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Landtag, 11. Sitzung vom 20.10.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 32

 

nicht überprüfen, ja so ist es. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ja, so ist es!) - Man könnte es vielleicht überprüfen, es ist schwierig zu überprüfen, es ist ein bürokratischer Aufwand. Wollen wir das alles? Es gibt berechtigte Einwände, nur, wenn man sieht, dass eine Norm nicht so, wie sie drinnensteht, vollzogen wird, dann ist jedenfalls Handlungsbedarf gegeben, weil wir uns damit nicht abfinden wollen.

 

Hierbei wird vom Bürger, vom Wähler eigentlich zu viel verlangt. Man erweckt den Eindruck, er kann es sich aussuchen, ob er mit Briefwahl wählen geht oder nicht. Zu viel verlangt man in Wahrheit auch mit der eidesstattlichen Erklärung, denn da muss er an Eides statt mehr oder weniger einen Eid abgeben, dass er persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst gewählt hat. Man wälzt hierbei ein bisschen die Verantwortung auf den Wähler ab, was mir nicht gefällt.

 

Was mir auch nicht gefällt, ist § 40 der Gemeindewahlordnung, durch den es, glaube ich, zu leicht gemacht wird, zu einer Wahlkarte zu kommen. Wir kennen die Fälle, dass für andere Personen Wahlkarten beantragt werden, diese gibt es; es gibt genug Beispiele aus der Vergangenheit. Das wollen wir ausschließen. Leider Gottes steht in unserer Gemeindewahlordnung nur, dass beim schriftlichen Antrag die Identität des Antragstellers glaubhaft zu machen ist. Das ist für uns ein bisschen wenig, denn beim mündlichen Antrag ist die Identität nachzuweisen. Ich denke, erst recht müsste sie beim schriftlichen Antrag nachgewiesen werden, Die Wahrscheinlichkeit der Ausstellung von Wahlkarten für Personen, die davon gar nichts wissen, muss also stark gesenkt werden.

 

Das heißt, es gibt eine Menge zu tun, um die Briefwahl zu verbessern. In Wahrheit gibt jetzt schon die Briefwahl eine umfassende Möglichkeit zur Präsenzwahl. Das ist eigentlich ein ganz interessanter Punkt, und vielleicht lohnt es sich, hier nachzudenken, ob man da nicht zu einer Verbesserung kommen kann. Denn wie ist es im Augenblick? - Im Augenblick sagt der Wähler, ich möchte mit Briefwahl wählen, berechtigt oder unberechtigt, vielleicht ist er gar nicht verhindert, und er hat jetzt im Durchschnitt drei Wochen dafür Zeit, dass er irgendwann, wann immer er Zeit hat, beim Bezirksamt vorbeigeht, einen Führerschein hat er oft bei sich, einen Identitätsausweis hat er bei sich, er weiß, es ist möglich, irgendwann passt es ihm für zehn Minuten, er kommt beim Bezirksamt vorbei und geht irgendwann in diesen drei Wochen hinein und sagt, bitte, ich beantrage die Briefwahl. Er bekommt sofort die Wahlkarte ausgestellt, kann dort sofort wählen, und wir sind über die Briefwahl zu einer Präsenzwahl gekommen, die irrsinnig bürgerfreundlich ist, denn das ist in Wirklichkeit kein zweiter Wahltag, sondern das sind in Wirklichkeit 20 Wahltage. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ohne Behörde! Ohne Parteienvertreter!) - Ja, richtig! Das muss man verbessern, denn das ist ja auch keine richtige Wahlurne, wo ich dort hineinwerfe, dort habe ich ja keine Wahlbehörde dabei, sondern das ist ja ein besseres Postkasterl. Da sollte man überlegen, ob man nicht zu einer Verbesserung kommen könnte (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Dr. Wolfgang Aigner), denn an sich ist es praktisch, und der freie, unbeeinflusste Wählerwille ist auch sichergestellt. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Aber ohne Bezirkswahlbehörde ist es keine Präsenzwahl, auch nicht, wenn ein Postkastl dort steht!) - Stimmt, deswegen muss man da auch nachbessern und nachjustieren, und deshalb bin ich ja auch noch nicht mit dem System zufrieden. (Weiterer Zwischenruf von Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz.) - Ich bin ja nicht zufrieden, ich sage ja auch, dass wir den FPÖ-Anträgen überwiegend zustimmen werden.

 

Das ist ja auch die Tendenz von allen Anträgen, die die anderen Oppositionsparteien einbringen, und diese wird von uns mitgetragen.

 

Was wollen wir aber noch für Dinge, die heute noch nicht angesprochen worden sind? - Wir wollen ein Wahlrecht für Zweitwohnsitzer haben. Es wird immer wieder das Ausländerwahlrecht debattiert, wir schaffen es nicht einmal, dass Österreicher, die hier einen Zweitwohnsitz haben, wählen dürfen. Das ist umso unverständlicher, als dass sogar Bgm Häupl bereits im Jahr 2001 erklärt hat, dass er dafür ist, dass Zweitwohnsitzer in Wien in Zukunft nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden sollen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Da war er noch jung und mutig!) - Ja! Es ist also etwas, das schon sehr interessant ist. Wir haben dann noch einmal im Jahr 2002 nachgefragt, wie es denn mit diesem Wahlrecht für die Zweitwohnsitzer in Wien ist, und da hat er gesagt, ja, er hat das schon ganz gerne, dass die Dinge, die er sagt, in der Folge umgesetzt werden. Er hat auch nachgeschoben, dass juristisch zweifelsfrei festgestellt wurde, dass die Verfassungskonformität jedenfalls gegeben wäre.

 

Im Jahr 2006 hat uns Frau StRin Wehsely eines Besseren belehrt, hat den Bürgermeister overruled, zumindest inhaltlich, was die Meinung der SPÖ betrifft, und hat gesagt, nein, die SPÖ ist jetzt anderer Meinung, aus praktischen Gründen wird dieses Wahlrecht für Zweitwohnsitzer nicht mehr befürwortet. - Wir können das nur so zur Kenntnis nehmen, dass es da wirklich das Interesse gäbe, das immer wieder von Seiten der SPÖ vorgebracht wird, es geht darum, dass man möglichst viele Menschen einbindet, dass man möglichst viele Menschen an der Meinungsbildung beteiligt und dass alle mitmachen sollen. - Keine Rede vom Niederösterreicher oder vom Tiroler, der hier in Wien seinen Zweitwohnsitz hat.

 

Was wir natürlich wollen, ist ein stärkendes Persönlichkeitswahlrecht. Wir brauchen eine deutliche Senkung der Vorzugsstimmenanzahl. Wie man das macht, dazu hat die FPÖ ein gutes Beispiel im letzten Wahlkampf gegeben. Wir haben zwei Personen, die es über ein Vorzugsstimmenmodell geschafft haben, in dieses Haus einzuziehen. Es ist einfach viel zu hoch angesetzt, wenn Kandidaten 12.000 Vorzugsstimmen bekommen müssen, um in dieses Haus einzuziehen. Die 1,25-fache Wahlzahl am Stadtwahlvorschlag ist genauso zu hoch wie die einfache Wahlzahl im Wahlkreis. Besonders wenig nachvollziehbar ist, dass man bei der Bezirksvertretungswahl gleich die doppelte Wahlzahl braucht. Das

 

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