine, Zeit habe ich noch viel.

 

Herr Kollege Stürzenbecher, ich erspare es Ihnen, dass ich das jetzt alles vorlesen. - Wo ist er? Grad nicht da, macht nichts, also auch er ist in Wirklichkeit auf das Wesentliche, was wir ansprechen, dieses Wegwischen der öffentlichen Rechte nicht wirklich eingegangen. Das finde ich schade. Mich hätte es interessiert, wie er das rechtfertigt. Er hat es aber nicht gemacht, und das wird aber aus meiner Sicht zumindest doch das Entscheidende sein, wenn das Ganze zum Verfassungsgerichtshof geht. Und das wird es, das können wir. Genau, und die Determinierung. Da ist er nicht wirklich darauf eingegangen. Das hat er mir, das hat er uns vorenthalten. Das finde ich schade. Er hat auch noch eine Rede, auch noch einen Redebeitrag.

 

Er ist zwar jetzt auch Berichterstatter, wie ich vernommen habe. Wir haben schon festgestellt, dass ich das nicht ganz so nachvollziehen kann, aber Kollege Oxonitsch hat es mir zumindest versucht zu erklären. Also auch er ist Berichterstatter und nebenbei noch Debattenredner. Wie das zusammenpasst, meine Damen und Herren? Gut, ich gebe zu, ich war das auch schon einmal, aber das war vielleicht eine bisschen andere Materie, das war, als damals noch der Bericht des Kontrollausschusses im Gemeinderat verhandelt wurde. Da war der Kollege Ulm Berichterstatter und ich glaube, er hat aufs Klo müssen. Ich war schon Debattenredner und habe ihn dann ersetzt, damit er das machen kann.

 

Also, mit vollen Hosen ist leicht stinken, ich habe es auch schon gemacht. In dem Fall ist das vielleicht ein bisschen was anderes, das möchte ich aber dazusagen. Nach meinem Dafürhalten sollte man als Berichterstatter objektiv sein, sollte man das zusammenfassen, was gesagt worden ist. Das ist es ja eigentlich, der Berichterstatter erzählt oder er führt aus, was im Ausschuss war, führt die Debatte aus, fasst das zusammen, stellt fest, was der Antrag ist, aber er hat aus meiner Sicht nicht das Recht - was leider Gottes in diesem Haus immer wieder ganz anders gesehen wird -, wie ein Debattenredner Wertungen jeder Art vorzunehmen oder auch dann irgendwelche Sachen von sich zu geben, die eben nicht angebracht sind. Da ist ein gewisses - wie soll ich sagen - Spannungsverhältnis zwischen Objektivität, die man als Berichterstatter haben sollte, und Debattenredner, der das nicht braucht. Das muss man so sagen. Er hat sich ja auch schon als Debattenredner zu Wort gemeldet, Debattenredner war der Kollege Stürzenbecher auch schon, Herr Kollege. (Abg. Christian Oxonitsch: Das war eine Geschäftsordnungsdebatte!) - Na, er war ja vorher doch auch ein bisschen Berichterstatter. (Abg. Christian Oxonitsch: Es ist klar, Berichterstatter ist Herr StR Ludwig!) - Ja, aber sie werden ersetzt. (Abg. Christian Oxonitsch: Es gibt keinen anderen Berichterstatter!) - Ah, doch nicht, jetzt auf einmal nicht, Herr Kollege. Einmal Berichterstatter, immer Berichterstatter. (Abg. Christian Oxonitsch: Es geht nicht darum, wer da sitzt!) - Und wer da sitzt … da sitzt irgendjemand, kann ich mich da auch hinsetzen? - Lassen wir das, das schweift sonst ab, ich möchte keinen Ruf zur Sache bekommen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Knapp vorbei.

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (fortsetzend): Gut, ich komme zurück, meine Damen und Herren, entschuldigen Sie.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Ich habe nur gesagt, knapp vorbei.

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (fortsetzend): Knapp vorbei ist auch daneben, sozusagen.

 

So, meine Damen und Herren, ich habe Ihnen etwas vorenthalten, nämlich dieses (ein Buch in die Höhe haltend) Buch. Ich habe noch eine Rede, wir werden noch darauf eingehen. Parteibegriff oder auch diverse Regelungen, die alle ausgehebelt werden: Man kann das Gesetz drei Mal von vorn nach hinten lesen, was dann alles nicht gilt.

 

Ich darf jetzt einmal vorläufig nach meiner ersten Rede zusammenfassen, meine Damen und Herren. Wir werden dem Gesetz selbstverständlich nicht zustimmen. Und wir hätten auch uns gewünscht, dass unserem Absetzungsantrag von der Tagesordnung zugestimmt wird, weil wir glauben, dieses Gesetz lässt so viele Fragen offen und ist so verfassungsrechtlich bedenklich, dass es klug wäre, wenn der Gesetzgeber, also wir, sich das Ganze noch einmal durch den Kopf gehen lässt, und zwar in der Form, dass das noch einmal in den Ausschuss kommt, oder in Form, dass das Vorhaben gänzlich aufgegeben wird, dass ein Begutachtungsverfahren eingeleitet wird, oder - muss nicht sein, steht im Gesetz, wäre aber auch eine Möglichkeit, gibt es auch hin und wieder - dass vielleicht auch die anderen Fraktionen vorab mit eingebunden werden (sich zum Berichterstatter umdrehend) - jetzt sitzt niemand hinter mir -, dass vorab auch die anderen Fraktionen eingebunden werden, dass man sich anhört, was sie zu sagen haben, das dann einarbeitet oder auch nicht. Aber so ein Gesetz, und darauf können wir uns hoffentlich einigen, ein Gesetz, das entscheidende Eingriffe in Nachbarrechte und in

 

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