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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 89

 

Wahlanfechtung ist ein grundlegendes demokratisches Recht auch zur Kontrolle. Es geht also nicht darum, dass man Anfechtungen möglichst verhindert. Es soll angefochten werden, wenn tatsächlich sozusagen die entsprechenden Vorgaben und die politische und auch rechtliche Situation bestehen.

 

Ich habe nur gesagt, dass ich es für überlegenswert halte - und das sage nicht nur ich, sondern das sagen auch viele innenpolitische Journalisten und Beobachter -, ob man das im konkreten Fall auch tun soll, weil wir uns ja wirklich sehr bemüht haben, eine Wahl, die auf Grund von gewissen Umständen schwierig und auch auf Bundesebene offensichtlich unmöglich war, durchführen zu lassen.

 

Was die konkreten Vorhaben und legistischen Umsetzungen anbelangt, sage ich Ihnen dann, wenn Sie mich das noch einmal fragen, gerne etwas. Nachdem man allerdings wahrscheinlich schwer auf die Zukunft verweisen kann und Sie mich vielleicht auch noch etwas anderes fragen werden, möchte ich Ihnen doch sagen, dass wir uns diesbezüglich aus guten Gründen stark mit den Vorhaben auf Bundesebene verschränken werden, weil ja auch aus der Verfassung heraus - ich verweise zum Beispiel auf diese 100-Tage-Klausel - eine Verzahnung und Übereinstimmung mit den bundesgesetzlichen Vorschriften sinnvoll erscheint.

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Die 2. Zusatzfrage wurde zurückgezogen. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Blind.

 

9.08.21

Abg. Armin Blind (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Erlauben Sie mir vor meiner Fragestellung einige Bemerkungen.

 

Erstens: Die Frage, die eingangs gestellt wurde, lautete, ob eine Verschiebung der Wahl geprüft wurde. - Frau Kollegin! Diese Frage ist im Bundes-Verfassungsgesetz im Art. 141 ausdrücklich beantwortet, nämlich dass eine Wahl nach 100 Tagen stattzufinden hat. - Es ist bei solchen Fragen wohl genau der Ausfluss, wenn man auf eine Akademieförderung verzichtet. Dann kommt es eben zu solchen Fragen! (Beifall und Heiterkeit bei der FPÖ.)

 

Herr Landesrat! Erlauben Sie mir aber auch eine Anmerkung zu Ihren bis jetzt getroffenen Ausführungen: Natürlich muss es das Ziel sein, Wahlen anfechtungssicher zu machen. Anfechtungssicherheit gewinnt man dadurch, dass der Gesetzgeber keine unbestimmten Gesetzesbegriffe verwendet, sich möglichst deutlich ausdrückt und daher eine Fehlinterpretation, die dann vom Verfassungsgerichtshof gerügt werden könnte, nicht stattfinden kann wie beispielsweise bei der Frage des Austausches, wo wir auf der Linie der Stadt Wien sind; ich habe das auch in der Landeswahlbehörde gesagt. Man könnte das aber - wie gesagt - auch besser formulieren, und selbstverständlich liegt es auch an der Vollziehung, keine gravierenden Fehler zu machen.

 

Es verwundert durchaus, wenn einerseits der Gang zu Höchstgerichten kritisiert wird - Sie haben Herrn Koller zitiert, und natürlich ist die Auswahl eines Zitates der Person zuzuschreiben, die die Auswahl trifft -, andererseits aber ganze NGO-Armeen in Wien beschäftigt werden, um den Gang zu Höchstgerichten zu machen. - Ich kann das also nicht als ein „Sturmreif-Schießen des Systems“ empfinden. (Abg. Christian Oxonitsch: Gibt es auch eine Frage?)

 

Meine Frage jetzt: Natürlich ist die Frage des persönlichen Wahlrechts genauso wie des geheimen und unmittelbaren Wahlrechts ein ganz essentieller Wahlgrundsatz. Jetzt besteht für Personen, die, aus welchen Gründen immer, am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Für Personen, die sich in Heil- und Pflegeanstalten, aber auch in Justizanstalten, Maßnahmenvollzugseinrichtungen, et cetera befinden, besteht die Möglichkeit, vor einer besonderen Wahlbehörde die Stimme abzugeben. Jetzt kann die Stadt Wien aber nur …

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Herr Kollege Blind! Wir sind jetzt bei 2 Minuten 15. Ich würde Sie ersuchen, zur Frage zu kommen!

 

Abg. Armin Blind (fortsetzend): Ich bin gerade bei der Frage.

 

Besteht die Möglichkeit, solche besonderen Wahlbehörden einzurichten?

 

Wie viele besondere Wahlbehörden waren bei der letzten Wahl eingerichtet?

 

Und werden Sie zur Stärkung des persönlichen, geheimen und unmittelbaren Wahlrechts bei der künftigen Bundespräsidentenwahl, aber auch bei allen anderen Gemeinderats- und Landtagswahlen, mehr solcher Wahlbehörden einrichten?

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich mache darauf aufmerksam, dass im Normalfall eine Frage zu stellen ist, und nicht drei Fragen zu stellen sind. - Danke sehr. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Stadtrat, bitte

 

Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich versuche, das trotzdem zu beantworten, weil das durchaus auch eine berechtigte Frage ist, und hoffe, dass mir der Herr Abgeordnete ein Ohr oder auch zwei schenkt.

 

Ich verschließe mich grundsätzlich nie guten Ideen. Das Bessere ist immer der Feind des Guten, und man wird sich jetzt im Zuge der allgemeinen Debatte über das Wahlrecht auf Bundesebene und damit dann auch auf Landesebene mit Sicherheit alles sehr gut zu überlegen haben.

 

Lassen Sie mich nur - wahrscheinlich mehr für‘s Protokoll - noch etwas festhalten. Wir haben das auch schon in der Stadtwahlbehörde besprochen beziehungsweise hoffe oder meine ich, dass das auch betreffend diesen konkreten und von Ihnen relativierten Fall der Beantragung von Wahlkarten beispielsweise durch PatientInnen von Krankenanstalten und BewohnerInnen anderer ähnlicher Einrichtungen klargelegt wurde.

 

Klar ist, dass ein Wahlkartenantrag bei einem Organ der Gemeinde sowohl schriftlich als auch mündlich gestellt werden kann. Beispielsweise kann eine Patientin oder ein Patient durch Sprechen, Gesten oder sonstige Zeichen zu erkennen geben, dass sie oder er an der Wahl teilnehmen möchte.

 

In städtischen Einrichtungen ist die Antragstellung unmittelbar beim gemeindeeigenen Personal dieser

 

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