Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 71 von 89
Weiters darf ich Sie darüber informieren, aber das kann Ihnen Kollege Ulm sicher auch sagen, dass über die Frage der Familienzusammenführung niemand in der Gemeinde Wien entscheidet, sondern das ist eine Frage, die im Rahmen des Asylverfahrens zu entscheiden ist.
Ich komme zur Frage 6: Das ist die Frage bezüglich der Hilfe in besonderen Lebenslagen, die eine einmalige Förderung ist. In der Praxis ist offenbar daraus seitens der MA 40 eine Einrichtungspauschale in der Höhe von 1.500 EUR pro Person gemacht worden, die offenbar völlig ohne Kontrolle vergeben wird, so Ihr Postulat. Als Nachweis würden von der MA 40 Belege ohne Firmenstempel akzeptiert, in einem Fall ist ein handschriftlicher Vermerk - ich habe Möbel um 800 EUR gekauft - offenbar für die MA 40 völlig ausreichend.
Die Fragen: Wie kann es sein, dass die MA 40 Geldleistungen offen in gesetzwidriger Weise ohne stichhaltige Belege auszahlt? Welche Maßnahmen wurden gesetzt, und wie wird diese gesetzwidrige Vollzugspraxis verhindert?
Auch hier kann ich wieder sagen: Das sind lauter Postulate, die nicht der Wahrheit entsprechen, sondern offenbar Zitate aus einem Zeitungsartikel sind. Ich darf Sie aber, um wieder zu den Fakten zurückzukommen, darüber informieren, dass im Jahr 2015 weniger als 4 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften eine Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen für die Anschaffung von Möbeln bekommen haben und dass der durchschnittliche Förderbedarf von diesen weniger als 4 Prozent der Bedarfsgemeinschaften bei 889 EUR gelegen ist.
Die Frage 7 ist wieder ein Zitat aus einem Zeitungsartikel, in dem ein angeblicher Mitarbeiter der MA 40 von Anordnungen berichtet, die Angaben der antragstellenden Personen nicht gesetzmäßig zu überprüfen. Es sei sogar mündlich angeordnet worden, selbst dann nicht die Polizei zu verständigen, wenn gefälschte Ausweise und Urkunden vorgelegt werden.
Die Antwort darauf ist - und ich bitte Sie, das dann damit zur Kenntnis zu nehmen -, dass das, was Sie als Postulat darstellen und woanders geschrieben wurde, die Unwahrheit ist. Es gibt definitiv keine solche Anordnung, weder schriftlich noch mündlich. Diese Behauptung ist unwahr!
Die Frage 8 beschäftigt sich mit dem Problem des Vollzugs der Mindestsicherung und der, wie Sie sagen, völlig ungenügenden Kontrolle von Vermögenswerten im Ausland.
Ich darf dabei auf meine sehr ausführliche Anfragebeantwortung vom 24.5.2016 verweisen und darf auch hier wieder an Kollegen Ulm, der Rechtsanwalt und Jurist ist, verweisen, der Ihnen sicher erklären kann, warum es rechtlich unmöglich ist, im Ausland grundbücherliche Sicherstellungen auf Grundlage österreichischer Gesetze zu erwirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir die Zeit genommen, diese Anfrage doppelt und ausführlich zu beantworten, weil jetzt niemand mehr in diesem Haus sagen kann, dass er etwas nicht wusste, weil jetzt niemand mehr in diesem Haus sagen kann, man bekommt ja keine Informationen, weil jetzt niemand mehr in diesem Haus sagen kann, na, irgendwas wird schon dran sein. Ich sage noch einmal: Bei über 370.000 Bescheiden, die im Jahr ausgestellt werden, und bei über 180.000 Antragstellerinnen und Antragstellern wird es auch in der MA 40, wie in allen anderen behördlichen Verfahren in dieser Republik, beim Finanzamt oder sonst wo, auf der einen Seite Antragstellerinnen und Antragsteller geben, die nicht komplett und möglicherweise die volle Wahrheit sagen, und wird bei über 370.000 Bescheiden auch da oder dort im Verwaltungshandeln etwas möglicherweise nicht in Ordnung sein; so wie überall anders auch. Aus dem aber für hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die sozial Schwächsten in dieser Stadt ein Politikum in dieser Art und Weise zu machen, das ist einer christlich-sozialen Partei nicht würdig. Schämen sie sich! (Langanhaltender, überwiegend stehender Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke für die Beantwortung. Ich eröffne nun die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.
Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr StR Mag. Blümel zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm und merke an, dass die Redezeit 20 Minuten beträgt.
StR Mag. Gernot Blümel, MBA: Vielen Dank. Ja, das war sehr aufschlussreich, in vielerlei Hinsicht, Frau Stadträtin. Dafür, dass Sie so oft betont haben, dass wir so eine kleine und irrelevante Fraktion sind, haben Sie sich ganz schön aufgeregt; irgendwas dürften wir richtig gemacht haben, offenbar haben wir den Nagel auf den Kopf getroffen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ganz ehrlich, in Anbetracht der Tatsache, dass die Mehrheiten zu Ihrer Verteidigung bei Misstrauensanträgen gegen Sie immer geringer werden, reiten Sie ein ganz schön hohes Ross in Ihrem Auftreten, finde ich. (Beifall bei der ÖVP.)
Man hat ja gesehen, beim Aufstehen haben sich einige schwer getan, und mich würde es ja interessieren, wie das ausgehen würde, wenn man das Ganze in geheimer Abstimmung abführen würde. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich darf die Gelegenheit aber auch nutzen, um ein bisschen prinzipieller und nicht nur polemisch auszuführen (Zwischenruf bei den GRÜNEN.), warum wir die Mindestsicherung unbedingt reformieren wollen. Am Beginn der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung hat es einen gewissen Konsens gegeben; interessanterweise auch innerhalb der SPÖ und der ÖVP. Ich darf Ihnen einen Auszug aus dem Landtagsprotokoll vom 24.6.2010 vorlesen.
Ihr Zitat, Frau Stadträtin: „Das ist auch das Ziel der Mindestsicherung, nämlich dass sie ein Trampolin ist, ein Trampolin in Richtung Selbstständigkeit, und Selbstständigkeit wird durch Beschäftigung erreicht.“ - Ja, ausnahmsweise kann ich mal sagen, da sind wir d‘accord. Das ist auch meine Meinung. Das war auch immer die Meinung unserer Fraktion. Sogar der damalige Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat gemeint, dass er sich
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