Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 141 von 251
wie Klima und Wettererscheinungen, Gewitter, Starkwinde - Stürme -, Starkregen, Schnee, Hagel, Blitz und Donner, Objekte der Beobachtung wie Luftdruck und Temperatur, einschließlich Phänomenen der atmosphärischen Optik wie Regenbogen, Halos, leuchtende Nachwolken, Dämmerung, Abend- und Morgenröte, Mitternachtssonne, Polarlicht.
Geologische Ereignisse und andere geowissenschaftliche Vorgänge wie Tektonik, Erdbeben, Vulkanismus, Spalten und Gebirgsbildung, Erosion und ihre vielfältige Erscheinungsformen, wie Karst, Abflussphänomene, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch, und so weiter. Geologische Beobachtungen wie Wanderungen und Verbreitung von Populationen, Vermehrung oder Aussterben, Erscheinung der Ökologie und Reaktion der Umwelt, und so weiter.
Mikrobiologische Erscheinungen wie Bodenfauna, Veränderungen im Auftreten von Bakterien und Mikroben, Gewässerökologie, und vieles andere mehr.
Energie und Atomphysik: Erscheinungen zur Folge der Gestirns- und Sonneneinstrahlungen, Bilden von Lagerstättenzerfall radioaktiver Isotope. - Das sind alles Naturereignisse und alle begründen eine Unterbringung einer größeren Zahl von Personen. Auch wenn Sie nicht genau wissen, wer das jetzt wirklich dann sein wird.
Zu den humanitären Gründen, die da angeführt sind: Neben den völkerrechtlichen, unionsrechtlichen oder Verpflichtungen der Gemeinden beziehungsweise des Landes über den Bund gibt es auch die humanitären Gründe. Was ist jetzt ein humanitärer Grund? Ohne das wissenschaftlich beleuchten zu wollen, nehmen wir wahr und stellen wir fest, humanitäre Gründe werden immer dann schlagend oder werden ins Treffen geführt, wenn alle anderen Möglichkeiten schon ausgeschöpft sind. Dann sagt man, na ja, aber aus humanitären Gründen könnte man den jetzt da lassen, wenn er außer Landes zu bringen wäre, der oder die Person, die da vielleicht in unserem Land widerrechtlich aufhältig ist.
Gut, das sind jetzt die humanitären Gründe: Also, es geht um Menschlichkeit und Wohltätigkeit, das sind humanitäre Gründe. Und gerade in Bereichen von medizinischen Katastrophen, Naturkatastrophen oder bewaffneter Konflikte werden eben diese humanitären Gründe angeführt. Dazu gibt es, wie das heute, glaube ich, schon einmal vorgetragen wurde, ein Gutachten, in dem genau diese humanitären Gründe beleuchtet werden. Und da drinnen steht:
„Der Gesetzesentwurf knüpft nicht bloß an Naturereignisse und bestehende völkerrechtliche, unionsrechtliche oder innerstaatliche Verpflichtungen, sondern darüber hinaus auch an nicht näher definierte humanitäre Gründe an. Was humanitäre Gründe sein sollen, ist reichlich unbestimmt. Oder anders formuliert, je nach persönlicher Präferenz für humanitäre Ansprüche ist dieser Tatbestand mit beliebigen Inhalten füllbar. Dabei ist es zu bedenken, dass humanitäre Gründe augenscheinlich keine normativen Gründe sind, weil völkerrechtliche, unionsrechtliche und innerstaatliche Verpflichtungen ohnehin gesondert genannt sind. Das bedeutet, dass dieser Tatbestand nicht auf geltende menschenrechtliche Standards verweist, sondern nichts anderes als ein Einfallstor für subjektive Wertungen der Vollzugsorgane ist.
Die Reichweite des Gesetzes hängt damit nicht von objektiven Kriterien, sondern von den subjektiven Präferenzen der Vollzugsorgane ab. Die Existenz humanitärer Gründe könnte daher beispielsweise und unabhängig von Flüchtlingsströmen auch postuliert werden, wenn eine 4-köpfige autochthone Familie in Wien mit bloß 50 m² Wohnraum, mit bloß 70 m² Wohnraum oder mit bloß 120 m² Wohnraum auskommen müsste, ganz abhängig davon, welche humanitären Standards der Betrachter an die Wohnbedürfnisse solcher Familien anlegt. Das gewiss zugespitzte Beispiel zeigt, dass der Tatbestand letztlich keinen präzisen - wie so vieles in dem Gesetz - Inhalt hat, sondern abhängig vom humanitären Maßstab des Betrachters beliebige Inhalte annehmen kann. Speziell bezogen auf das Hauptmotiv für die Gesetzesnovelle, nämlich die Vorsorge für illegale Immigration aus Problemstaaten der Zweiten und Dritten Welt, ist festzustellen, dass humanitäre Gründe im Sinne des § 71c des Entwurfes je nach Anschauung des Betrachters in Bezug auf Milliarden Menschen vorliegen könnte. Der inhaltsleere und rein durch Wertung des Verzögerungsorgans zu konkretisierende Tatbestand der humanitären Gründe wiederspricht daher Art. 18 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.“
Also, da ist ganz eindeutig festgeschrieben, was hier zu vermuten ist, nämlich, man möchte mit der Gesetzesnovellierung, mit dem Einfügen des § 71c in die Bauordnung ganz einfach seine Lieblingsklientel hier versorgen, berechtigen und irgendwelche Standards festlegen, die sich dann eigentlich jeder aussuchen kann, wie er möchte. Denn in dem Gesetz steht ja mehr oder weniger drinnen: soweit dies notwendig ist. - Also, wer stellt diese Notwendigkeit fest? - Da steht drinnen: das Unterbringen der größeren Zahl von Menschen … bereits eingetretenen oder bevorstehenden … notwendig. - Wer stellt diese Notwendigkeit fest? Wer ist das? Das steht auch nicht wirklich drinnen. Das sind die Vollzugsorgane, und wer die sind, wissen wir ausreichend.
Man kann dann also schon annehmen, dass hier nicht der notwendigen Objektivität Vorzug gegeben wird, der es hier bedarf, wenn man das ehrlich meint, sondern ganz einfach das eigene Klientel gut versorgt werden soll oder man endlich eine rechtliche Grundlage hat, um gewisse Leute irgendwo unterzubringen und dazubehalten und nicht dieses Landes zu verweisen, wie es eigentlich notwendig wäre. Dieser Initiativantrag zeigt aber auch grundsätzlich, dass man ja in Zukunft, 2016/2017 einen Massenansturm von Menschen erwartet, die in unser Land wollen, nicht gehen, vielleicht auch oder zum Großteil wahrscheinlich gar nicht bleiben dürfen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Es sind ja sehr oft keine Flüchtlinge, von denen Sie immer sprechen. Es sind ganz einfach Leute …
Was ist die Flucht? Was ist die Flucht: Flucht ist ein unkoordiniertes Verlassen einer Örtlichkeit, von der Gefahr oder Ähnliches ausgeht. Ich will die Smartphones nicht strapazieren, aber man weiß, dass diese Smart
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