Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 203 von 251
wo dann das Gericht irgendwann entscheidet, dass die Wohnung insofern „unsachgemäß benutzt“ wurde, als die allgemeine Anforderung an die Hygiene und Gesundheit nicht eingehalten worden ist. Es gibt also durchaus Judikatur dazu, was darunter zu verstehen ist. Es sind eben nicht die Bestimmungen, wie ein Badezimmer auszusehen hat und welche Hygienebestimmungen einzuhalten sind: eben nicht die speziellen Bestimmungen, wie sie für alle anderen WienerInnen gelten, sondern eben nur das, wo man sich der Rechtsordnung entlanghangeln kann und wo es auch entsprechende Rechtsprechung schon gibt.
Natürlich wird auch auf die Nutzungssicherheit Bedacht genommen. Das ist ohnehin klar. Auch Nutzungssicherheit ist letztendlich wie die bauliche Sicherheit zu sehen. Da geht es um die Frage, dass das Ding natürlich nicht unter jedermanns Hintern einfach zusammenbricht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das heißt aber - und zwar nicht einmal im Umkehrschluss, sondern so steht es eben hier eben ganz klar -: Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür - nämlich für diese Bauten - nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen Bedacht genommen wird. - Das heißt, alle diese Bestimmungen, egal, wo sie stehen, sind außer Kraft gesetzt. In Wirklichkeit ist es ganz klar. Ich brauche mir nicht einmal eine herauszusuchen. Da machst die Augen zu, schlägst einmal auf und sagst: Diese Bestimmung gilt nicht. (Der Redner hält das Druckwerk „Kodex Baurecht Wien“ in die Höhe, schließt die Augen und schlägt ungesehen irgendeine Seite auf.)
So, was haben wir da? Na bitte, da haben wir es schon: § 93, spezielle Bestimmung über „Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes“. Die spezielle Bestimmung gilt nicht, sondern nur die allgemeine, an die Brandschutzanforderung. Oder lassen Sie mich vielleicht blind noch etwas aufschlagen. (Der Redner klappt das Buch zu und öffnet es wieder.) Was haben wir hier? Da haben wir den § 6 der Bauordnung. Was steht da drinnen? Das gilt nämlich auch nicht. Ich könnte das Spiel jetzt in alle möglichen Bereiche bringen: Ein ganz wesentlicher Punkt, die „zulässigen Nutzungen“ gelten zum Beispiel nicht. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Das ist nicht ganz unwesentlich. Ich schau da gerade auf einen Abs. 5. Das ist nicht uninteressant, denn über diesen Punkt habe ich mich bei der Diskussion dieses Absatzes schon gestern mit dem Kollegen Guggenbichler unterhalten. Zulässige Nutzungen: Da gibt es nämlich eine zulässige Nutzung, aber die ist Ihnen ja offensichtlich eh wurscht, das haben wir schon in einem andere Zusammenhang gehört. Zulässige Nutzung § 6 Abs. 5: „Friedhöfe sind bestimmt für die Erd- oder Feuerbestattung; es dürfen nur solche Bauwerke errichtet werden, die dem Betrieb oder Erhaltung der Bestattungsanlagen dienen. Wohnungen sind nur für den Bedarf der Aufsicht dieser Anlagen zulässig.“ - Das steht sogar im Gesetz! Was machen Sie? Sie widmen in Neuwaldegg völlig zwanglos eine Wohnungsanlage die gleich direkt über die Friedhofsgrenzen hinüber hinausreicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Sinne ist es verständlich, dass Sie natürlich auch hier gar nicht auf die Einhaltung dieses Gesetzes Bedacht nehmen! (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist ganz interessant: Du machst die Augen zu, fährst da irgendwo hinein und findest einen Punkt, der hier praktischerweise nicht gilt. Ein Punkt, der mir persönlich am wichtigsten erscheint, ist jener über die Flächenwidmung, nämlich der Inhalt der Flächenwidmungspläne. Unterschiedliche Personen mögen hier unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt haben. Ich meine, dass die Einhaltung der technischen Bestimmungen insofern durchaus sachlich gerechtfertigt ist, als die eben ausgesetzt wird, weil man natürlich für einen Container nicht zwingend die technischen Bedingungen einhalten muss. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Bitte, letzte Reihe, da hinten, aufgepasst. Der Herr Stadtrat hat gerade richtigerweise gesagt ... (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich habe gesagt, letzte Reihe, aufgepasst. (Abg. Gerhard Kubik: Anreden, in die Augen schauen!) - Ich schaue ja in die letzte Reihe. Eins, zwei, drei, vier. Es ist schwierig, denn ich beziehe mich auf den da hinten. Letzte Reihe aufgepasst! Der Herr Stadtrat hat gerade gesagt ... (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Was ist das für eine Art?!) Hört mir einmal zu! (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wollen nicht zuhören. Na egal, machen wir weiter.
Der Herr Stadtrat hinter mir hat gerade gesagt, er hat die bessere Lektüre. Der Herr Stadtrat, als Berichterstatter, hat die bessere Lektüre. Ich sage das, weil von der letzten Reihe der SPÖ regelmäßig Kritik an der „Kronen Zeitung“ kommt. Der Herr Stadtrat hinter mir hat die „Kronen Zeitung“, und er hat richtig erkannt: Es ist natürlich die bessere Lektüre, weil das wenigstens ein Blatt ist, das dem Volk die Sachen richtig aufbereitet und eben nicht irgendeine von solchen Zeitungen, wie die „Arbeiter-Zeitung“. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe schon erkannt, nichts füllt die Reihen der FPÖ schneller als ein Fotograf der „Kronen Zeitung“, aber ich würde Sie trotzdem wieder ersuchen, zu Ihrem eigentlichen Punkt zu kommen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Comandante Margulies!)
Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (fortsetzend): Das ist meiner Meinung nach absolut in Ordnung. Es ist zwar nicht unbedingt im Sinne der Geschäftsordnung, da habt ihr schon recht, aber es ist durchaus etwas, das in meinem Sinne ist. Ich bin ja ein Befürworter des Diskussionsaustausches. Das ist besser als der Redeaustausch. Das ist ja genau das, was ich vermisst habe, zum Beispiel im Ausschuss, nämlich dass wir da diese Diskussion geführt haben. So gesehen ist es mir auch recht, wenn von hinten etwas kommt, nur muss es sachlich richtig sein. Ich habe nämlich nicht auf den Fotografen geschaut, sondern auf den Herrn Stadtrat. Und den Herrn Stadtrat nehme ich natürlich, weil er der Ressortchef ist, immer ernst. Fotograf ist mir jetzt keiner aufgefallen, aber, Herr Präsident, Sie haben natürlich das geübtere Auge, keine Frage. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Schon wieder eine Unwahrheit!)
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