Landtag, 11. Sitzung vom 20.10.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 32
Kollegin! Und da sind wir in keinster Weise eingebunden worden! Also da jetzt so zu tun, als wäre das unser Interesse, dass da alle mitreden, na ja, soll so sein.
Kommen wir zu den Anträgen, die eingebracht worden sind. Der Kollege Blind wird dann vielleicht noch, wenn es sich noch ergibt, auf das eine oder andere eingehen, wo sich der Herr Wiederkehr versucht hat, zu echauffieren oder sich besonders hervortun musste. Also die FPÖ ist schon ein bissel vorher nach rechts gerückt, aber das nur nebenbei. Ich weiß nicht, ob Sie sich schon jemals die Mühe gemacht haben, das durchzulesen, was in dem Volksbegehren von uns drinnengestanden ist. Da würden Sie draufkommen, dass das inzwischen selbstverständlich ist, nicht nur für die FPÖ, das nur so nebenbei. Auch Ihr Grundrechtsverständnis ist interessant, Grundrechte schweben auch nicht einfach so in der Gegend herum. Es gibt auch Grundrechte, die gegeneinander konkurrieren. Auch das ist ein Problem, Herr Kollege, das haben’s 1848 auch schon bedacht. Aber wie auch immer, dazu wird vielleicht noch wer anderer was sagen.
Zu den Anträgen ganz kurz, mir läuft die Zeit davon: Ich habe da den Antrag der NEOS bezüglich der Whistleblower, ob wir dafür sind, Ausweitung der Kontrollrechte für den Stadtrechnungshof und Volksanwaltschaft. Ja, sind wir dafür. Reform der Briefwahl von den NEOS, eben recht allgemein gehalten. Ja, werden wir auch dafür sein, dass das alles überlegt wird. Überprüfung der Praxis der eidesstaatlichen Erklärung ist halt schwierig. Wie soll man das anders machen? Es gibt Beurkundungsorgane in dieser Republik, die dazu vielleicht berufen wären, ich spreche meinen Berufsstand an. Aber trotzdem, das ist zu diskutieren, darum werden wir da auch zustimmen.
Eine Sache ist uns ein bisschen zu weitgehend, Beschlussantrag betreffend öffentliche Stimmauszählung. Also das, glaube ich, geht nicht, denken Sie an die Sprengelwahlbehörden. Das wird nicht funktionieren, das ist vielleicht ein bisschen undurchdacht, dass man dort dann die gesamte Öffentlichkeit dabei lässt, wie da die Wahlhandlung passiert. Das glaube ich nicht, dass das bei uns funktioniert, ist nicht unbedingt notwendig. Es sollen die Behörden ruhig arbeiten können. Was wir schon wollen, und das haben wir in unserem Antrag auch normiert oder reingeschrieben, dass wir das wollen, ist, dass eben die Niederschriften dieser Wahlbehörden öffentlich sind. Ich glaube, das ist selbstverständlich, dass da jeder nachlesen kann, wie kam es zur Feststellung des Wahlergebnisses. Aber uns geht dieser Antrag zu weit, da sind wir nicht dafür.
Dann haben wir einen Antrag betreffend Einführung eines umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes und volle Transparenz bei Vergabeverfahren, ja.
Ein Antrag auch noch, der mir ein Anliegen ist, wo Sie da einen Antrag gestellt haben betreffend Wiener Medientransparenzgesetz Kopfverbot für Schautafeln und Eigenmedien der Stadt Wien, da haben Sie mehrere Sachen angeführt. Ja, Ihr erster Punkt mit Bezug auf das Medientransparenzgesetz, das es ja jetzt schon gibt, dieses berühmte Kopfverbot, das heißt wirklich im Fachjargon so, das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber es heißt so, dass es auch auf eigene Medien der Stadt Wien ausgedehnt wird, weiß ich jetzt nicht, ob das unbedingt notwendig ist. Also wenn der Bürgermeister der Stadt Wien eine Mitteilung der Stadt Wien macht, dann kann er schon auch mit seinem Konterfei drauf sein, das finde ich in Ordnung, das ist jetzt vielleicht ein bisschen zu weitgehend.
Wo es aber schon ein Problem gibt, ist das Medientransparenzgesetz an und für sich. Hier gibt es Tatbestände, die nicht aufgefangen sind davon, Stichwort eben Bagatellgrenze, das haben Sie selber angeführt. Es gibt aber noch einen Fall, es gibt einige Tatbestände der Öffentlichkeitsarbeit, die auch von der Stadt Wien vorgenommen werden, die nicht umfasst sind, Stichwort in den Containern oder, wie soll man sagen, in den Entnahmestellen der Gratiszeitungen zum Beispiel, wenn sie dort eine Werbeschaltung machen, dann ist das nicht erfasst. Das finde ich systemwidrig, das gehört geändert. Also es gibt auch diverse Kooperationsmöglichkeiten, wo man dieses Medientransparenzgesetz auch umgehen kann. Ich habe diesbezüglich an den zuständigen Stadtrat, der jetzt gerade nicht da ist, schon seit längerer Zeit eine Anfrage gestellt. Er hat mir dazu auch keine Auskunft gegeben, was ein Problem ist.
Warum wir diesem Antrag aber auf alle Fälle nicht zustimmen werden, ist der letzte Punkt Ihres Antrages. Da schreiben Sie: „Die Stadt Wien hat einen Ehrenkodex für die Öffentlichkeitsarbeit zu erlassen.“ Also eine Zensurbehörde soll es sein. „Medien, deren Blattlinie im Widerspruch zu den Werten einer liberalen aufgeklärten Gesellschaft stehen.“ Also genau das wollen wir nicht und genau das ist eigentlich komplett konträr zu einer liberalen Auffassung. Das muss ich Ihnen schon sagen, weil Sie sich davor schon so echauffiert haben, Herr Kollege Wiederkehr! Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie vorgeben, selber zu sein. Das ist nicht liberal! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Das ist Zensurbehörde! Und wir wollen auch keine Werbe Watch Group.
Es gibt geltende Gesetze, die die Rahmenbedingungen geben und alles, was darin möglich ist, ist möglich, und das ist gut so. Wir wollen eine Vielfalt. Wir können uns schon vorstellen, wie das dann ausschaut, so ein Ehrenkodex. Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe und appelliere an die Koalitionsfraktionen, dass hinsichtlich des Wahlrechtes sehr wohl Bewegung stattfindet und auch die Oppositionsparteien diesbezüglich einbezogen werden und nicht, dass es wieder eines Konfliktes bedarf zwischen GRÜNEN und SPÖ, dass mit uns endlich geredet wird. Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Lindenbichler, Lindenmayr (Allgemeine Heiterkeit). Lindenbichler steht nicht auf der Gemeinderatsliste oder wurde nicht gewählt.
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