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Landtag, 11. Sitzung vom 20.10.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 32

 

nicht das erste Mal, dass Sie hier so erfolgreich versagen. Sie haben schon einmal einen Budgetinformationsabend in Mariahilf gehabt, zu dem Sie auch alle Bürger eingeladen haben. Es sind 15 Bürger gekommen, 15.000 EUR hat diese Veranstaltung gekostet, das heißt, 1.000 EUR pro Bürger. Und dann reden Sie immer so groß von der Stadt der Steuergeldverschwendung. Ich meine, dagegen war ja das „1x1“ der Frau Brauner, die Erklärung des Wiener Budgets, erfolgreicher als das, was Sie zusammengebracht haben. Noch bewusster Steuergeld rauszuhauen und 1.000 EUR pro Bürger zu zahlen und eigentlich damit die Frau Brauner zu toppen, das ist schon eine Glanzleistung und zeugt wirklich von Ihrer tollen Wirtschaftsinkompetenz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber wenn Sie jetzt Hinweise haben, dass das alles nicht rechtmäßig abgelaufen ist, dann sollten Sie auch den Mut haben, den letzten Schritt zu ziehen und die Wahl anzufechten. Herr Mag. Marschall von der EU-Austrittspartei hat den Mut gehabt. Er hat gesagt, er hat genügend Tatsachensubstrat, um hier anzufechten. Er hatte den Mut. Die NEOS fordern immer Mut ein, plakatieren überall Mut, aber in letzter Konsequenz fehlt er ihnen. Ich frage mich nur, woran es scheitert. Vielleicht scheitert es daran, dass Sie es nicht schaffen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Vielleicht fehlt Ihnen hierfür einfach nur die Kompetenz, könnte ich sagen. Vielleicht sollten Sie halt doch einmal das Akademiegeld annehmen und sich selbst ausbilden lassen, damit Sie das in Zukunft schaffen, wie eine richtige Wahlanfechtung funktioniert, meine sehr geehrten Damen und Herren von den NEOS! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber das Einzige, was Sie heute hier mehr oder weniger einbringen oder der wesentliche Antrag ist, dass Sie eine gesetzliche Grundlage wollen, eine Wahl zu verschieben, dass der Stadtsenat in diesem Fall die Wahl verschieben kann, was wir sehr kritisch sehen, weil erstens die Parteien, aber vor allem die Bürger sich verlassen können müssen, dass, wenn ein Wahltermin feststeht, dann auch an diesem Tag gewählt wird und nicht nach Goodwill und Mehrheitsbeschluss des Stadtsenats, auch wenn Sie in Ihren Antrag schön hineinschreiben, nur wenn es vielleicht gesetzeskonforme Mängel oder Befürchtungen gibt. Ich meine, jeder weiß, wie ein Mehrheitsbeschluss im Stadtsenat funktioniert. Da entscheidet sich dann, in dem Fall sage ich jetzt einmal, Rot-Grün, was weiß ich, der Wahltermin passt nicht, wir stehen bei 27 Prozent, die FPÖ bei 40, wir behaupten, es ist vielleicht nicht gesetzeskonform, dann verschieben wir. Wollen wir natürlich genauso wenig. Ich sage einmal, wir sitzen dann mit Mehrheit im Stadtsenat und Sie werden auch nicht wollen, wenn Sie irgendwo herumgrundeln, dass dann ein Wahltermin verschoben wird. Darum sehe ich das demokratiepolitisch schon brisant und ein brisantes Signal, wenn Sie so weit denken, dass politische Mehrheiten erstens Legislaturperioden verlängern können, weil dann sage ich einfach, ich wähle nicht, dann dauert die Legislaturperiode nicht fünf Jahre, sondern sechs Jahre oder wie es mir halt dann gefällt, und andererseits, dass dann ein politisches Gremium bestimmt, wann und wo gewählt wird. Wir wählen auf Grund von Gesetzen und die Bürger müssen damit rechnen können. Wenn es nicht stimmt, gibt es immer noch das Rechtsmittel der Wahlanfechtung und daran darf nicht gerüttelt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber das Thema Wahlrecht, faires und gleiches Wahlrecht, begleitet uns wirklich schon seit Jahren. Wir waren auch einmal fast so weit, ein faires Wahlrecht in Wien einzuführen, bis dann die SPÖ in einem politischen Schachzug die Mehrheitsverhältnisse geändert und den Herrn Akkilic eingekauft hat und somit das dann nicht mehr möglich war. Aber das haben wir eigentlich eh schon alles mehrfach durchdiskutiert. Es ist dennoch bezeichnend, dass im Wahlrecht etwas nicht stimmen kann und dass es fehleranfällig ist, wenn gleich zwei Wahlen aufgehoben wurden, sei es die Wahl in der Leopoldstadt oder die Wahl zum Bundespräsidenten. Das heißt, hier ist deutlich geworden, dass das jetzige Wahlrecht fehleranfällig ist, dass es Möglichkeiten zur Manipulation bietet und dass unser Wahlrecht im Moment krankt. Das sollten wir alle hier in diesem Haus probieren zu verbessern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

In beiden Fällen hat der Verfassungsgerichtshof gravierende Mängel festgestellt, vor allem im Umgang mit den Wahlkarten. Bei der Bundespräsidentschaftswahl wurden Gesetzwidrigkeiten bei der Briefwahl in 14 Bezirken festgestellt. Da gab es Mängel an ordnungsgemäßen Einladungen von den Wahlbeisitzern. Es gab die rechtswidrige Delegation von Aufgaben der Wahlbehörde an Mitarbeiter der Bezirksbehörden. In der Leopoldstadt wurde auch bekrittelt, dass die Stimmen der Auszählung nicht nummeriert und dokumentiert worden waren und man dadurch dann im Nachhinein den Fehler eben nicht mehr feststellen und nicht mehr korrigieren konnte.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat zum wiederholten Mal festgestellt, und ich darf jetzt zitieren: „Der Verfassungsgerichtshof hat ein Wahlverfahren nur in den Grenzen der von dem Anfechtungswerber in der Anfechtungsschrift behaupteten Rechtswidrigkeit nachzuprüfen. Es ist ihm hingegen verwehrt, die Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens darüber hinaus von Amts wegen einer weiteren Überprüfung zu unterziehen.“ Das heißt, meine Damen und Herren, alle hier in diesem Haus, sei es jetzt von den Oppositionsparteien oder von den Regierungsparteien, die Landesregierung, die Bundesregierung, eigentlich alle, die politisch tätig sind, müssen aufgefordert werden, ein vernünftiges Wahlrecht auf den Weg zu bringen, das einer modernen Demokratie gerecht wird. Deswegen darf ich heute einen Beschlussantrag einbringen, ein Teil unseres Wahlrechtspaketes, wo wir die Bundesregierung auffordern, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Wahlrechtsreform mit folgenden Punkten beinhaltet, und das sind jetzt unsere Punkte des Wahlrechtspakets:

 

Erstens ein zusätzlicher Wahltag. Denn zukünftig soll kein Wähler ausgeschlossen werden, an einer Wahl teilzunehmen, auch nicht, wenn er am normalen Wahltag

 

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