Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 49
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Schönen guten Morgen!
Ich darf bitten, die Plätze einzunehmen. Die 20. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Entschuldigt haben sich Abg. Ing. Guggenbichler, Abg. Mag. Kasal, Abg. Krauss. Frau Amtsf. StRin Brauner hat bekannt gegeben, dass sie von 11 bis 14 Uhr dienstlich verhindert ist, Frau Abg. Korosec von 12 bis 17 Uhr und Herr Abg. Niedermühlbichler von 9 bis 12 Uhr.
Wir kommen damit zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP - 03474-2017/0001 - KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung und Jugend gerichtet. (Sowohl die Ärztekammer für Wien als auch die Mitarbeiter_innen des KAV fordern in ihren Stellungnahmen zur Dienstrechts- und Besoldungsreform die Stadtregierung dazu auf, den Gesundheitsbereich vom geplanten Aufnahmestopp im Bereich der Bediensteten der Stadt Wien auszunehmen. Die Ärztekammer kritisiert ferner, dass die neu geregelte Bezahlung von Ärzt_innen des KAV den Vereinbarungen vergangener Gehaltsverhandlungen zwischen der Ärztekammer und der Stadt Wien widerspreche. Inwieweit werden Sie die Stellungnahmen der Ärztekammer sowie der Mitarbeiter_innen des KAV in eine Überarbeitung der Ausschussvorlage für die Dienstrechts- und Besoldungsreform einfließen lassen?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wunderschönen guten Morgen!
Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass, wie bei jedem Gesetzwerdungsprozess, nach einem Begutachtungsverfahren die einlangenden Stellungnahmen zuerst genau geprüft, analysiert und soweit entsprechend in das Gesetz eingearbeitet werden. Das betrifft natürlich besonders auch die Dienstrechts- und Besoldungsreform. Es ist ein sehr großes Gesetzespaket. Da geht es darum, die Stellungnahmen natürlich ganz genau zu prüfen und ernst zu nehmen. Die Stellungnahmen der Ärztekammer und natürlich auch die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAV stellen da keine Ausnahme dar. So ist es geplant, das neue Wiener Bedienstetengesetz mit den eingearbeiteten Stellungnahmen in der nächsten Sitzung der Landesregierung und dann in weiterer Folge im zuständigen Ausschuss, im Landtag zu behandeln.
Was die Stellungnahmen, die konkret angesprochen sind, betrifft, kann ich Ihnen versichern, dass sie nicht nur eingearbeitet wurden, sondern natürlich auch in die einvernehmlichen Gespräche zwischen den Sozialpartnern und im Sinne der vorangegangenen Absprachen eingeflossen sind.
Lassen Sie mich jetzt noch eines grundsätzlich betonen: Die Reform ist eine riesengroße Herausforderung für alle Dienststellen. Es ist, das kann man, glaube ich, so sagen, die größte personalpolitische Reform in Wien in der Zweiten Republik. Das bedeutet natürlich auch in der Zukunft, dafür möchte ich jetzt schon sensibilisieren, große Anstrengungen für die Vorbereitungsarbeiten, besonders für die involvierten Dienststellen. So ist auch die vorgesehene Umstellungsphase mit sechs Monaten zu sehen. So ist auch die vorgesehene Umstellungsphase von sechs Monaten als durchaus sehr ambitioniert zu sehen. Es geht um einen sehr großen Betrieb, der sich hier auf Neues einlässt. So ist es neben der Umstellung und Anpassung diverser Prozesse, IT-Tools, Tests und Schulungen natürlich auch notwendig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die gesamte Organisation fit für diese Herausforderungen gemacht werden. Das war der Grund, warum kommuniziert wurde, dass Neuaufnahmen in dieser Zeit auf das Notwendige reduziert werden, damit diese Umstellungsphase so reibungsfrei wie möglich passieren kann, damit zuallererst auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 2 dieses riesengroße Packerl auch stemmen können, so freigespielt wie möglich. Das bedeutet, dass Neuaufnahmen nach Möglichkeit vorgezogen wurden oder nach Möglichkeit nach dieser Umstellungsphase passieren. Nach Möglichkeit bedeutet im Umkehrschluss übrigens, dass notwendige Nachbesetzungen sowie alle anderen individuellen Notwendigkeiten auch mit jeder einzelnen Dienststelle besprochen wurden und mit jeder einzelnen Dienststelle ein Prozess etabliert wurde.
Das Wesentliche ist also, dass die Qualität passt. Das Wesentliche ist, dass der Betrieb in den Dienststellen weitergeführt wird. Das betrifft natürlich, und darum geht es in der Frage, auch die Qualität des klinischen Betriebs und die Qualität der Gesundheitsversorgung. Damit die Qualität der Gesundheitsversorgung sichergestellt ist, wurde ein genauer Plan entwickelt. Es ist natürlich auch gewährleistet, dass erforderliche Neuaufnahmen im klinischen Bereich in unseren Spitälern auch in der Umstellungsphase, dort, wo nötig, möglich sind. Das betrifft Ärztinnen, Ärzte, Pflegerinnen, Pfleger und auch andere Berufsgruppen. Es betrifft natürlich auch den nichtklinischen Bereich. Denn ich habe schon gesagt, dort, wo notwendig, passieren natürlich auch in der Umstellungsphase Nachbesetzungen.
Ich kann Ihnen also versichern, dass durch die Umstellung weder die Aufrechterhaltung der Betriebe noch die Versorgungssicherheit gefährdet werden, weder im Gesundheitsbereich noch irgendwo sonst.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Korosec. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die ausführliche Erläuterung.
Das heißt, kann man das so verstehen, dass es gerade bei den Mangelberufen im Gesundheitsbereich, ich denke da an Hebammen, Pfleger, administratives Personal, um Ärzte und Pfleger sozusagen auch zu entlasten, eben keinen Aufnahmestopp gibt, sondern dass hier sofort bei einem Ausscheiden wieder eine Nachbesetzung erfolgt? Kann man das konkret so sehen?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Frau Abgeordnete!
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular