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Landtag, 12. Sitzung vom 24.11.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 44

 

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Zu der Frage - da tut man sich jetzt ein bisschen schwer - möchte ich vielleicht Folgendes der ÖVP mitgeben: Sie haben vielleicht auch aus den Medien vernommen, dass wir diesbezüglich, was die Untersuchungskommissions-Regelungen betrifft, uns Überlegungen gemacht haben. Wir haben das auch medial mitgeteilt, und Sie bekommen heute von unserer Fraktion entsprechende Vorschläge, wie wir uns vorstellen, dass diese Regelungen der Untersuchungskommissionen beziehungsweise Untersuchungsausschüsse neu gefasst werden können. Ich bin neugierig auf die Rückmeldungen. Die Vorschläge kriegen alle Parteien.

 

Herr Landeshauptmann! Sie haben uns mitgeteilt, dass der Zeithorizont 2017 im Regierungsübereinkommen festgelegt ist. Darf ich Ihnen noch etwas anderes aus dem Regierungsübereinkommen zitieren? Auf Seite 131 steht: „Gemeinsame Weiterentwicklung der Minderheitsrechte. Die Einsetzung von Untersuchungskommissionen des Gemeinderates, Untersuchungsausschüssen des Landtages ist in der Wiener Stadtverfassung bereits als Minderheitenrecht verankert.“ Gut so!

 

„Eine Arbeitsgruppe - Klammer auf: Klubebene“, also auch mit den anderen Fraktionen, „wird nach Ende des“ (Abg. Christian Oxonitsch: ... das Übereinkommen!) Ja, ja, ich darf daraus zitieren. Genau, richtig erkannt, Herr Kollege. (Zwischenruf von Abg. Christian Oxonitsch.) „Eine Arbeitsgruppe/Klubebene“, okay, das wäre meine Frage gewesen. Danke, jetzt brauche ich den Herrn Landeshauptmann gar nicht mehr zu fragen. Aber ich frage trotzdem.

 

„Eine Arbeitsgruppe/Klubebene wird nach Ende des Hypo-Untersuchungsausschusses eingerichtet, die prüft, wie die Weiterentwicklung ausgestaltet werden kann.“

 

Also unsere Vorschläge bekommen Sie. Jetzt wollte ich fragen, wie diese Klubebene ausschaut, ob wir da auch mitreden dürfen bei dieser Arbeitsgruppe oder ob das ... (Abg. Christian Oxonitsch: Die Koalition ...) Na ja, man kann auch in einem Koalitionsübereinkommen andere Fraktionen berücksichtigen. Meine Frage an den Herrn Landeshauptmann ist, ob wir da mitreden dürfen - um das einmal salopp auszudrücken.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Also, ganz kann ich die Frage jetzt nicht nachvollziehen, obwohl ich nicht glaube, dass ich irgendwie schwer von Begriff bin. Aber wenn Sie auf der Klubebene diskutieren wollen, dann steht Ihnen der Herr Klubobmann mit Sicherheit zur Verfügung. Was soll ich dazu sagen?

 

Ich gehe davon aus, dass das, was ich vorhin sagte, auch für die anderen Themen gilt, nicht nur die, die in der eigentlichen Kernfrage aufgezählt wurden.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.19.08

Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann!

 

Mich würde Ihre persönliche Meinung zu qualifizierten Minderheitenbeschlüssen in Untersuchungsausschüssen interessieren. Wie stehen Sie denen gegenüber? Dass auch eine Minderheit im Ausschuss zum Beispiel Auskunftspersonen laden kann, wie ist dazu Ihre generelle politische Auffassung?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Ich kann Ihnen versichern, dass wir versuchen werden, dies in einer gewissen Akkordanz mit den Bestimmungen auf der Bundesebene zu den Untersuchungsausschüssen zu machen. Eine persönliche Meinung ist eigentlich in einer Fragestunde nicht gefragt.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die letzte Zusatzfrage stellt Herr. Abg. Mag. Juraczka. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.21.56

Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Wunderschönen guten Morgen!

 

Herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage, soweit die Beantwortung vorgenommen wurde. Ich möchte auch beim Kollegen Kowarik sagen, ja, die Verbesserung der Minderheitenrechte im Bereich der Untersuchungskommissionen und -ausschüsse ist ein Teilbereich, wo ich durchaus geneigt bin, dem Herrn Bürgermeister recht zu geben. Da ist man schon gut bedient, wenn man sich beispielsweise an den Entwicklungen auf Bundesebene ein Beispiel nimmt. Darüber hinausgehend, gibt es da sicher das eine oder andere auch noch anzudenken.

 

Aber Untersuchungsausschüsse allein wären es ja nicht. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode - Herr Bürgermeister, es wird Ihnen noch erinnerlich sein - nicht nur eine Volksbefragung mit vier Fragen, von der Kompetenz der Parkraumbewirtschaftung über Olympia-Bewerbung, Bürgersolarkraftwerke, und so weiter, und so fort. Wir hatten in der gleichen Periode dann eine Thematik der Regeln der Befragung zur Umgestaltung der Mariahilfer Straße. Das waren ja damals auch Auslöser dafür, sich darüber Gedanken zu machen, ob es in der direkten Demokratie nicht neuer, vielleicht besserer Spielregeln bedarf.

 

Allein dieses Aufzählen zeigt schon, dass es ein sehr umfangreiches Betätigungsfeld ist. Auch beispielsweise Neuordnung und Verbesserung des Petitionsausschusses, den wir ja dankenswerterweise seit einiger Zeit in diesem Haus haben. Es gibt also sehr viele Bereiche, die mit der partizipativen Demokratie in Verbindung stehen.

 

Wenn Sie mir jetzt gesagt haben - wie es ja auch im Koalitionsübereinkommen steht -, dass man Mitte 2017 ein fertiges Paket für all diese Fragen haben möchte, dann ist das ja ein durchaus großer Wurf. Ich dachte mir, vielleicht ist es mir möglich, mit meiner Fragestellung an Sie heute im Zuge dieser Fragestunde einen Zwischenbericht zu all diesen wichtigen Fragen zu bekommen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Es tut mir leid, dass ich damit nicht dienen kann. Denn ich bin als Mitglied der Exekutive selbstverständlich nicht Teil dieser Arbeits

 

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