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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 224 von 251

 

wortung all dieser Fragen harren wir hier wirklich gespannt! Wir harren Ihrer Ausführungen!

 

In diesem Zusammenhang kann ich sagen, es ist überhaupt nicht erkennbar, welche Anforderungen Sie faktisch an die Wiener Bauordnung stellen und welchen Anforderungen die Wiener Bauordnung hier nicht genügen sollte. Erklären Sie das! Da geht es ja um die sachliche Rechtfertigung für das, was Sie hier einbringen! Angeblich haben Sie ja all das verfasst! Mittlerweile bin ich auch dieser Meinung, obwohl das so schön im Landesgesetzblatt-Stil bereits mit den Unterschriftszeilen für den Landesamtsdirektor und den Landeshauptmann formatiert ist. Beim ersten Anblick habe ich Ihnen das nicht zugetraut, aber ich glaube mittlerweile auch, dass Sie das waren und dass das nicht unter der Verantwortung von StR Ludwig geschehen ist. Das möchte ich Ihnen nicht unterstellen. Kommen Sie also heraus, und erklären Sie uns das!

 

Also: Im zweiten Punkt geht es um die nicht hinreichende Determinierung im Sinne des Legalitätsprinzips, und zwar nicht nur um die Punkte, die ich jetzt bereits angesprochen habe, sondern auch um die sogenannten hier angeführten humanitären Gründe. - Mancher von Ihnen würde vermutlich sagen: Humanität ist das höchste Gut. - Das ist in einem philosophischen Sinn richtig! Wir bewegen uns hier aber nicht im Bereich der Philosophie, sondern wir bewegen uns in einem Rechtsstaat, und in diesem ist das höchste Gut, rechtlich gesehen, das Gesetz, ich erinnere an Art. 18 B-VG: „Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“

 

Das ist unsere Bundesverfassung! Darauf sind Sie auch noch angelobt! Daher bitte ich Sie, auch demensprechend darauf achten.

 

Wie gesagt: Wir sprechen jetzt von § 71c Abs. 4 und 6, in dem ein ganz böses Wort verwendet wird, nämlich das Wort „kann“. Nachdem Sie all das ja selber geschrieben haben, darf ich Ihnen auch erklären, warum das ein ganz böses Wort ist: Das Wort „kann“ ist nämlich auch unbestimmt: Es drückt zum einen eine Möglichkeit aus: Ich kann Rad fahren, und zwar kann ich das entweder, weil ich es gelernt habe, oder ich kann Rad fahren, weil ich Zeit dazu habe, also darf. - Das sind aber zwei ganz verschiedene Dinge!

 

Einerseits geht es darum, dass die Behörde verpflichtet wird. Die Behörde „kann“ im Sinne von „muss“. Die Polizei kann den Einbrecher festnehmen, wenn … Das ist eine Muss-Bestimmung, die Polizei muss den Einbrecher festnehmen. „Kann“ ist andererseits aber auch im Sinne eines - wie wir vorher gelernt haben - gebundenen Ermessens zu verstehen.

 

Daher sollte ein solches Wort nicht vorkommen! Und ich bin mir sicher, Sie werden sich das zu Herzen nehmen und so etwas nächstes Mal im SPÖ-Klub vollkommen ohne Unterstützung von Legisten zustande bringen beziehungsweise, wenn Sie diese selbstverständlich selbst finanziert haben.

 

Es werden also, wie gesagt, nicht nur zwei verschiedene Arten von Bauverfahren geschaffen, sondern es werden auch zwei verschiedene Kategorien von Nachbarn geschaffen. Und damit sind wir wieder beim allgemeinen Sachlichkeitsgrundsatz: Das ist möglich. Den Ausdruck „discrimen“ haben wir heute schon gehört: Man diskriminiert, man unterscheidet. Aber diese Unterscheidung ist dann rechtmäßig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist. In diesem Zusammenhang kann ich nochmals auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs VfSlg. 15.360/1998 verweisen.

 

Für diese Containervorhaben wird für sechs Monate - Sie können sich sicherlich aus der Debatte daran erinnern, es ist schon ab und zu erwähnt worden - de facto die Bauordnung ausgeschaltet. Dann gibt es diese nicht, dann brauchen wir diese nicht. Kollege Kowarik hat es verallgemeinert und quasi jemanden anderen zitiert, der gesagt hat: „Das ist mit wurscht!“ - Zu sagen, das ist mir wurscht, ist aber jedenfalls nicht legal. Das ist einmal sicher!

 

Wie sieht es jetzt aus mit der sachlichen Rechtfertigung für einige gesetzliche Bestimmungen, die durch diese Norm suspendiert oder derogiert wurden? Warum muss beispielsweise bei einer Notunterkunft der Nachbarabstand unterschritten werden? Warum, Herr Kollege? - Das werden Sie mir sicherlich erklären! Sie sagen, 3 m brauchen wir nicht, das ist uns wurscht. Aber vielleicht ist es auch eine ganz sachlich durchdachte Regelung! Der Container muss in einem Abstand von mindestens 2,60 m stehen, sonst wird Wien nicht glücklich.

 

Ich glaube das nicht! Wir haben heute von verschiedenen Flächen gehört, Sie wollen aber natürlich alle Argumente entkräften, was Sie jedoch nicht schaffen. Ich werde mir das anschauen! Da bin ich sehr gespannt! Finden Sie keine Flächen oder nicht ausreichend Flächen? Da muss man sich halt anstrengen, nicht das Bauwerk irgendwo aufstellen! Das haben wir vorher gelernt: Eine Verfahrenserleichterung allein ist nicht ausreichend, sondern man muss sich anstrengen. Erklären Sie mir einmal, dass Sie unter all den Flächen nicht genug Freiflächen finden, dass Sie 3 m Abstand halten können! Das schaue ich mir an! Das wird lustig. Da komme ich mit dem Maßband wie die Baupolizei. Wenn Sie sagen, dass Sie zu wenig haben, dann schauen wir uns das wie die Baupolizei ganz genau an!

 

Weiters frage ich mich - es gibt Bauklassen in Wien -, warum, wenn man Containerbauten in Wien errichtet, die Maximalbauhöhe nicht gilt. - Das weiß ich nicht! Das wäre aber offensichtlich notwendig, aber das ist ausgeschlossen worden. Was bauen Sie da? - Den „ Ellensohn-Tower“?!

 

Aber es geht eben nicht darum, was dann wirklich geschieht, das liegt bereits auf der Vollzugsebene und bei der Verwaltung, sondern es geht um die Potenz des Gesetzes, es geht darum, was das Gesetz hergibt. Darum geht es, meine Damen und Herren, und nicht darum, was die derzeitige Abrufregierung will. Das Einzige, was hier im Raum befristet wird, ist diese Regierung mit Ablaufdatum, und wir fragen uns, was diese damit machen will? - Wir wissen, dass die Gemeinde Wien ein ziemlich manifestes Finanzproblem hat. Das haben wir hier auch schon öfters debattiert. Aber ist es echt schon so schlimm, Herr Kollege, dass die Stadt Wien nicht einmal

 

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