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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 89

 

Prozent der Fälle. Und in Administrativverfahren ist es so, dass man sagen kann, na ja, zu einem Drittel sind die Beschwerden erfolgreich, in etwa. Das heißt, so gut der Magistrat auch oft arbeitet - so wie jede Behörde, wie jedes Gericht, wie jede Verwaltungseinheit -, passieren auch Fehler, und es ist notwendig, hier eine Kontrolle durch ein unabhängiges Gericht zu haben.

 

Personell ist es schwieriger geworden. Es gibt nach wie vor 83 richterliche Dienstposten, doch es stehen tatsächlich auf Grund von Verzögerungen bei Nachbesetzungen, Pensionierungen, Kinderbetreuung, Langzeitkrankenständen viel weniger Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Waren es im Jahr 2014 noch 75,5 voll judizierende Richter, so waren es 2015 nur noch 70. Die müssen jetzt die Arbeit bewältigen, die mehr geworden ist und nicht weniger geworden ist.

 

Sie ist aus einem vermeidbaren Grund mehr geworden: weil der Verfassungsgerichtshof in der Zwischenzeit erkannt hat, dass die Rechtspfleger eben doch nicht so umfangreich eingesetzt werden können. Wie das die Opposition schon viele Jahre hindurch gesagt hat! Wir haben davor gewarnt, die Rechtspfleger zu umfassend einzusetzen, man hat es trotzdem gemacht. Man ist davon ausgegangen, dass 4.000 Verfahren von den Rechtspflegern erledigt werden können.

 

Jetzt hat uns der Verfassungsgerichtshof gesagt: Nein, das ist nicht möglich in Verwaltungsstrafverfahren, das ist nicht möglich bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung. Im Jahr 2015 gab es dann letztlich statt 4.000 Verfahren, die durch die Rechtspfleger zu erledigen wären, nur noch 1.000 Verfahren, die durch die Rechtspfleger erledigbar sind. Das heißt, die Richter haben 3.000 Verfahren zusätzlich bekommen.

 

Und jetzt kommt die Kritik, die dem Bericht ja auch sehr genau zu entnehmen ist: Es gibt nicht die Flexibilität für das Gericht, um reagieren zu können. Denn wenn ich jetzt weniger Aufgaben für die Rechtspfleger habe, dann wäre es natürlich sinnvoll, in Zukunft mit weniger Rechtspflegern auszukommen und das juristische Personal zu erweitern. Diese effiziente Flexibilität gibt es leider Gottes nicht.

 

Es gab sehr positive Erfahrungen mit den Verwaltungspraktikanten. Absolvierte Juristen konnten so eine Gerichtspraxis wie bei Gericht ein Jahr lang beim Verwaltungsgericht machen. Die haben die Richter stark unterstützt, haben konzipiert, haben Entscheidungsgrundlagen geliefert. Jetzt drohen diese zehn Verwaltungspraktikantenstellen wegzufallen, was natürlich sehr schade ist.

 

Man müsste jetzt das Verwaltungsgericht personell und organisatorisch unterstützen, so wie das dem Bericht auch zu entnehmen ist. Es ist so, dass die Justizverwaltung nicht perfekt organisiert ist, dass es keine klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen dem Präsidenten und dem Magistrat gibt und dass es nur eine Teilselbstständigkeit in der Justizverwaltung gibt. Wortwörtlich ist von einem eingeschränkten Spielraum für die innere Organisationsstruktur und von erheblichen Reibungsverlusten die Rede. Es leiden die Effizienz und die Zweckmäßigkeit.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Das können wir uns nicht leisten, das wollen wir uns nicht leisten. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Was hast du jetzt zitiert?) Ich zitiere die Seiten 10 und 11 des Berichtes: „Justizverwaltung und Arbeitsorganisation“. (Abg. Armin Blind: ... muss man gelesen haben!)

 

Das ist umso ärgerlicher, wenn man weiß, welche Arbeitsbelastung von den Richtern und von den Rechtspflegern zu erledigen ist. Wir haben 8.461 offene Rechtssachen, die aus dem Jahr 2014 übernommen werden mussten. Neu anhängig gemacht wurden 15.359 Verfahren. Das heißt, man war mit insgesamt 23.820 anhängigen Verfahren konfrontiert, und das bedeutet bei 70 Richtern, dass 1 Richter pro Arbeitstag 1 bis 2 Verfahren zu erledigen hat.

 

Das ist natürlich schon unglaublich! Also das ist die Erledigung des Einlaufes, das Lesen der Beschwerden und der Anträge, das Anberaumen von Verhandlungen, das Durchführen von Verhandlungen - oft sind mehrere Verhandlungen in einer Angelegenheit notwendig -, Prüfung der Sach- und Rechtslage, und dann muss noch eine Entscheidung getroffen werden. Das alles soll sich an einem Tag ausgehen pro Verfahren! Da kann man nur sagen, das ist wirklich eine tolle Sache. Denn es ist sich eigentlich im Großen und Ganzen ausgegangen, weil es das Verwaltungsgericht ja sogar geschafft hat, den Rückstand abzubauen. Es sind jetzt weniger Verfahren offen, als das noch vor einem Jahr der Fall war.

 

Umso bedenklicher ist es, wenn in Wien die Ernennung der Richter in einer anderen Art und Weise erfolgt, als das bei den anderen Landesverwaltungsgerichten der Fall ist, und auch anders, als das beim Bundesverwaltungsgericht der Fall ist. Nämlich, dass man - so hat man den Eindruck, zumindest was das Jahr 2015 betrifft - sich an die Personalvorschläge des Personalausschusses grundsätzlich nicht hält und der Magistrat glaubt, dass er die Richter in seinem Sinne besetzen muss, unabhängig von den Dreiervorschlägen des Gerichtes.

 

Der Personalausschuss macht sich das nicht leicht. Der Personalausschuss des Gerichtes besteht aus fünf von der Vollversammlung gewählten Richtern, dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten, insgesamt sieben Personen. Die führen Gespräche mit den Personen, die sich bewerben zu Richtern, und es gibt dann für jede Stelle, die zu besetzen ist, einen Dreiervorschlag.

 

So waren auch - mein Vorredner hat es schon besprochen, da dies aber ein derart einschneidendes Ereignis ist, möchte ich es wirklich wiederholen - per September des Jahres 2015 vier Richterposten zu besetzen. Es gab vier Dreiervorschläge, gereiht von eins bis drei, zwölf Personen. Das Amt der Landesregierung beziehungsweise die Landesregierung haben von diesen zwölf Personen dann tatsächlich nur einen Bewerber genommen. Also bei einer Besetzung von den vieren wurde einer der drei Vorschläge aufgegriffen, und bei den drei übrigen Dienstposten wurde eine Person genannt, die sich überhaupt nicht auf dem Dreiervorschlag befunden hat, also auch nicht auf Platz 2 oder auf Platz 3. Das ist etwas, was in der Justiz gänzlich unüblich ist!

 

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