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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 178 von 251

 

Wenn wir wissen, wie lange Provisorien in Wien stehen bleiben, dann wissen wir, was es bedeutet, dass man dagegen ankämpft. Dominik Nepp hat das gestern recht nett gesagt. Er hat gesagt, es gibt Container für die Schüler und Container für die Studenten, und jetzt gibt es auch noch Container für die Flüchtlinge. Da habe ich mich daran erinnert, dass ich auch in eine Containerschule gegangen bin. Und dieses Provisorium im 22. Bezirk, diesen Containerpavillon für die Schule, gibt es heute noch, und ich bin schon vor einer sehr geraumen Zeit zur Schule gegangen. - Das heißt: Es wird für eine Ewigkeit gebaut.

 

Dann bin ich auf die Uni gekommen, und auf der Uni hat mich wieder ein Container begleitet, nämlich ein Mensacontainer. Dieser stand mitten auf dem Uni-Areal als Provisoriumslösung, die auch so lange da gestanden ist, bis die Universität übersiedelt ist, nämlich eine halbe Ewigkeit.

 

Das heißt: Provisorien dauern in Österreich ewig.

 

Ich frage Sie daher jetzt wirklich: Schämen Sie sich denn eigentlich nicht, wenn die Menschen, die zu uns kommen, Baracken als Zufluchtsort kennen lernen? Ist das die Willkommenskultur, auf die Sie stolz sind? Ist das die Zuwanderungspolitik für eine Stadt, die Ihre heilige Mercer-Studie im Hinblick auf deren Lebensqualität zelebriert? Sie sind doch so stolz, dass Sie bei der Mercer-Studie immer so toll abschneiden! Aber das wird wahrscheinlich nicht mehr lange der Fall sein!

 

Noch etwas kann ich Ihnen sagen: Eine „vorübergehende Einrichtung zur Unterbringung von Personen“ ist keine Lösung für Zuwanderung, sondern das zeigt auf, dass die Stadt Wien in allem und jedem völlig versagt hat. Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was Sie tun, ist sozusagen das Produkt einer gescheiterten und nicht gewollten Integrationspolitik von Rot-Grün.

 

Was bedeutet jetzt dieser Passus beziehungsweise Absatz für die Stadt Wien konkret? - Das heißt: Man könnte auf der Donauinsel Container aufstellen, denn dort ist viel Platz, und Wasser gibt es auch in der Nähe. Man könnte die Container etwa auch auf dem Areal des ehemaligen Arbeiterstrandbades errichten, denn dort ist auch viel Platz, dafür haben Sie ja gesorgt, indem Sie dort die ehemaligen Kabinen gleich geschliffen haben. Dort gibt es viel Platz, schön ist es auch an der idyllischen Alten Donau, und Wasser ist gleich daneben.

 

Sie könnten diese Bauten auch auf der Mahü errichten. Auf der Mariahilfer Straße als Fußgängerzone gibt es sehr viel Platz, es handelt sich um eine breite Straße über viele Kilometer. Dort kann man in der Mitte sicherlich ein paar Container aufstellen. Sie könnten die Container aber auch auf den Rathausplatz stellen, dann haben wir halt in Zukunft dort kein Eislaufen und keinen Silvesterpfad mehr. Vor allem und ganz sicher - und das würde der Stadt Wien viel Geld sparen - gäbe es, wenn Sie dort die Container errichten, auch keinen Life Ball mehr!

 

Sie könnten die Container auch in die Schutzzonen stellen, weil das dort auch nicht mehr gültig ist. Auch dort ist es ganz nett! Und wenn ich das Wort Schutzzone jetzt gerade erwähne, dann komme ich noch einmal auf den Punkt aus dem Abs. 2 des § 71c zurück, dass die Vorschriften dieses Gesetzes nicht dafür gelten. Das würde nämlich auch bedeuten - und dieser Punkt ist vielen von uns wohl sehr wichtig -, dass auch die Schutzzonen außer Kraft gesetzt werden, wie jeder andere Punkt der Bauordnung auch.

 

Betreffend Schutzzonen heißt es in § 7 Abs. 1: „In den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen können die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdigen Gebiete als in sich geschlossenes Ganzes – Schutzzonen - ausgewiesen werden.“ - Das bedeutet aber in Zukunft auch, dass es kein geschlossenes Ganzes mehr gibt, sondern dass man in Zukunft trotz des Ensembleschutzes etwa auf der Ringstraße irgendetwas anderes hineinsetzen kann, nämlich eine Baracke.

 

Abs. 1a lautet: „Bei der Festsetzung von Schutzzonen sind die prägende Bau- und Raumstruktur und die Bausubstanz sowie auch andere besondere gestaltende und prägende Elemente, wie die natürlichen Gegebenheiten oder Gärten und Gartenanlagen, zu berücksichtigen.“

 

Das gilt natürlich nur für die Leute, die gerne etwas irgendwie verändern möchten oder bauen möchten, aber nicht für die Container; diese können Sie einfach hinstellen.

 

Abs. 2 lautet: „Die Schutzzonen sind von den übrigen Gebieten eindeutig abzugrenzen. Die Grenzen der Schutzzonen können mit Fluchtlinien zusammenfallen.“

 

Auch das interessiert in Zukunft niemanden, wenn Sie einen Container aufstellen möchten, zum Beispiel in Grinzing: Sie stellen mitten in die Schutzzone halt einfach einen Container, es interessiert Sie ja nicht, wie die Fluchtlinien ausschauen!

 

Abs. 3 lautet: „Für Schutzzonen können im Bebauungsplan über die Festsetzung gemäß § 5 Abs. 4 hinaus die erforderlichen Bestimmungen über die Anordnung einzelner Baukörper - Brunnen, Säulen, Bildstöcke, Schuppen und dergleichen -, die Anordnung und Ausgestaltung von Höfen und die Ausgestaltung und Ausstattung der öffentlichen Bereiche - Verkehrsflächen, Beleuchtungskörper und dergleichen - festgesetzt werden.“

 

Auch das gilt allerdings für Container nicht! Oder können Sie sich vorstellen, dass man Container an Säulen, Brunnen, Schuppen, Bildstöcke, et cetera angepasst baut? Ich kann mir das nicht vorstellen, denn dann würde man ja nicht schnell und billig bauen!

 

Abs. 4 lautet: „Umfassen Kataloge oder planliche und bildliche Darstellungen - Fassadenpläne, Fotos und dergleichen - zur Präzisierung der gemäß § 5 Abs. 4 und § 7 Abs. 3 festgesetzten Bestimmungen einzelner Bauwerke und Bauwerksteile, wie Brunnen, Säulen, Bildstöcke, Dachaufbauten, Ein- und Abfriedungen, Fenster- und Türverzierungen, Hauszeichen, Inschriften und dergleichen einer Schutzzone, bilden diese einen Bestandteil des Bebauungsplanes.“ - Auch das ersparen Sie sich in Zukunft, denn wir haben ja vorher von meinem Kollegen Kops schon gehört, wie das Ganze mit den Plänen ausschaut. Da ersparen Sie sich dann beim Einreichen eine Menge.

 

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