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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 177 von 251

 

Aber kein Problem: Wir können das gerne heute noch ein paar Mal wiederholen, vielleicht verstehen Sie es dann auch! (Abg. Mag. Marcus Schober: Bitte!)

 

Konkret für uns heißt das: Sie sind oder du bist ein echter Wiener. - Dumm gelaufen! Dann hast du Pech gehabt! Genau für den oder die echten Wiener gilt nämlich nicht, dass man rasch, günstig und qualitativ bauen kann.

 

Christoph Chorherr hat das in einem „Kurier“-Artikel gesagt. - Er hat gesagt, dass bei Gebäuden, die befristet genutzt werden bis zu 15 Jahren, nicht alle Vorschriften exakt eingehalten werden müssen. Wenn beispielsweise der Fluchtweg statt 4,20 m nur 4,10 m breit ist, ist das egal, man kann trotzdem genehmigen, ebenso wenn die Widmung nicht zu 100 Prozent passt, macht nichts, wird passend gemacht, alles kein Problem! Und die Anrainerbeschwerden helfen auch nichts, denn es gibt eh keine aufschiebende Wirkung.

 

So in etwa hat Chorherr das zum Ausdruck gebracht. Unter anderem hat er auch gesagt: „Slum-Standard zu schaffen ist nicht unser Ziel, sondern rasch, günstig und qualitativ zu bauen.“ - Wir können allerdings auch darüber streiten und diskutieren, was mit „rasch, günstig und qualitativ“ gemeint ist. Meist bedeutet Husch-Pfusch nämlich, dass es schnell geht und nicht unbedingt auf Qualität geachtet wird. Das weiß man, wenn man die Baubranche ein bisschen beobachtet.

 

Der Wiener Bürger hingegen muss auch weiterhin monatelang auf seine Baubewilligung warten. Er muss zum Amt gehen. Er muss eine Nummer ziehen. Er muss sich anmelden. Er braucht einen Baumeister. Er braucht einen Architekten, der ihm erklärt, wie die Bauordnung funktioniert, was in dieser steht, worauf er aufpassen muss, was er tun darf und was er nicht tun darf, wie er etwas machen muss und wann er etwas machen muss, welche Fristen er beachten muss, wie er was einrichten muss. Und wenn jemand diese Bestimmungen nicht auf Punkt und Komma einhält, dann wird er entweder bestraft oder muss im schlimmsten Fall das Gebäude, das er errichtet hat, wieder abreißen. Der Rest muss sich aber anscheinend nicht an die Gesetze halten. Das gilt, wie gesagt, nur für die Wiener und Wienerinnen, nicht für die Zuwanderer. Da gelten die gesetzlichen Bestimmungen überhaupt nicht.

 

Ein bisschen ärgerlich sind vor allem diese allgemeinen Formulierungen, die darin enthalten sind. Das ist nicht Fisch und nicht Fleisch! Das kann man nicht wirklich greifen. Das ist quasi ein Strand voll Sand, der einem zwischen den Fingern davonrieselt.

 

In der „Presse“ vom 9. März wurden diese bevorstehenden Ereignisse kritisiert, und da steht auch zu lesen, dass nicht genau definiert wird, „was ein bevorstehendes Ereignis ist“ oder auch nicht. Und das fällt nicht nur den Herausgebern der „Presse“ vom 9. März auf, sondern natürlich auch allen anderen.

 

Zum 2. Absatz in Ihrem Initiativantrag, dass Container und Holzhütten überall in Wien aufgestellt werden dürfen, egal, wo und egal, mit welcher Widmung. Das ist, wie gesagt, § 71c Abs. 2. Die wörtliche Verlesung erspare ich mir jetzt an dieser Stelle, aber ich kann Ihnen sagen: Im 2. Satz dieses Absatzes steht klipp und klar: Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Mit diesem Gesetz ist die Bauordnung gemeint, und das „dafür“ steht für die Zuwanderungscontainer.

 

Was bedeutet es im Klartext, wenn die Vorschriften dieses Gesetzes dafür nicht gelten? - Dann gilt die Bauordnung nicht für Zuwanderungscontainer. Und was sind eigentlich Zuwanderungscontainer? - Dabei handelt es sich um eine „Einrichtung zur vorübergehenden Unterbringung von Personen“.

 

Ich habe mir die Mühe gemacht - ich weiß nicht, ob Sie das auch schon einmal getan haben! - in Google „provisorisches Gebäude zur vorübergehenden massenhaften Unterbringung von Personen“ einzugeben. Wenn man das in Google eingibt, dann landet man bei „Baracken“, und die Definition lautet, dass es sich dabei um vorübergehende Massenunterkünfte in einfachster Elendsbauweise handelt. - Da können Sie noch so schwärmerisch in Sozialromantik von wegen Container-WGs oder sonstigen Bauten für Flüchtlinge schwelgen! Und es macht das auch nicht besser, wenn Sie sagen, dass Sie so etwas auch für Studenten in der Seestadt Aspern gebaut haben und dass das ja so super und so toll ist: Eine Baracke bleibt eine Baracke!

 

Wo finden wir solche Barackenviertel, wenn wir uns in der Welt ein bisschen umschauen? - Wir kennen sie als Dauerlösung in den Slums und Elendsvierteln in der Dritten Welt. Dazu kann Christoph Chorherr in der gestrigen „Heute“-Zeitung sagen, was immer er möchte! (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: War es nun gestern oder heute?) Gestern war es! Im gestrigen „Heute“ steht, dass Christoph Chorherr den Entwurf im Vorfeld als praxisorientiert und unbürokratisch verteidigt. Man wolle Slum-Siedlungen vermeiden. - So wurde Christoph Chorherr im gestrigen „Heute“ zitiert. (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Wann war das jetzt: Gestern oder heute?)

 

Das stand gestern im „Heute“. - Ich weiß, es ist früh am Morgen, und es fällt schon ein bisserl schwer, sich zu konzentrieren! Aber ich denke, Sie haben jetzt ein paar Stunden Schlaf gehabt, daher muss es eigentlich möglich sein, unseren Wortmeldungen wieder zu folgen. Wenn nicht, dann sollten Sie es vielleicht noch einmal mit Schlafen probieren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Der eigentliche Skandal an der ganzen Sache ist, dass die Errichtung dieser Baracken nicht bloß eine reine Notstandsmaßnahme ist, sondern dass diese Maßnahme bis zu 15 Jahre bestehen bleiben soll. Wobei auch in dem Gesetz steht, dass es nur ein Minimum an Brandschutzbestimmungen, Fluchtwegen und Vorgaben gesetzlicher Natur geben muss. Alles andere kann man ohne Problem außer Kraft setzen.

 

15 Jahre Barackendörfer und Containerdörfer in Wien: Wissen Sie eigentlich, wie lange 15 Jahre sind? Bei einer Lebenserwartung von durchschnittlich 90 Lebensjahren laut Sterbetafel sind das immerhin 25 Prozent des Lebensalters. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Schon die Rechnung stimmt nicht!) Natürlich stimmt sie! Schlafen Sie weiter, kein Problem! Wenn Sie aufwachen, können Sie sich das dann ausrechnen! (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: 4 mal 15 ist 60, nicht wahr!?)

 

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