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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 130 von 251

 

lung grundsätzlich als zulässig akzeptiert. Freilich kehrt § 56 Oberösterreichische Bauordnung das System des § 13 VwGVG für erteilte Baubewilligungen generell um,“ - Das ist anders geregelt als bei uns. – „was die Wiener Bauordnung gerade nicht als unerlässlich erachtet. Vielmehr bezieht sich § 71c Abs. 7 des Entwurfes bloß auf die erfassten Notunterkünfte. Somit erhebt sich neben dem Bedenken, dass an sich die Möglichkeit des § 13 VwGVG genügen sollte, weshalb § 71c Abs. 7 des Entwurfes nicht unerlässlich ist, das weitere Bedenken, dass die Wiener Bauordnung in der Fassung des vorliegenden Entwurfes nicht in anderen Fällen eben solcher Dringlichkeit“ - Wie etwa bei anderen im öffentlichen Interesse liegenden Gebäuden, wie Krankenanstalten wird da ausgeführt. – „ebenso die aufschiebende Wirkung ausschließt, mit anderen Worten, die Abgrenzung des Anwendungsbereichs des § 71c Abs. 7 des Entwurfes unsachlich vornimmt.“

 

Gut. So viel zu den verfassungsrechtlichen Bedenken des Prof. Hauer. Sie werden jetzt nicht verwundert sein, dass sich diese durchaus mit dem decken, was wir von diesem Gesetz halten.

 

Eine Debatte, eine Landtagsdebatte oder überhaupt auch eine Debatte sollte … (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wie lange war Ihr eigenes Ziel vorgesehen?!) - Bitte? (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wie lange müssen Sie noch reden?!) - Interessiert mich gar nicht, ich muss gar nicht, ich möchte. Denn müssen, ja … (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Was war Ihre Vorgabe?!) - Habe ich keine. Ich habe mir gedacht, ich erarbeite das Gesetz in dieser Sitzung. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.) - Ich lese lieber am Handy, aber das ist wurscht. Schweifen wir nicht ab von der Sache, sonst kriege ich noch einen Ruf zur Sache, das möchte ich nicht.

 

Wir sind in einer parlamentarischen Debatte, und da ist es ja an und für sich so vorgesehen, dass man sich auch mit dem, was die Kollegen so gesagt haben, auseinandersetzt und versucht, das argumentativ zu besprechen. Ich habe mir die Rede der Frau Kollegin Meinl-Reisinger ausdrucken lassen und des Kollegen Chorherr, das ist die dümmste im Übrigen. Ich weiß nicht, hat es noch einen Redner von den GRÜNEN gegeben? (Abg. Mag. Barbara Huemer: Sehr objektiv!) - Sagt nichts aus über den Inhalt der Rede, ich habe nur festgestellt, objektiv, das war die dümmste Rede. Das ist so, objektiv, Frau Kollegin. Soll so sein. Ich glaube aber, ich weiß nicht, korrigieren Sie mich, das war der einzige Redner der GRÜNEN, oder hat noch jemand gesprochen? (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Vorläufig nicht!) - Bitte? - (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Vorläufig nicht!) - Ich bin kein Hellseher, bin nur Jurist, kein Hellseher. Gut.

 

Meinl-Reisinger habe ich mir ausdrucken lassen. Chorherr habe ich mir ausdrucken lassen. Ulm - es hat mich sehr interessiert, was der Kollege sagt, das interessiert mich meistens. Und den Kollege Stürzenbecher.

 

Also schauen wir es uns an. Was sagt die Frau Kollegin Meinl-Reisinger: „Ich freue mich darauf, es steht, natürlich, es ist ein völlig legitimes Mittel im parlamentarischen Prozess seinen Protest so zu äußern, es ist aber wohl auch mir unbenommen, meine eigenen Gedanken darüber zu machen und das entsprechend zu werten. Und Sie erlauben mir schon auch zu sagen, dass ich das für ein bisserl kindisch halte.“ - Also gut, wir nehmen es zur Kenntnis. Frau Kollegin Meinl-Reisinger: Ich finde das nicht so gut, was Sie da machen. - Abgehakt, Ihr Problem.

 

„Es tut mir auch besonders weh eigentlich, es tut mir auch besonders weh zu sehen, dass die ÖVP da mitmacht.“ - Gut, lasse ich jetzt wieder aus, vielleicht kommen wir dann noch irgendwo zu substanziellen Ausführungen? Ja, kläffen tun wir, hat sie gesagt. Ich weiß nicht, ob ich jetzt kläffe, Frau Kollegin, das weiß ich nicht, das müssen Sie selbst beurteilen. Bedenken, also es gibt verfassungsrechtliche Bedenken. (Zwischenruf von Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.) - Sie können sich gerne noch einmal melden, Frau Kollegin. Verfassungsrechtliche Bedenken haben auch Sie vorgebracht, korrekt. So, schauen wir. (Der Redner blättert durch ein Schriftstück.) Das war erstens korrekt, dass Sie das gesagt haben, und zweitens aus meiner Ansicht korrekt, dass Sie das vorgebracht hat. Ich bringe jetzt nur meine Meinung dar, mehr kann ich in dem Fall ja nicht machen, und die meiner Fraktion vielleicht auch.

 

Ja, was die Frau Kollegin Meinl-Reisinger auch gesagt hat, war eben dieses Alternativlose, es gibt Obergrenzen, es darf keine Obergrenzen geben. Ich glaube, ich habe Sie richtig in Erinnerung, wie Sie das gesagt haben? (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Ich habe daran erinnert, dass es verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Obergrenze gibt!) - Ich glaube, wir brauchen gar nicht so weit kommen. Das habe ich schon versucht auszuführen. Jeder, der zu uns über die Grenze kommt und hermarschiert oder mit dem Auto herfährt, hat kein Recht. Ich habe das schon ausgeführt. Ich habe es Ihnen auch vorgelesen, was der Kollege sagt. Korrekt, es muss ein Asylverfahren geben, wenn der herkommt, aber das kann ziemlich schnell abgehandelt werden. Wenn ich als Behörde sehe, der kommt über die Grenze, dann weiß ich, der kommt aus einem sicheren Drittstaat, wenn er eben aus dem sicheren Drittstaat kommt, das ist meistens der Fall, eigentlich immer. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Aber die Frist darf er nicht versäumen!) - Ja, das wäre halt nicht uninteressant. Da muss ich ihn zuerst einmal erkennungsdienstlich erfassen, dass das eben dann gewährleistet ist, dass er nicht 15 Mal herüberkommt. Das kennen wir ja, das Problem. Selbstverständlich, Rechtsstaat ist ganz wichtig, darüber unterhalten wir uns ja heute die ganze Zeit. Das ist ganz wichtig, aber man muss den Rechtsstaat auch anwenden. Und das habe ich bis jetzt vermisst. Und nicht nur ich, da sind schon andere draufgekommen. (Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Bei mir?!) - Nein, nicht bei Ihnen, weiß ich nicht. Sie sind ja nicht die verantwortliche Behörde, ich habe es vermisst beim Innenministerium.

 

Die Rede von Chorherr war relativ kurz. Das sagt nichts aus über die Qualität, aber was ich dem Kollegen Chorherr schon vorwerfe, da ich den Kollegen Chorherr ja nicht geringschätzen möchte, der hat sicher eine Ahnung von der Bauordnung - wahrscheinlich mehr als ich -

 

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