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Landtag, 11. Sitzung vom 20.10.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 32

 

Abg. Siegi Lindenmayr (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Vieles wurde zum Thema heute schon gesagt, aber noch nicht von mir, darum werde ich so manches wiederholen. Es wurde viel von defekten Wahlkarten gesprochen und auch von rechtlichem Nullum. Ich bin kein Jurist und so manche daheim am Livestream sind es auch nicht. Daher werde ich das jetzt einmal als Nichtjurist mit meinen Worten sagen. Das, beispielsweise, könnte eine Wahlkarte sein. Die Nationalratswahlordnung sagt, es muss ein verschließbarer Briefumschlag sein und bis vor wenigen Jahren hat das ja auch so ausgeschaut. Wenn ich die Beschlüsse im Nationalrat richtig verfolgt habe, dann werden die bei der nächsten Wahl, bei der Bundespräsidentenwahl, wieder so ausschauen, wie sie früher ausgeschaut haben, also ohne diese Lasche. Also das könnte eine Wahlkarte sein, das ist ein verschließbarer Briefumschlag. (Der Redner zeigt zwei verschiedene Muster.) Das hier, sowas haben wir ja bei der letzten Wahl gehabt, dank dieser Kleber. Das hier, auch wenn Wahlkarte draufsteht, ist eben kein verschließbarer Wahlumschlag. Das sind zwei zusammengeklebte Blätter Papier, teilweise zusammengeklebte Blätter Papier. Daher ist es richtig, dass diese Rechtsgutachten ergeben haben, das ist ein rechtliches Nullum und daher kann man das sehr wohl gegen eine richtige Karte austauschen. Wie das mit den Klebern passiert ist, weiß ich nicht, keine Ahnung, es gibt ja Kleber, die bewusst aufgehen. Jeder kennt das ja, wenn auf manchen Zeitschriften CDs draufgeklebt sind, dann ist das absichtlich so, dass man die runterlösen kann, oder die Post-it, die kennt ja auch jeder, die klebt man auf ein Blatt Papier und löst sie wieder runter. Also es gibt sehr wohl Kleber, da ist es bewusst so, dass sie lösbar sind. Da hätte es halt nicht sein sollen, und ich hoffe, das passiert auch nicht mehr. Wenn die dann eben nach der alten Methode gefertigt werden, dann wird das ja hoffentlich nicht mehr passieren.

 

Am 5. September, die Kollegin Meinl-Reisinger hat ein bissel chronologisch begonnen und ich möchte auch so beginnen, diese OTS wurde auch schon einmal zitiert, sie wurde auch vor wenigen Tagen bei den Landtags- und Gemeinderatssitzungen vom Stadtrat zitiert, da haben Sie wörtlich gesagt: „Eine Verschiebung oder gar Absage der Wahl durch den aufgetretenen Fehler ist nicht möglich, da diese gesetzlich gar nicht erfasst ist.“ Welch weise Erkenntnis! Daher ist eigentlich das Verlangen nach dieser heutigen Sitzung unseriös. Ich glaube auch, dass das deshalb der Fall ist, weil Sie gemerkt haben, ein Mal im Jahr hat jeder Klub, auch wenn er noch so klein ist, die Möglichkeit, eine Sondersitzung einzuberufen. Wir haben jetzt Mitte Oktober, ui, das geht sich nicht mehr aus, also machen wir jetzt schnell auch eine Sitzung auf Verlangen, obwohl Ihnen ja alle Auskünfte gegeben worden sind. Bei der Gemeinderatssitzung am 29.9. haben Sie in der Fragestunde gefragt und am 30.9. in der Fragestunde zum Landtag war von Ihnen noch einmal eine Frage an den Stadtrat und anschließend von der ÖVP auch noch eine Anfrage. Das heißt, es wurde ausführlich alles beantwortet. Dass wir heute da sind, okay, das ist natürlich Ihr gutes Recht. Wir haben ja sehr, sehr ausgebaute Minderheitenrechte. Ich bin stolz darauf, dass wir das in Wien im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern haben, und daher sind wir da. Das ist unsere Aufgabe. Aber man darf sagen, was es ist, nämlich, es ist unseriös! Das wollte ich einmal ganz deutlich sagen. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES. - Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich möchte mich mit dem eigentlichen Thema befassen und Ihren sieben Anträgen und schaue mir jetzt drei Anträge an. In einem der Anträge schreiben Sie ja dezidiert von diesen 799 defekten Wahlkarten. Es gab da ein bissel eine mathematische Diskrepanz, wie viele Prozente das tatsächlich sind. Das wurde in der Zwischenzeit aufgeklärt. Das eine hat sich bezogen auf die Zahl der abgegebenen Stimmen und das andere auf die Zahl der Wahlberechtigten. Also so gesehen haben beide recht. Aber auch das ist symptomatisch eigentlich auch, was das Urteil des Verfassungsgerichtshofes betrifft. Da haben ja auch Mathematikprofessoren, Statistikprofessoren, festgehalten: Hätte der Verfassungsgerichtshof auch ein bissel mehr von Mathematik und Statistik verstanden, hätte er wahrscheinlich anders geurteilt. Lesen Sie nach beim Prof. Neuwirth, der das ja in mehreren Medien publiziert hat, und das ist ja nicht irgendjemand, der emeritierte Statistikprofessor. Es war sehr nett, diese 799 Buntstifte, und ich hoffe, dass sie einem guten Zweck zugeführt werden. Geben Sie die im nächsten Kindergarten ab, die freuen sich ganz sicher darüber. (Beifall bei der SPÖ.)

 

In einem anderen Antrag schreiben Sie aber, der Kollege Kowarik hat das richtigerweise eh schon gesagt, die Sprengelbezirks- und Stadtwahlbehörden sollen grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Da merkt man eigentlich, dass Sie sehr wenig Ahnung haben, wie die Sprengelwahlbehörden situiert sind. Die können ja nicht irgendwo sein. Aus Kostengründen sind sie sehr oft in Schulen, in kleinen Klassenräumen, et cetera. Das geht sich gar nicht aus, dass da die Öffentlichkeit dabei ist. Das ist also unsinnig und eigentlich ziemlich populistisch.

 

Der nächste Antrag, den Sie da einbringen, auf den habe ich schon Bezug genommen, nämlich eine Wahlkarte mit schadhaftem Kuvert. Das ist ja ursprünglich gar keine Wahlkarte. Aber einen einzigen Satz, den finde ich gut da drinnen, den finde ich wirklich gut da drinnen - deswegen werden wir aber trotzdem nicht zustimmen -, weil ich auch dieser Meinung bin. Sie schreiben: „Bestrebungen, die Wahl mittels Wahlkarte abzuschaffen oder auf ein Minimum einzuschränken, sind abzulehnen.“ Da bin ich ganz bei Ihnen und das will ja in diesem Haus nur eine einzige Fraktion. Das ist diese Fraktion, die das absolut nicht will, ich weiß nicht, warum, wahrscheinlich oder vielleicht komme ich dann auch noch dazu.

 

Ich habe schon auf die Nationalratswahlordnung Bezug genommen und vieles, was in diesen Anträgen von der FPÖ und auch von den NEOS verlangt wurde, auch von der ÖVP, ist gar nicht einmal so leicht auch auf Landesebene umzusetzen - diskutieren kann man es schon -, weil wir sehr eng an die Nationalratswahlordnung ge

 

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