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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 89

 

müssen halt so arbeiten. Ich kann nicht Einfluss nehmen auf die direkten Entscheidungen der Koalition, ich bin Oppositionspolitiker, daher muss ich mir halt so Gehör verschaffen.

 

Wir stellen den Beschlussantrag:

 

„Die Wiener Landesregierung wird aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit der Richterschaft und den nicht richterlichen Bediensteten des Verwaltungsgerichtes Wien gesetzliche und finanzielle Änderungen im Zusammenhang mit dem Gericht vorzuberaten und entsprechende Gesetzesvorlagen einzubringen. 

 

In formaler Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren! Vielleicht kommt da noch etwas in der Debatte. Ansonsten darf ich schließen und noch einmal appellieren und darauf aufmerksam machen, dass es hiebei um wirklich entscheidende Angelegenheiten geht. Es geht um das Verwaltungsgericht, es geht um eine Rechtsmittelbehörde. Dieses Gericht muss von uns als Land, als Gesetzgeber und als Gemeinderat strukturell, personell und budgetär bestens unterstützt werden. Daher ersuche ich Sie natürlich, dass Sie diesem Beschlussantrag zustimmen.

 

Dem Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts werden wir selbstverständlich unsere Zustimmung erteilen, und wir bedanken uns noch einmal herzlich. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher.

 

14.21.24

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Landesverwaltungsgerichtes! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Einen Satz brauche ich nicht mehr zu sagen, weil mein Vorredner das schon gesagt hat, und ich danke ihm dafür, dass ich diesen nicht wiederholen muss.

 

Im Prinzip kann man auch beim zweiten Bericht, den der Präsident des Landesverwaltungsgerichts dem Landtag vorlegt, noch einmal kurz darauf eingehen, was denn die Ursache war, dass wir das Landesverwaltungsgericht hier eingerichtet haben. Ich glaube, es war dies wirklich eine der großen Verwaltungsreformen der letzten Jahrzehnte, und sie hat sich im Wesentlichen bewährt.

 

Es kann ja nicht davon abhängen, ob man jetzt 2 Dienstposten mehr oder weniger von rund 100 hat. Die seinerzeitigen Unabhängigen Verwaltungssenate waren schon eine Vorstufe, aber mit diesen Landesverwaltungsgerichten, die ja noch viele andere Kompetenzen dazubekommen haben, hat man es jetzt sicherlich geschafft, das Ziel, den Verwaltungsgerichtshof perspektivisch zu entlasten, zu erreichen. Es war ja eines der drei großen Ziele, dass man noch mehr an Rechtsstaatlichkeit schafft, weil eben Gerichte - zumindest nach der Theorie, aber, wie ich hoffe, auch in der Praxis - noch mehr Rechtsstaatlichkeit garantieren und die Bürgerinnen und Bürger schneller zu ihrem Recht kommen sollen.

 

Zusätzlich ist auch nur in diesem Fall eine gewisse Föderalisierung der Justiz eingetreten, denn sonst ist die Justiz ja zur Gänze Bundesangelegenheit. Ich sage auch nicht immer, dass alles zu uns muss, ich bin kein Föderalismusfanatiker, aber ich sage, es soll dort hinkommen, wohin es am besten passt, und gerade diese Verwaltungsgerichte passen gut zu uns. Daher halte ich es nicht für sinnvoll, das jetzt krankzujammern.

 

Man muss auch die Probleme, die es gibt, durchaus ansprechen, und eines davon ist die Aufhebung der Bestimmungen für die Rechtspfleger, und zwar nicht generell, das muss man auch sagen: Der Verfassungsgerichtshof hat ja zugestimmt, dass auch Bereiche für Rechtspfleger eingerichtet werden. Wir haben sogar Baumschutz und Wohnbeihilfe dazubekommen, aber die Rechtspfleger haben auch einige Kompetenzen verloren. Das heißt, das müssen die Richter jetzt zusätzlich machen.

 

Ob diejenigen, die zum Verfassungsgerichtshof gegangen sind, gut beraten waren, werde ich hier als Abgeordneter sicherlich nicht beurteilen. Das steht mir nicht zu. Jeder kann, wenn er klagslegitimiert ist, zum Verfassungsgerichtshof gehen, er oder sie muss dann natürlich selbst die Konsequenzen mit dem Gewissen vereinbaren, und die Konsequenzen sind im gegebenen Fall - Kollege Ulm hat ja die Zahlen genannt -, dass eben von 4.000 Fällen, von denen man gedacht hat, dass sie abgedeckt werden, derzeit nur 1.000 von RechtspflegerInnen abgedeckt werden. Das ist insgesamt natürlich nicht optimal für das Gericht.

 

Aber ich sage immer: Der Verfassungsgerichtshof und seine Entscheidungen sind so wie ein Schiedsrichterpfiff absolut zu akzeptieren. Das heißt nicht, dass man die Entscheidungen nicht kritisieren darf, sie sind aber absolut zu akzeptieren. Ich sage dazu immer das Bonmot: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. - Man kann also im Vorhinein oft nicht beurteilen, ob etwas halten wird oder nicht. Jedenfalls aber hat der Gesetzgeber hier immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, wenn er die entsprechenden Gesetze beschlossen hat.

 

Soweit ich mich erinnern kann, Kollege Kowarik, haben wir, glaube ich, zumindest die Novellen einstimmig unter Einbindung Ihrer Fraktion beschlossen, und bei der ersten Fassung war es auch so, dass 90 Prozent Ihrer Kritik dem ursprünglichen Entwurf gegolten haben, der wirklich fehlerhaft war. Das kann ich ruhig sagen. Das endgültig beschlossene Gesetz hat dann aber durchaus Hand und Fuß gehabt und hat sich im Großen und Ganzen über weite Strecken bewährt.

 

Diese Sache mit den Rechtspflegern habe ich ausgeführt, und auch die Tatsache, dass der Rückstand 2016 jetzt abgebaut wurde, ist grundsätzlich erfreulich. Ich könnte jetzt noch sehr viele Zahlen vorlesen, die im Bericht enthalten sind und die teilweise aber schon meine Vorrednerinnen und Vorredner vorgelesen haben. Die Tatsache, dass es 70 voll judizierende RichterInnen gibt, obwohl man 83 richterliche Dienstposten hat, ist schon eine ziemliche Beeinträchtigung. Vielleicht kann man auch durch organisatorische Maßnahmen hier gewisse Verbesserungen erreichen.

 

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