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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 89

 

Was natürlich auch im Bund nicht der Fall ist, weil der Bund von der Opposition immer als angeblich vorbildhaft in der Justiz vorgeführt wird: Auch beim Bund beschließt, formal gesehen, der Nationalrat das Justizbudget, und de facto spielt natürlich der Finanzminister im letzten „Beichtstuhlgespräch“, wie es so oft heißt, gegenüber den jeweiligen Ministern doch sehr deutlich seine Kompetenz aus, die er einfach de facto hat. Aber formal beschließt natürlich der Nationalrat diese Justizbudgets.

 

Die Forderung, die Sie stellen, dass quasi die Justiz auch in budgetären Fragen autonom sein soll, wird von einigen wenigen Richtern vertreten, das ist aber im Bund absolut nicht der Fall. Ganz im Gegenteil! Im Bund ist es ja so, dass, wenn man die Kosten für die Strafvollzugsanstalten wegrechnet, die Justiz sogar quasi eine Melkkuh ist, die mehr an Gerichtsgebühren und sonstigen Einnahmen dem Gesamtbudget zur Verfügung stellt, als sie selbst bekommt, wenn man - wie gesagt - die Strafvollzugsanstalten wegrechnet.

 

Das ist also die dortige Situation, und ich möchte nicht, dass immer gesagt wird, dass dort etwas ganz anderes, Wunderbares gemacht wird und wir davon abweichen, denn so ist es natürlich nicht. Auch bei der Personalbesetzung war es so, dass 2016 alle Personen aus diesen Vorschlägen der Personalkommission genommen wurden. Wenn es der Gesetzgeber auf Basis des Verfassungsgesetzgebers als wünschenswert erachtet hätte, dass die Auswahl grundsätzlich ausschließlich aus den drei Vorschlägen der Personalkommission erfolgt, dann hätte er es so festgelegt, das hat er aber nicht getan, folglich ist es grundsätzlich legitim, dass in Ausnahmefällen auch anders vorgegangen wird. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das gibt es nur bei uns! Eine solche Kommission finden Sie sonst nirgendwo!)

 

Ich kenne auch bei Gerichten Fälle, in denen man einen Vierten dazunimmt und dann die Viertgereihten nimmt. Das habe ich in der Justiz auch schon erlebt. Jedenfalls läuft bei uns aber alles streng rechtsstaatlich ab, und die Fälle 2016 sind sozusagen der Normalfall. - Das sei auch einmal gesagt.

 

Ich möchte dem Präsidenten und natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsgerichts danken, die unter sehr großen Anstrengungen sehr viel zur Rechtsstaatlichkeit in Wien beitragen. Es freut mich, dass es auch 24 fachkundige LaienrichterInnen gibt, weil ich glaube, dass Laienrichter im Rahmen einer demokratischen Justiz immer auch ein wichtiger Faktor sind und es dort nicht nur Fachleute geben soll.

 

Auch erwähnen möchte ich, dass ich glaube, dass die Verfahrensdauer mit 147 Tagen, was im Durchschnitt weniger als 5 Monate sind, akzeptabel ist, bezeichnen wir es einmal so. Wäre es noch kürzer, dann wäre es noch besser, aber es gibt durchaus andere Gebietskörperschaften von anderen Ländern oder Staaten - von diesen will ich jetzt gar nicht reden -, bei denen Entscheidungen dieser Art sehr, sehr viel länger dauern. - In diesem Sinne danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich, dass sie die Verfahren so schnell fertigbringen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich glaube, dafür haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchaus einen Applaus verdient! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Es sind auch noch sehr viele sonstige Zahlen aus dem Bericht zu lesen. 475 Erkenntnisse und Beschlüsse des Wiener Verwaltungsgerichtes wurden bekämpft. Das ist zwar gegenüber 2014 ein Anstieg, allerdings sind es insgesamt nur 3,9 Prozent der Erledigungen, und das scheint mir durchaus im Rahmen zu sein.

 

Wir haben natürlich als Regierungspartei einen Nachteil. Wir können hier nicht wie die Opposition sagen, gebt noch viel mehr Budget für diesen Posten und für jenen Posten, denn das wird sich im Endeffekt halt nicht ausgehen. Da steht halt sozusagen Adam Riese gegen diese Praxis, und in diesem Sinn wird sicherlich die personelle Ausstattung nach bestem Wissen und Gewissen so wie immer auch weiterhin sichergestellt sein, wobei ich glaube, dass natürlich die Relation zwischen Fällen und Personal eine deutliche Rolle spielen sollte. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ich hätte schon ein paar Vorschläge, wie wir einsparen!)

 

Ich meine, dass wir trotzdem auch im Hinblick auf den zweiten Bericht sagen können, dass viel Positives aus dem Landesverwaltungsgericht zu berichten ist, und ich kann damit abschließen, dass die Ziele, die wir bei der Gesetzgebung ursprünglich verfolgt haben, weitestgehend erreicht wurden. Dafür richte ich herzlichen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsgerichts. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

14.31.30

Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger|: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Im Sinne der Zeiteffizienz sage ich, dass Abg. Stürzenbecher alle Positionen bereits entsprechend vertreten hat.

 

Ich habe nur deshalb auf das Schlusswort nicht verzichtet, weil auch ich mich noch persönlich beim Herrn Präsidenten und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichtes ganz, ganz herzlich bedanken möchte. Ich danke Ihnen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ist das alles, was Sie zu sagen haben? Das ist ein Trauerspiel!)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr und schließe mich auch seitens des Landtages dem Dank an.

 

14.32.01Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2015 des Verwaltungsgerichtes Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.

 

Wir kommen nun zum eingebrachten Beschlussantrag der FPÖ betreffend Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien. Die sofortige Abstimmung wurde verlangt. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind ÖVP, NEOS und FPÖ, und das ist nicht die notwendige Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

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