Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 49
men für alle MitarbeiterInnen, ganz herzlich bedanken! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Das hat sich wirklich als eine große Herausforderung herausgestellt, natürlich immer auch in Kombination mit dem Rechnungshofbericht zu sehen. Alle Empfehlungen haben wir natürlich auch schon - das ist ein Hinweis an die Opposition - bei der Entstehung des neuen Gesetzes immer miteinfließen lassen.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Ebinger. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Mag. Gerald Ebinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin!
Meine Frage basiert auf einer Anfragebeantwortung, wo Sie am 3.3. dieses Jahres die Anzahl der Mindestsicherungsbezieher mit ungefähr 191.000 für 2016 aufgelistet haben, worin eben diese 32 Staatenlosen vorkommen, die auch in den Vorjahren immer vorkommen. Wir haben dann neuerlich eine Anfrage an Sie gestellt, und zwar am 29. Juni. Diese haben Sie am 29. August beantwortet. Danach sind für 2016 schwache 195.000 Mindestsicherungsbezieher, also eine höher Zahl als noch im März, bekannt. Da gibt es dann subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte, andere Drittstaatenangehörige, österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, EU-Bürger und EWR-Bürger. Das ist jetzt meine Frage an Sie. Hier kommen die Staatenlosen nicht mehr vor. Dafür kommt hier eine Zahl von 1.002 Sonstigen vor. Da muss man sich fragen, Staatenlose waren im März noch 32, was sind die anderen 970 Sonstigen? Bei 1.002 Sonstigen, wenn das die volle Mindestsicherung ist, sprechen wir von 10 Millionen EUR. Das Ganze ist also keine Kleinigkeit. Wer sind diese 1.002 Sonstigen, die laut Ihrer Anfragebeantwortung vom 29. August 2016 in Wien eine Mindestsicherung bekommen haben?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Mag. Sandra Frauenberger: Herr Abgeordneter!
Es ist einmal die Definition notwendig, wann jemand staatenlos ist. Wir haben insgesamt mit September 2017 - das ist die ganz aktuelle Zahl, die sich eben immer ändert - 143.682 Personen, die Wiener Mindestsicherung bezogen haben. Also 143.682 Personen. Wenn Sie auf die Veränderung der Zahlen hinweisen, die sich hier im Laufe eines Jahres immer wieder ergibt, ist das so. Es ist auch so, dass sich die Kosten immer wieder verändern. Wir haben mit der Taskforce versucht, ein gutes Instrument zu finden, wie wir Prognosen erstellen können. Wir wissen aber jetzt schon, dass wir immer große Unbekannte in der Prognosenerstellung haben werden, nämlich die, wie schnell Verfahren abgewickelt werden und wie sich eine Konjunktur tatsächlich auswirkt. Wir sehen im Jahr 2017 gut ablesbar, was wir für dieses Jahr 2017 an Prognose gehabt haben und was letztendlich die Zahl ist, nämlich 143.682 Personen. Das heißt, viele Asylverfahren dauern sehr lange, über ein Jahr. Wir wissen nicht, wie lange diese Verfahren pro Person eben dauern, um dann letztendlich sagen zu können, in Wien oder in Österreich darf ein Asylverfahren nicht länger als acht Monate dauern. Das heißt, sobald einer im Verfahren ist, landet er acht Monate später irgendwo. Das können wir nicht vorhersagen. Das ist eine ganz schwierige Komponente und Tatsache, die man schwer prognostizieren kann.
Die zweite ist natürlich wiederum eine sehr erfreuliche, dass die Konjunktur wächst. Das bedeutet, dass wir mehr Menschen in Arbeit haben. Das wiederum bedeutet, dass wir weniger Menschen in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben. Das ist genau das Ziel, das wir verfolgen, nämlich nicht zu kürzen und nicht zu deckeln, sondern in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das wirkt sich natürlich positiv auf diese Zahlen in diesem Bereich aus.
Wie teilen sich jetzt diese Personen auf? Insgesamt haben wir von den 143.682 Personen 70.243 Personen mit österreichischer StaatsbürgerInnenschaft, 7.244 Personen, die subsidiär schutzberechtigt sind, 37.370 Asylberechtigte, 18.312 Drittstaatsangehörige und 10.608 andere StaatsbürgerInnen. Ich habe mir heute in der Früh die aktuelle Zahl der sogenannten staatenlosen Personen geben lassen. Diese beläuft sich auf unter 40.
Was ist staatenlos? Staatenlos sind Menschen, weil es einen Zusammenbruch von Staaten gegeben hat, aus denen sie kommen, wie zum Beispiel der Zusammenbruch der Sowjetunion oder von Jugoslawien, wenn ein Staat die Unabhängigkeit erlangt hat, wenn Nachfolgestaaten gegründet wurden. Manchmal sind es aber auch nur technische Ursachen für Fälle von Staatenlosigkeit, zum Beispiel, wenn Menschen im Zuge des Einbürgerungsverfahrens in Österreich staatenlos wurden, weil Sie bereits auf ihre frühere Staatsbürgerschaft verzichtet, aber die österreichische Staatsbürgerschaft noch nicht erlangt haben beziehungsweise wenn es sich um Kinder handelt, die in Österreich staatenlos zur Welt gekommen sind, weil die Eltern aus diesen Gründen heraus eben staatenlos sind.
Grundvoraussetzung ist aber immer, dass diese Menschen auf jeden Fall einen aufrechten Aufenthaltstitel haben. Das heißt, bei den sonstigen Personen, von denen wir hier reden, wissen wir vielleicht im erfassten System derzeit nicht, ist es eine Staatsbürgerschaft oder ein Aufenthaltstitel, aber ein Aufenthaltstitel ist auf jeden Fall gegeben. Staatenlos sind von diesen Personen jedenfalls nicht einmal 40 Personen. Ich schaue da jetzt kurz, ob ich das richtig erfasst habe. Wunderbar.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Bevor wir zur nächsten Anfrage kommen, darf ich bekannt geben, dass Herr Abg. Amhof durch Krankheit entschuldigt ist.
Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 03468-2017/0001 - KSP/LM), die von Frau Abg. Däger-Gregori gestellt und an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend und Personal gerichtet ist. (Die Arbeit der MA 35 wird sowohl von den Medien, als auch von der Volksanwaltschaft immer wieder thematisiert. Auch im vorliegenden Bericht finden sich neben der Feststellung eines massiven Rückganges an Beschwerden im Einwanderungsbereich auch Kritikpunkte am Vollzug der Behörde. Welche Verbesserungen hat es gegeben und welche Schritte wurden gesetzt, um den
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