Landtag, 12. Sitzung vom 24.11.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 44
selbstgesteckten Ziele bereits erreicht. Und wenn man sagt, das würde auf Kosten der Transparenz gehen, so möchte ich nur daran erinnern, dass wir alle Zuweisungen von Fördermitteln auf Basis von Gesetzen durchführen, die wir hier im Haus beschlossen haben, die natürlich auch laufend kontrolliert werden, indem wir die großen Bauvorhaben im Kuratorium des Wohnfonds diskutieren und auch dort behandeln. Es sind alle im Gemeinderat vertretenen und auch alle im Landtag vertretenen politischen Parteien im Kuratorium des Wiener Wohnfonds vertreten, haben dort auch die Möglichkeit, ihre Kritikpunkte einzubringen. Nicht zuletzt werden all diese Projekte in der Wiener Landesregierung beschlossen. Hier haben alle politischen Kräfte die Möglichkeit, mit amtsführenden oder nicht amtsführenden Stadträten an der Diskussion mitzuwirken und natürlich auch die Diskussion dahin gehend zu beeinflussen, dass Abstimmungsergebnisse ebenso zustande kommen. Das heißt, in Summe ist die Transparenz gewahrt. Es ist uns in den vergangenen Jahren gelungen, immer mehr Wünsche, auch von Anrainern und Anrainerinnen, im Laufe von Verfahren mit einzubeziehen, und ein Ziel kann mit der heutigen Gesetzvorlage erreicht werden, nämlich dass wir die Verfahrensdauer deutlich reduzieren.
Abschließend vielleicht noch zum Punkt mit dem Grundstücksbeirat: Wir haben, wie ich meine, ein sehr gutes Handbuch, das allerdings so ein kleines Bändchen ist, das ich gerne allen Mitgliedern des Landtages zur Verfügung stelle, in dem die Ergebnisse der unabhängigen Jury der Bauträgerwettbewerbe ausgewiesen werden, und zwar nicht nur die Siegerprojekte, sondern alle Projekte, die mitgewirkt haben, mit allen Bauträgern, Architekten, Teams, Landschaftsplanern. Das bietet, wie ich meine, einen sehr guten Überblick, einen sehr transparenten Überblick über all das, was im Grundstücksbeirat und in der Jury der Bauträgerwettbewerbe beschlossen wird. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesvorlage. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen von Grünen und SPÖ in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nicht mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit so beschlossen.
Gemäß § 127 Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung wird die zweite Lesung dieses Gesetzes auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Sitzung des Landtages gesetzt.
Bevor ich zu Postnummer 4 komme, darf ich eine ganz kurze Bemerkung in eigener Sache machen: Ich ersuche, in Summe davon Abstand zu nehmen, irgendwelche Witze oder Anspielungen darüber zu machen, jemand würde sein Handy, seinen Computer benutzen, et cetera, wir schaden uns alle selbst. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Die sind auch nicht beleidigt!) Als Kollege Niegl das gesagt hat, hat der Herr Klubobmann der FPÖ gleichzeitig die ganze Zeit das Handy in der Hand gehabt. Der Herr Klubobmann Juraczka hat die ganze Zeit auf‘s Tablet geschaut, alle möglichen Abgeordneten haben unglaublich viel zu tun, und wir tun uns alle miteinander nichts Gutes, wenn wir uns gegenseitig vorwerfen, das Handy, den Computer, et cetera zu benutzen. Ich ersuche, das in eigener Sache zu unterlassen. - Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetz - 3. Novelle zum Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung Einspruch erhoben? - Nein, das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Es geht um das Zuweisungsgesetz der Wiener Stadtwerke, wir hatten heute noch eine Ausschusssitzung dazu, und auch in der Fragestunde wurde das Thema behandelt. Wir haben schon im Ausschuss nicht zugestimmt, und zwar aus mehreren Gründen, und vor allem wegen der vielen Fragen, die für uns trotz allem noch offen geblieben sind. Dass dieser Schritt aus Sicht der Wiener Stadtwerke Sinn macht, ist uns klar. Die Tochterunternehmen werden flexibler, attraktiver am Markt, können im Wettbewerb und in Konkurrenz zu anderen privaten Unternehmen besser bestehen, das ist unbestritten.
Sie begründen diesen Schritt vor allem mit einer Rechnungshofempfehlung. Der Rechnungshof empfiehlt aber, die Pensionslasten in den Haushalt der Stadt zu übertragen. Was wir jetzt eigentlich debattieren, ist zuerst die Übernahme in die Holding. StRin Sima hat gesagt, es wäre nur ein erster Schritt. In weiterer Folge wird vorbereitet, das auch in die Stadt zu übertragen, nur müssen für diese Übertragung in die Stadt noch Maastricht-Kriterien überprüft werden. Es stellt sich jetzt so dar, dass wir quasi am Schluss ein anderes Ziel wollen, dieses aber noch nicht überprüft ist, wir aber trotzdem schon den ersten Schritt in die Wege leiten.
Für uns fehlen auch noch, wie schon angesprochen, die weiteren Schritte, welche Vereinbarungen konkret zwischen der Holding und den Tochtergesellschaften geschlossen wurden, das Gesetz lässt es einfach vollkommen offen, und wie konkret diese Pensionslasten übernommen werden, es wäre theoretisch auch möglich,
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