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Landtag, 12. Sitzung vom 24.11.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 44

 

eine ökologische Aufsicht. Die Lenkungsmaßnahmen durften nur unter Berücksichtigung der Winterschlaf- und Jungenaufzuchtzeiten der Ziesel durchgeführt werden. Es durfte dabei kein schweres Gerät zum Einsatz kommen. Die Bauvlieslegung durfte nur erfolgen, wenn sich keine geschützten Tierarten, das umfasst die Ziesel, aber auch andere Tierarten, auf dieser Fläche befinden konnten, die ebenfalls nicht irritiert werden durften. Die Ausgleichsflächen müssen mehrere Jahre zieselgerecht gepflegt und überwacht werden, um ausreichend Lebensraum für diese Ziesel zu erhalten. Auch diese Ausgleichsflächen waren ganz wichtig, zu erschließen, damit die Ziesel die Möglichkeit hatten, umzuziehen und von den Flächen eine neue Heimat in unmittelbarer Nähe zu finden.

 

Tatsächlich war kein einziges Ziesel von den bauvorbereitenden Maßnahmen betroffen, da zum Zeitpunkt der Baufeldfreimachung kein einziger Bau mehr besiedelt war.

 

Jetzt zu den eigentlichen Baumaßnahmen: Die Durchführung von Baumaßnahmen war von diesem Bescheid nicht umfasst. Ich spreche immer vom naturschutzrechtlichen Bescheid, den auch die MA 22 zu erstellen hat. Hier geht es nur um die Baufeldfreimachung. Derzeit wird von der MA 22 auf Grund einer Anfrage des Bauwerbers geprüft, ob eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich ist. Kann sein, muss nicht sein. Wenn ja, dann hat der Bauwerber einen Antrag zu stellen, um im darauffolgenden Verfahren zu prüfen, ob eine Bebauung dieses Drittels des Grundstückes mit insgesamt 156 Wohnungen nach dem Naturschutzgesetz möglich ist. In diesem Bereich befinden sich aktuell kein einziger Zieselbau und auch keine sonstigen geschützten Tierarten. Die Flächen sind derzeit mit Bauvlies abgedeckt. Auch wenn sich keine geschützten Arten mehr auf diesem Drittel befinden, wird von der Naturschutzbehörde derzeit geprüft, ob mit Auswirkungen auf die im Umfeld befindliche benachbarte Zieselpopulation, also nicht am Baufeld, sondern in der Ausgleichsfläche, zu rechnen ist.

 

Dabei werden Auswirkungen während der Bauphase und des Betriebes, zum Beispiel durch Lärm, Erschütterungen oder auch Schattenwurf, geprüft. Dabei wird besonders auf die Ruhephase der Ziesel Bedacht genommen. Die Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Sie können unschwer auch an dieser Beantwortung erkennen, dass sich alle Magistratsabteilungen der Stadt sehr intensiv um das Leben und um den Bestand der Ziesel bemühen. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Für eine Zusatzfrage hat sich Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar gemeldet. Bitte, Frau Abgeordneter.

 

9.30.47

Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herr Landesrat!

 

Ich bin ganz begeistert von Ihrer Brandrede über die Ziesel. Großartig! (Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich wollte nur einfügen, ich vertrete die Frau Landesrätin Sima. Nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Aber würdig!) - Ich weiß schon. Aber wie Sie es rübergebracht haben, war wirklich sehr eindrucksvoll.

 

Ich möchte jetzt in meiner Frage rund um das Bauprojekt auf die Grünflächen, die betroffen sind, eingehen und wollte fragen, nachdem die Bebauung von Grünflächen dort geplant ist, in welchem Ausmaß Ausgleichsmaßnahmen geplant sind, um die Grünraumbilanz im Bezirk nicht zu belasten.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Frau Abgeordnete!

 

Auf dem Grundstück ist eine entsprechende Widmung nach einer eingehenden Behandlung auch im Planungsausschuss erfolgt. Es sind die baurechtlichen Genehmigungen erfolgt. Was wir derzeit noch offen haben, ist das naturschutzrechtliche Verfahren, wo es im Wesentlichen darum geht, die Zieselpopulation zu begleiten und Maßnahmen zu setzen, ob es hier Einfluss auf die Zieselpopulation durch die Baumaßnahmen gibt, die erfolgen können. Es wird zum einen festgestellt, ob die Freimachung des Grundstückes im Rahmen des naturschutzrechtlichen Verfahrens diese Auswirkungen hat. Die Bauwerber haben angesucht, zu prüfen, ob es überhaupt notwendig ist, neben der Baufeldfreimachung auch entsprechend der Baubewilligung ein Naturschutzgutachten einzuholen. Diese Frage ist noch offen und wird von der MA 22 derzeit geprüft.

 

Die Ausgleichsflächen, die ich angesprochen habe, beziehen sich vor allem auf das Leben der Ziesel, dass diejenigen, die jetzt auf dem Baufeld leben, in der Ausgleichsfläche leben. Es ist nicht unmittelbar eine Ausgleichsfläche für die vielleicht zu verbauende Fläche - das wird sich erst nach dem naturschutzrechtlichen Verfahren entscheiden -, sondern es ist eine Ausgleichsfläche, um die Zieselpopulation in unmittelbarer Nähe zu verorten.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ing. Guggenbichler. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.33.05

Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat!

 

Ich bitte Sie, der Frau Landesrätin Sima die besten Wünsche mitzuteilen und dass wir ihr auch wünschen, dass sie bald genesen wird, damit wir uns darüber näher unterhalten können. (Abg. Christian Oxonitsch: Ein Blumenstrauß vom Guggenbichler wird ihr geschickt!)

 

Besonders begeistert bin ich von Ihrer ausführlichen Antwort. Das bin ich in dem Ressort gar nicht gewöhnt.

 

Ich werde weitere Zusatzfragen zum Artenschutz auf den Ausschuss verlegen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Herr Abgeordneter.

 

Ich danke. Ich bin gern bereit, auch zu diesem Thema weiter in Diskussion zu treten. Denn es ist wichtig, zu zeigen, dass wir in einer lebenswerten Großstadt das Miteinander von Mensch und Tier, zwischen Mensch und Ziesel, gewährleisten können. Ich denke, dass das auch Teil der hohen Lebensqualität unserer Stadt ist. Wir werden uns gemeinsam dafür einsetzen. (Allgemeiner Beifall und allgemeine Heiterkeit.)

 

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