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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 152 von 251

 

Verfassungsrechten ad acta gelegt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Was ganz sicher nicht geht, ist, dass man diese Gesetzgebung, die hier neu entstehen soll, aus einer sogenannten Notsituation heraus argumentiert. Man kann dieses Gesetz nicht auf den Weg bringen und sagen, es ist aus einer Notsituation heraus. Ich höre das auch aus Ihren Reihen der Wiener Stadtregierung, dass Zuwanderung passiert. Ja, das ist richtig, Zuwanderung passiert eventuell. Was allerdings nicht einfach so passiert, ist, dass die Stadt nicht entscheiden kann, wen sie zuwandern lässt oder wen nicht. Übrigens, das Argument „Zuwanderung passiert“ kommt auch immer im Zusammenhang mit den Flüchtlingen. Also das heißt, Sie nehmen schon in Kauf, dass bei den Flüchtlingen auch Zuwanderer dabei sind. So hört sich das auf jeden Fall für uns immer an. Rahmen setzen, Regeln schaffen wäre natürlich wichtig, aber nicht im Sinne von funktionierendes Recht aushebeln und bestehende Bürgerrechte ad acta legen.

 

Ich kann mich gut erinnern, wie dieses Gesetz, dieser Initiativantrag, in den Bauausschuss gekommen ist. Wir haben die Tagesordnung bekommen. Kurz darauf kam dann der Nachtrag. Wir haben das alle ungefähr zeitgleich gelesen, die das bekommen haben. Die Telefone sind heißgelaufen. Es war von vornherein klar, dass diese Sache auf jeden Fall stinkt und so nicht gehen wird. Wir haben uns dann intensiver damit befasst. Es hat sich schnell herausgestellt, dass hier absolute Verfassungsrechte verletzt werden. Deswegen werden wir auch den Verfassungsgerichtshof anrufen. Es geht auch nicht um eine Änderung, es geht um eine Novelle im Sinne einer Ergänzung. Diese neuen Bestimmungen sind Ausnahmen von bereits bestehenden, allerdings nur für einen Ausnahmeempfänger und das ist in diesem Fall dann die Stadt Wien, Ausnahmen unter bestimmten Umständen, wenn sie staatlich organisiert sind. Was wir im Ausschuss auch nachgefragt haben, was mittlerweile ziemlich bekannt ist: Es geht auch um die Beauftragung privater Organisationen, wenn sie von der Stadt beauftragt werden. Also das heißt, auch hier gibt es sehr, sehr viele Möglichkeiten.

 

Zwei Punkte möchte ich erwähnen: Gleichheitswidrig und verletzte Bürgerrechte. Es ist heute schon sehr, sehr oft erwähnt worden. Grundsätzlich kennen wir Begutachtungsverfahren bevor ein Gesetz beschlossen wird. Das ist in diesem Falle ausgelassen worden. Ich denke, es geht darum, dass Sie ganz genau gewusst haben, dass hier Gleichheitsbestimmungen beziehungsweise Bürgerrechte angegriffen werden. Die Gründe für diese Ausnahmebestimmungen sind eigentlich nur sehr schwammig dargelegt.

 

Die uns vorliegende Gesetzesnovelle, mit der die rot-grüne Stadtregierung tiefgreifende Veränderungen in unserer Stadt plant, bietet uns sehr viel Anlass zur Kritik. Ja; die Wiener Bauordnung bot uns vor allem in den letzten Jahren in ihrer Regelungsdichte immer wieder Anlass zur Kritik. Seit etlichen Jahren werden hier Deregulierungsmaßnahmen seitens der Stadtregierung angekündigt, schlussendlich um billiger bauen zu können. Wenn ich mich nicht täusche, war das um die Jahrtausendwende schon einmal angedacht, dass man hier Vereinfachungen und Verschlankungen im Wiener Baurecht anstrebt. Das ist bis heute nicht passiert. Was aber dennoch in der Wiener Bauordnung immer ein Herzstück war und auch ein bisschen den Charakter dieser Stadt ausgemacht hat, das sind die darin geregelten Bürgerrechte. Diese haben Sinn und sollten nicht angetastet werden.

 

Die vorliegenden Ergänzungen zur Wiener Bauordnung greifen tief in den Rechtsstaat ein. Bürgerrechte werden teilweise abgeschafft und dem liegt das Chaos in der Zuwanderungs- beziehungsweise Flüchtlingspolitik zugrunde. Behördenwege oder Änderungen von Flächenwidmungen dauern manchmal. Durch die geplante Gesetzesänderung soll es in Zukunft möglich sein, Baumaßnahmen auch dann durchzuführen, wenn die baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungstechnischen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden. Und was fundamental in den Rechtsstaat eingreift, ist, dass Beschwerden gegen Bescheide keine aufschiebende Wirkung haben. Wir haben heute schon sehr oft gehört, das ist eine tiefgreifende Sache.

 

Ich möchte mich nicht allzu oft wiederholen. Ich würde einmal sagen, uns allen liegt der soziale Friede in unserer Stadt am Herzen und auch gerade Ihnen. Von Ihnen, meine Damen und Herren der Stadtregierung, wird auch immer wieder betont, dass das Aufrechterhalten eben dieses sozialen Friedens von Ihnen immens hoch gehalten wird, Stichwort Integration, et cetera. Ich befürchte jedoch, dass mit diesen überhasteten Maßnahmen genau das Gegenteil eintritt. In einem Satz beschrieben, kann man das geplante Gesetz so bezeichnen: Keine Rechte für die Wiener, keine Pflichten für die Zuwanderer. Das haben wir heute auch schon öfter gehört.

 

Ich möchte ganz kurz auch eine Sache aus der Bauordnung zitieren, und zwar habe ich mir hier den § 79 rausgesucht. Das ist die Sache Vorgärten, Abstandsflächen und gärtnerisch auszugestaltende Flächen. Es hat immer schon den Charme unserer Stadt ausgemacht, dass gerade auf diese Dinge sehr viel Bedacht gelegt wird. Das finde ich persönlich auch unheimlich gut. Das heißt, die Menschen haben Rechte, aber auch sehr viele Pflichten, was eben die Ausgestaltung und die optische Ausgestaltung ihrer Vorgärten und sichtbaren Grünflächen betrifft. Eine wunderbare Sache, die auch mit dem heute beschlossenen oder wahrscheinlich beschlossenen Gesetz ad acta gelegt wird. Ich lese kurz vor: „§ 79 Abs. 1: Vorgarten ist der an der Baulinie, Straßenfluchtlinie oder Verkehrsfluchtlinie gelegene Grundstreifen, der frei bleibt, wenn durch den Bebauungsplan das Anbauen eines Gebäudes an diesen Fluchtlinien untersagt ist.“ - Das ist mit dem neuen Gesetz § 71c dann auch hinfällig. - „Seine Tiefe beträgt 5 m, soweit im Bebauungsplan durch Fluchtlinien nicht eine andere Tiefe festgesetzt wird.“

 

Abs. 2 hat auch etwas sehr Interessantes in Hinsicht auf zukünftige Containerbauten: „Fenster, die gegen Nachbargrenzen gerichtet sind, müssen von diesen

 

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