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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 176 von 251

 

das mir gekommen ist, werde ich Ihnen jetzt schon schildern, denn es zeigt nämlich, dass in der rot-grünen Regierung offensichtlich die kleine Minderheit der großen Mehrheit den Weg vorgibt: Es ist das ein Bild von einer Weide mit einer großen Schafherde von über 40 Schafen, die von einer kleinen Meute von Hunden vor sich her getrieben und in Zaum gehalten wird. - Das ist das Bild, das ich zu dieser Meinungsverschiedenheit bekommen habe. (Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS: Mäh! - Abg. Mag. Marcus Gremel: Können Sie nicht etwas Substanzielles sagen? Das ist ja eine Zumutung!)

 

So. Was wollen Sie jetzt? - Sie wollen die Bürgerrechte abschaffen, weil Sie nämlich der Zuwanderungspolitik nicht mehr Herr werden. Und dazu fällt mir auch etwas ein. Da bewahrheitet sich nämlich ganz deutlich der Spruch: Die ich rief, die Geister, werd‘ ich nun nicht los. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Hier in dieser Landtagssitzung soll ein Gesetz in einer Husch-Pfusch-Manier über die Bühne gezogen werden, das eigentlich nur so beschrieben werden kann: Alle Pflichten und keine Rechte für die Wiener und Wienerinnen, keine Pflichten, aber alle Rechte für die Zuwanderer.

 

In Kurzfassung: Welche Punkte umfasst dieses Gesetz?

 

Erstens: Dieses Gesetz erlaubt die Errichtung von Wohncontainern und Holzbaracken für Zuwanderer.

 

Zweitens: Die Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, unter welcher Widmung, egal, was sonst daneben steht.

 

Drittens: Die Zuwanderercontainer dürfen bis zu 15 Jahren stehen oder sogar auch länger.

 

Vierter und letzter Punkt, den ich noch hervorheben möchte: Niemand darf dagegen etwas sagen, weil die Nachbarrechte außer Kraft gesetzt werden.

 

All das steht in diesem Antrag.

 

Wenn wir uns das Ganze einmal im Detail anschauen, dann kann man schon sagen, da gibt es wirklich unglaubliche Sachen! Ich hätte das auch nicht wirklich glauben können, wenn ich diesen Antrag nicht im Original selber gelesen hätte.

 

Der Antrag wurde von den roten Landtagsabgeordneten Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch, Georg Niedermühlbichler und Babara Nowak sowie den grünen Landtagsabgeordneten Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn eingebracht. - Ich finde es nur bedauerlich, dass die Proponenten dieses Initiativantrages nicht während der gesamten Landtagssitzung anwesend waren, denn es geht um ihren Antrag und eigentlich hätten sie sich den ganzen Tag oder die ganze Nacht und den heutigen Tag die Diskussion anhören müssen. Es ist dies nämlich Ihr Antrag, und diesen haben Sie auch zu vertreten!

 

Was ist auch kritisiere, ist, dass es hier keine Befristung gegeben hat, und ich bin nicht die Einzige, die das kritisiert. Es wird zum Beispiel auch in einem „Presse“-Artikel vom 9.3.2016 kritisiert, dass „die Vorlage dieses Gesetzes keine Befristung enthält, wie es in den anderen Bundesländern, die das schon beschlossen haben, sehr wohl erfolgt ist“.

 

Mein Kollege Ulm hat schon gestern festgestellt, dass es in den Bundesländern Befristungen zwischen zwei und fünf Jahren gibt. Darüber steht in der „Presse“ vom 9.3.2016 in einem Artikel unter dem Titel „Die Fallen der neuen Bauordnung“: „Die Gesetze sind meist befristet. Ein derartiger Passus fehlt im Wiener Entwurf.“

 

Noch etwas kann ich Ihnen sagen: Rot-Grün! Ihre Schande heißt § 71c. (Beifall bei der FPÖ.) Sie verstecken sich hinter einem einzigen Antrag, damit Sie nämlich kein Begutachtungsverfahren einleiten müssen, wie es halt wie in vielen anderen Verfahren der übliche und korrekte Weg gewesen wäre. Dieses Begutachtungsverfahren bietet nämlich Behörden und Institutionen wie der Arbeiterkammer oder der Wirtschaftskammer, aber auch den einzelnen politischen Fraktionen die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, und das wird von vielen auch genutzt. Aber Ihnen von Rot-Grün ist das offensichtlich nicht recht! Sie wollen das nicht beziehungsweise Sie hatten einfach Angst davor! Und wir haben am gestrigen Tag schon einiges dazu gehört, und wir werden auch heute noch einige Punkte dazu hören.

 

Etwas kann ich Ihnen auch noch dazu sagen: Auch in der „Presse“ vom 15. März wurde über die Bauordnung, die heute verabschiedet werden soll - oder auch nicht -, geschrieben: „Eine gute Idee, aber ein schlechtes Baugesetz. - In der Schule hätte es geheißen. Fünf, setzen, noch einmal.“

 

Einer der Kritikpunkte in der „Presse“ ist, dass die Flächenwidmung und Raumordnung als wichtiges Instrument die Zusammensetzung der Gesellschaft zu gestalten haben, und darauf zu verzichten, könne unangenehme Nebeneffekte haben, wenn etwa größere Siedlungen in einem Industriegebaut gebaut werden, in dem es dann an Infrastruktur mangelt. Und ob die Infrastruktur dementsprechend passend ist, haben Sie im Hinblick auf Ihre Container nicht bedacht, die Sie irgendwo in die Gegend stellen, denn das interessiert Sie nicht wirklich.

 

Kommen wir jetzt zu den einzelnen Punkten, die ich dann näher erläutern möchte.

 

Erstens: Das Gesetz erlaubt die Errichtung von Wohncontainern und Holzbaracken für Zuwanderer. - Wir haben gestern und heute in den Morgenstunden schon einmal andiskutiert, was folgender Satz genau bedeutet: „Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgaben der folgenden Absätze zulässig.“ - Was bedeutet das genau?

 

Wir haben darüber diskutiert, dass wir nicht wissen, was eine „Anzahl“ bedeutet: Sind das 5, sind das 20, sind das 100, sind es 1.000? Was auch immer! Wir wissen nicht, was „Ereignis“ bedeutet: Vollmond, Halbmond, Sonnenfinsternis, Sternschnuppen, Jahrhundertflut? Um welches „Ereignis“ oder „Naturereignis“ handelt es sich? - Das ist nicht wirklich verständlich für die meisten!

 

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