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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 223 von 251

 

aber sei es darum, ich nehme dieses Argument zur Kenntnis!

 

Aber man muss sich tatsächlich die Frage stellen, inwieweit solche Maßnahmen - Sie begründen das ja zumindest mehr oder weniger -, nämlich Eingriffe in die Rechte von Personen gerechtfertigt werden können, damit Probleme, die die Kommune zumindest zum Teil selbst geschaffen hat, gelöst werden können.

 

Das heißt, man ruft auf der einen Seite, und auf der anderen Seite sagt man: Hallo! - Das ist eine durchaus bemerkenswerte Strategie, und ich persönlich halte diese nicht nur für unlauter, sondern ich halte sie auch für rechtlich nicht haltbar. Es kann sich eine Kommune oder ein Land nicht auf eine Situation berufen, die sie oder es sehenden Auges selbst geschaffen hat, und das dann auf die Bürger abwälzen. Das geht nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Damit sind wir beim nächsten Verfassungsartikel, den ich vorher schon kurz angerissen habe, nämlich beim Art. 18 und damit beim Determinierungsgrad. - Ich habe wirklich öfters versucht, den Kollegen Stürzenbecher mit Zwischenrufen dazu zu bewegen, etwas über den Determinierungsgrad dieses Gesetzes hier zu verkünden. Er hat das nicht getan, aber er hat noch die Möglichkeit, das nachzuholen. Mich persönlich würde das sehr interessieren! Ist Kollege Stürzenbecher überhaupt im Raum? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Hinter dir!) Entschuldigung, Herr Kollege, das hatten wir heute schon einmal! Tut mir leid! Aber so kommt er mir nicht aus.

 

Also: Wir haben zunächst einmal die bereits erwähnten Naturereignisse. Ich glaube, Kollege Haslinger hat beim Regenbogen angefangen, und Kollege Pawkowicz hat das dann fortgesetzt. Ich habe mir zumindest gemerkt: Ein Naturereignis ist etwas nicht von Menschen Geschaffenes. Damit gebe ich mich schon zufrieden. Damit bin ich d’accord. Das ist in Ordnung. Pawkowicz und Haslinger haben das ausreichend determiniert. Der VfGH wird mit der Interpretation, wenn man dort das Protokoll der bislang fast 26 Stunden dauernden Sitzung durchliest, sicherlich gut zu Rande kommen, was Naturereignisse im Sinne des Wiener Landtags sind.

 

Weiters ist die Rede von völkerrechtlichen, unionsrechtlichen oder innerstaatlichen Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund: Bei den völkerrechtlichen, unionsrechtlichen und innerstaatlichen Verpflichtungen habe ich schon ein Problem, weil Sie nämlich damit wieder eine Reflexwirkung auslösen. Das bedenken Sie vielleicht gar nicht! Wenn Sie nämlich in Rechte von Menschen eingreifen, können Sie das nur dann tun, wenn Sie auf gleicher rechtlicher Ebene argumentieren. Das heißt: Wir haben gelernt, dass es einen Stufenbau der Rechtsordnung gibt. Wenn Sie jetzt in ein Recht eingreifen, brauchen Sie quasi ein gleich schweres Recht. Das ist immer so wie auf einer Waage, die entweder zu Gunsten dieses Rechts ausschlagen muss oder eben nicht, und im letzteren Fall liegt Verfassungswidrigkeit vor.

 

Nun stellt sich die Frage: Welche höherstehenden Rechte sollen das sein? - Das haben wir vorher auch gelernt: Es geht ja nicht einmal mehr um Unterkünfte für Personen, die behaupten, Asyl beantragen zu wollen, Asyl beantragt zu haben oder Asyl erlangen zu wollen, meine Damen und Herren. - Ich zitiere jetzt die „Kronen Zeitung“ vom 27. Februar: Es geht um zwei widerstreitende Parts. Einer sitzt hier, nämlich Kollege Chorherr, und es geht ihm natürlich primär um die Unterbringung von Flüchtlingen, aber eben nicht exklusiv. Wenn man mit „primär“ anfängt, folgt meistens auch einmal „sekundär“, sonst könnte man nicht von „primär“ sprechen.

 

Kollege Chorherr kann das dann sicherlich beantworten, aber er hört jetzt leider nicht zu, das ist halt seine Form des Parlamentarismus! (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Die Argumente sind nicht so hinreißend!) Wenn Sie nicht zuhören, dann kennen Sie meine Argumente ja nicht einmal, das ist doch ein bisschen paradox, Herr Kollege! (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Selbst dieses Zitat habe ich schon vier Mal gehört!) Ja! Aber deswegen gibt es dieses Argument ja trotzdem!

 

Herr Kollege! Wenn Sie davon sprechen, dass es nicht nur primär um die Unterbringung von Flüchtlingen geht, dann stelle ich Ihnen jetzt die Frage - obwohl jetzt nicht Fragestunde ist, aber Sie werden in einer lebendigen Demokratie und im Rahmen eines lebendigen Parlamentarismus dann in einem Zwischenruf oder in einer Wortmeldung darauf reagieren -, welche denn die sekundären Motive sind. Wenn Sie primär die Flüchtlinge unterbringen wollen, wen wollen Sie denn dann sekundär unterbringen? Es gebietet ja schon die Logik, wenn es „primär“ gibt, dass es zumindest auch „sekundär“ geben muss, wenn nicht auch „tertiär“, und so weiter.

 

Kommen wir jetzt zu Kollegen Niedermühlbichler, der da ein bisschen offener ist und sagt, dass es bei der Änderung der Bauordnung nicht primär um Flüchtlinge geht - damit sind wir d’accord -, sondern um temporäres Wohnen. Da fehlt aber die Angabe, um wen es da geht. Wer wohnt da temporär? Die Flüchtlinge? Es geht ja nicht primär um Flüchtlinge. Wer wohnt da noch temporär?

 

Eigentlich geht die Frage in die gleiche Richtung. Im Zusammenhang mit den Flüchtlingen können wir es eigentlich nicht tun, aber unterstellen wir einmal, dass wir über völkerrechtliche Verpflichtungen reden könnten. Wir können es eigentlich nicht tun, Sie kennen ja die Schlagworte „sicherer Drittstaat“, „Bundesgrenze“, „Schengen“ und „Dublin“. All das gibt es ja theoretisch, faktisch allerdings nicht. Sie bewegen sich aber hier in der rechtlichen Dimension und nicht in der faktischen.

 

Nun noch einmal die Frage: Wo ist jetzt die völkerrechtliche Verpflichtung betreffend diejenigen, die Kollege Chorherr und Kollege Niedermühlbichler sonst noch unterbringen wollen? Wo ist diese? Und wo ist die unionsrechtliche Verpflichtung für diese Personenkreise? - Ich kenne sie nicht, und ich bin auf die Antworten gespannt im Sinne einer lebendigen Demokratie und eines lebendigen Parlamentarismus! Welche innerstaatlichen Verpflichtungen, vor allem der Gemeinde - das ist wichtig, und das würde mich auch als Gemeinderat interessieren - und des Landes kennen Sie? - Auf die Beant

 

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