Landtag, 12. Sitzung vom 24.11.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 44
Meine Frage würde dahin gehend lauten: Sehen Sie da in absehbarer Zeit für die Wiener Hausbesitzer eine zusätzliche Belastung auf Grund einer Reform der Grundsteuer, die in Wien wahrscheinlich darin besteht, dass hier eine Erhöhung der Grundsteuer sein würde? Wenn ja, in welcher Form und in welchem zeitlichen Horizont ist damit zu rechnen?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herr Abgeordneter!
Ich darf Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Frage der Veränderung der Grundsteuer kein Teil der Finanzausgleichsverhandlungen war, weil es bei der Grundsteuer um eine kommunale Abgabe geht, die nicht Teil der Verhandlungen und auch nicht Teil des Paktums ist. Was sehr wohl besprochen wurde, und dafür sind wir dem Finanzminister auch dankbar, dass er wohlwollend begleiten und unterstützen wird, sind Gespräche, die jetzt mit Städtebund und Gemeindebund geführt werden, um eine stärkere Autonomie zu ermöglichen. Aber formal ist es kein Teil des Finanzausgleichs. Das muss ich dazusagen, wenn ich nach dem Finanzausgleich gefragt werde.
Es ist aber für uns alle ein ganz wichtiges Thema. Sie wissen, dass die Grundsteuer, so wie sie jetzt ist - wie sage ich das jetzt vorsichtig und juristisch korrekt, ohne Juristin zu sein -, bei einer allzu großen Verfassungskonformitätsüberprüfung unter Umständen schwierig werden würde. Das heißt, es muss hier zu einer Veränderung kommen. Das wissen alle Beteiligten. Weil dieser Einheitswert der Berechnung jetzt so jenseits all dessen ist, was der Realität entspricht, hat der Bund dort, wo er die Gestaltungsverantwortung hat, nämlich bei der Grunderwerbssteuer, sich schon an den Verkehrswert angenähert. Bei der Grundsteuer ist eben immer noch dieser Einheitswert, der mit der Realität in manchen Gebieten gar nichts zu tun hat. Derjenige, der sich da am meisten auf die Schiene gehaut hat, ist der Ihnen wahrscheinlich gut bekannte Kollege Mödlhammer, der als Präsident des Gemeindebundes sozusagen der Fahnenträger für die Änderung der Grundsteuer ist und bleibt und der sich dankenswerterweise sehr bemüht hat, zu einer Lösung zu kommen, weil er sagt, das ist für die Gemeinden unendlich wichtig.
Deswegen ist eben dann dort vereinbart worden, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die sich mit der Reform der Grundsteuer befasst. Der Grundgedanke dabei ist, es geht darum, welchen Wert du in Zukunft nimmst. Der Bund sagt, er kann diese Einstufung nicht festlegen und will sie auch nicht festlegen. Wenn sie autonom sind, dann sind sie autonom, wenn ich es jetzt ein bisschen salopp formulieren darf. Deswegen wird jetzt in dieser Arbeitsgruppe zwischen Städtebund und Gemeindebund festgelegt, wie denn die einzelnen Kommunen selber, aber natürlich mit einem einheitlichen Standard, wahrscheinlich wird es über das Grund- und Hausregister gehen, diesen Wert selber definieren können und damit einen realistischeren und verfassungskonformen Ausgangspunkt für die Festlegung der Grundsteuer haben, dass eben hier mehr Autonomie bei den Kommunen ist und vor allem, dass wir sie eben verfassungskonform absichern. Nachdem wir uns bei der Grundsteuer im Moment im Cent-Bereich befinden - ich habe letztes Mal einige Beispiele genannt, von welcher Größenordnung wir hier sprechen -, manchmal sogar in Unter-Cent-Bereich, wenn wir es dann auf die Quadratmeter umlegen, muss man genau schauen, wie man das in Zukunft macht und wie man eine realistische Definition macht, ohne dass es hier zu höheren Belastungen kommt.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Margulies.
Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Landesrätin, einen schönen guten Morgen!
Auch ich teile die Feststellung, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Verhandlungsergebnis zum Finanzausgleich sehr positiv zu sehen ist. Die Rahmenbedingungen, die von Finanzminister Schelling allerdings geschaffen wurden, halte ich tatsächlich für einen Anschlag auf Länder und Gemeinden, der auch durch die besten Verhandlungen tatsächlich nicht rückgängig gemacht werden konnte. Wenn man sich als Beispiel Wien ansieht und als Vergleichszahl 2007 als Jahr vor der Krise nimmt, dann bleibt die Entwicklung der Ertragsanteile weit hinter der Entwicklung von Wachstum und Inflation zurück. Das macht jedes Jahr eine erneute Lücke. Der Finanzminister ist nicht im Stande und nicht in der Lage, diese Lücke zu füllen. Das halte ich für sehr bedauerlich.
Ein weiterer Punkt war im Endeffekt auch die Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrages, weil es für mich kein Einstieg in eine Autonomie, sondern de facto bei lohnabhängigen Abgaben einzig und allein den Zweck des Dumpings zwischen den einzelnen Bundesländern verfolgt.
In dem Sinne meine Frage: Gab es, zumindest um für Wien ein besseres Ergebnis zu erreichen, seitens der in Wien vertretenen Oppositionsparteien Unterstützung für bessere Ausgangsbedingungen? Oder war eher das Gegenteil der Fall, dass eigentlich die in Wien vertretenen Oppositionsparteien nicht im Interesse Wiens agiert haben? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Uns hat keiner gefragt, Herr Kollege! Sie überschätzen uns!)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herr Abgeordneter!
Zum einen ist es richtig, dass die Entwicklung der Ertragsanteile natürlich ganz wichtige Auswirkungen auf die Einnahmensituation hat. Wir haben uns, und da haben wir uns als Länder eigentlich sehr solidarisch gezeigt, bei den letzten Finanzausgleichsverhandlungen, wo es wirklich um grundsätzliche Veränderungen gegangen ist - das ist schon eine Zeit lang her, es hat ein paar Verlängerungen gegeben -, als Länder bereit erklärt, dass wir uns der Entwicklung der Ertragsanteile, also der wirtschaftlichen Entwicklung, die natürlich die Grundlage dafür ist, unterordnen. Vorher war es nämlich so - das wissen vielleicht nicht alle -, dass es einen Fixanteil gegeben hat, der den Ländern und Kommunen zugestanden ist. Dann haben wir gesagt, wir respektieren
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