Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 49
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete!
Ich habe berichtet, dass wir eine Taskforce für die MA 40 eingesetzt haben, wo wir uns entlang der Empfehlungen des Rechnungshofberichtes neu organisieren, auch in weiten Bereichen neu aufstellen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine hervorragende Arbeit. Dass es bei den Kontrollen Themen gegeben hat, war für uns Anlass, dass wir uns in der Taskforce diesem Thema im Besonderen angenommen haben, hier auch mit der Internen Revision der Stadt Wien kooperieren, um neue Kontrollsysteme aufzusetzen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf diese Systeme zu schulen. Die Taskforce läuft bis zum März 2018. Aber wir arbeiten jetzt schon einiges auf und bringen es in dieser Taskforce zu den einzelnen Themen fertig, ob das die Prognose ist, ob das das Abhandeln ist, ob das interne Richtlinien zum Bewerkstelligen von Neuanträgen, die Überprüfungen von Anträgen, die Gespräche mit den Kundinnen und Kunden sind. Die komplette IKT wird neu aufgestellt. All diese Punkte werden in der Taskforce bearbeitet. Das heißt aber nicht, dass sie, weil die Taskforce bis zum 30. März arbeitet, nicht jetzt schon anfangen können, nach diesen erarbeiteten neuen Systemen schon zu prüfen, zu arbeiten, zu kontrollieren. Das möchte ich auch dazusagen. Es ist nicht so, dass man Packerl für Packerl macht, aber jedes Packerl liegen lässt und dann erst mit 1. April umsetzt, sondern mit dem, was wir schon haben, beginnen wir schon zu arbeiten. Gerade die Kontrolle ist ein ganz wichtiger Punkt in der Taskforce, aber eben auch die IKT, vor allem, weil wir mit 1.1.2018 das neue Wiener Mindestsicherungsgesetz umsetzen müssen.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Korosec. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin!
Ich komme auch auf den Rechnungshof zu sprechen. Da gibt es den letzten Bericht, wo sehr klar zum Ausdruck gekommen ist, dass abgelaufene Lichtbildausweise, die von der Stadt Wien akzeptiert wurden, nicht zu akzeptieren sind. Der Rechnungshof hat hier eine Empfehlung abgegeben. Ich zitiere wörtlich: „Außerdem sollte die Stadt Wien festlegen, dass die Mindestsicherungsgewährung die Vorlage eines aktuellen gültigen Lichtbildausweises erfordert.“ Jetzt haben Sie, Frau Landesrätin, gesagt, Sie haben die Taskforce bis März 2018 eingerichtet. Das ist aber eine Maßnahme, die man sofort umsetzen kann.
Daher meine Frage: Wird die Empfehlung des Rechnungshofes bereits jetzt gemacht?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete!
Das ist ein komplettes Paket. Dazu gibt es mehrere Empfehlungen. Das ist ein Arbeitspaket, das die Taskforce gerade abarbeitet.
Im Konkreten, was diese Nachweise mit dem Lichtbildausweis betrifft, weiß ich, das ist ein Thema. Ich kann Sie gerne darüber informieren, wie jetzt der Stand der Dinge ist. Aber ich nehme einmal an, dass wir in diesem Arbeitspaket „Kontrollen und Sicherheit“ hierzu schon eine Entscheidung haben. Ob sie jetzt noch von anderen abhängt oder nicht, kann ich Ihnen von dieser Stelle nicht sagen, kann ich Ihnen aber gerne nachreichen. Ich werde mich erkundigen.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Hebein. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen Dank für die bisherigen Ausführungen.
Meine Frage betrifft die Zukunft der neuen Wiener Mindestsicherung. Es gab jetzt die Begutachtungsfrist mit teilweise sehr ausführlichen, sehr spannenden Rückmeldungen. Was sind jetzt die nächsten Schritte des neuen Wiener Mindestsicherungsgesetzes? Können Sie uns darüber Genaueres erzählen? - Vielen Dank.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete!
Wir haben uns gemeinsam sehr bewusst dafür entschieden, dass wir unsere Ideen einmal in ein Gesetz formulieren, aber diese Ideen, dieses neue Gesetz dann auch in Begutachtung schicken. Wie angesprochen gab es viele Rückmeldungen dazu, die gerade sehr intensiv eingearbeitet werden. Wir haben einen sehr ambitionierten Zeitplan für ein sehr komplexes Gesetz. Jetzt wird es einmal darum gehen, dass wir all diese Begutachtungsmeldungen auch online stellen. Daran arbeiten wir gerade. Es ist eigentlich nur mehr eine technische Sache, bis alle Stellungnahmen auch online gehen. Dann geht es darum, dass wir sehr rasch und schnellstmöglich alles in unser Gesetz einarbeiten und dass wir dann am 23. November - da gibt es den nächsten Landtag -, ich weiß, ambitioniert, aber trotzdem, glaube ich, möglich, in die Beschlussfassung des Gesetzes gehen und das Gesetz dann mit 1.1.2018 tatsächlich in Kraft tritt.
Woran wir gerade sehr intensiv arbeiten, ist ein Projekt, das wir auch vorgezogen haben. Die Taskforce geht bis zum 30. Aber das IKT-Projekt haben wir vorgezogen, weil das IKT-Projekt de facto stehen muss. Sämtliche Abläufe, Prozesse müssen programmiert sein, wenn das Gesetz dann mit 1.1.2018 tatsächlich in Kraft tritt. Das ist eine sehr ambitionierte Zeitschiene, die wir da mit dem gesamten IKT-Projekt gesetzt haben. Aber ich denke mir, das sind jetzt die letzten Schritte. Ich bin zuversichtlich, dass das auch gut gehen wird. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 40 ganz herzlich bedanken. Ich war bei der Eröffnung des Sozialzentrums in Erdberg. Da sieht man, auch wenn man mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern redet, dass sie ohnehin einen enormen Aufwand haben. Daniel Schrotter, der bisher interimistisch die Abteilung geleitet hat, hat mit seinen Leuten wirklich Großartiges geleistet. Da möchte ich mich bei Daniel Schrotter, der heute hier ist, noch einmal, aber im Na
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