Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 49
Ich frage mich: Was gedenken Sie, diesfalls zu tun? Ich bitte Sie, gerade auch, wenn die Volksanwaltschaft diese Themen aufgreift, hier unverzüglich zu handeln!
Wie ich vorhin schon dargestellt habe: Es fehlt oft die Einsicht. Die Volksanwaltschaft meint, dass zur Verbesserung der Missstände die Mitwirkung der Mitglieder des Wiener Landtages vonnöten ist. Es braucht aber eben auch die entsprechende Einsicht.
Genau diese fehlende Einsicht wird an noch einem Fall beschrieben, und zwar betreffend den fehlenden zweiten Lift auf dem Stephansplatz. - Sie alle kennen die Geschichte: Der Stephansplatz ist mit täglich rund 230.000 Fahrgästen die meistfrequentierte U-Bahn-Station in Wien und hat nur einen, sogar relativ klein dimensionierten Lift. Nun wurde der Stephansplatz um 13 Millionen EUR umgebaut, und der zweite Lift wurde noch für 2016 versprochen und zugesagt. Jetzt will man davon aber nichts mehr wissen, und daher freue ich mich, dass Sie diese Angelegenheit aufgegriffen haben. Wir sehen das nämlich genauso, ebenso wie zahlreiche Behindertenverbände und viele Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, und Sie können durch Ihre Prüftätigkeit diesen Stimmen mehr Gewicht verleihen.
Sie schreiben, dass Sie natürlich nicht verkennen, dass es in diesem Zusammenhang um Kosten von 2,5 Millionen EUR geht. Sie verweisen in Ihrer Analyse dann aber auch - und das hat mich doch amüsiert - auf den Rechnungshofbericht, in welchem die Kosten für die Feierlichkeiten zur U-Bahn-Eröffnung von 5,34 Millionen EUR bemängelt wurden, und deuten somit an, dass Feierlichkeiten wichtiger zu sein scheinen als die Errichtung eines ebenso wichtigen Liftes. - Im Hinblick darauf würde ich mich sehr freuen, wenn Ihr Bericht jetzt zumindest den letzten nötigen Anstoß gibt, doch tätig zu werden!
Sie merken in Ihrem Bericht weiters auch kritisch an: „Die VA muss mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass ihr nach wie vor nur eine eingeschränkte Kontrolle über große Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge zukommt, da diese vielfach als ausgegliederte Rechtsträger in einer GmbH oder AG organisiert sind. Von der Stadtverwaltung ausgegliederte Bereiche, wie die Wiener Stadtwerke Holding AG, unterliegen daher nicht der Prüfung durch die Volksanwaltschaft.“
Das ist seit vielen Jahren ein kritisierter Missstand, der endlich behoben werden muss, und zwar umso mehr, als ab 2019 ja auch ein sehr großer Teil, nämlich der KAV, ausgegliedert werden soll! Was bedeutet das für die zukünftige Arbeit der Volksanwaltschaft in diesem Bereich?
So hat zum Beispiel im Fall Dr. Rainer die Volksanwaltschaft bereits 2015 einen begründeten Missstand im Umgang mit dem medizinischen Personal der Stadt Wien erhoben. Ab 2019 wäre das nicht mehr Sache der Volksanwaltschaft und könnte daher nicht mehr geprüft werden.
Gleiches gilt für die Ruhestandsversetzungen aus betrieblichen Gründen. Der Löwenanteil dieser Frühpensionierungen geschieht ja jetzt schon im Bereich der Stadtwerke Holding. Künftig wird mit diesen Vorgängen nicht einmal mehr die Gemeinderätliche Personalkommission befasst werden.
Vor Kurzem wurde auch bekannt, dass die Stadt Wien 20 Bedienstete aus dem medizinischen Bereich im Zuge der Schließung des Pflegezentrums am Otto-Wagner-Spital in den Ruhestand schicken will. Die Volksanwaltschaft prüft nun dieses Vorgehen, weil es ja nicht sein kann, dass wir einerseits immensen Bedarf an Pflegepersonal haben und gleichzeitig gut ausgebildete Mitarbeiter in den Ruhestand schicken. Aber auch diesbezüglich gilt wiederum: Ab 2019 stünde die Volksanwaltschaft hier vor verschlossenen Toren.
Ich bringe daher hier heute einen Beschlussantrag ein, der darauf abzielt, das Mandat der Volksanwaltschaft auf all jene ausgelagerten Bereiche auszuweiten, über die die Stadt Wien einen beherrschenden Einfluss ausübt. - Im Sinne einer ausgeprägten und überparteilichen Kontrolle, die für die Arbeit im Gemeinderat und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wien wichtig ist, bitte ich um Einsicht in diesen Fall und auch um Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächste ist Frau Abg. Schwarz zum Wort gemeldet.
Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!
Zuerst richte ich meinen herzlichen Dank an die Volksanwaltschaft für die im Jahr 2016 geleistete Arbeit. Es haben sich ja rund 18.500 Menschen an die Volksanwaltschaft gewandt, davon gab es Beschwerden von 1.217 Wienerinnen und Wienern. Das Beschwerdeaufkommen betreffend die Wiener Landes- und Gemeindeverwaltung war noch nie so hoch wie im Jahr 2016. Im Hinblick darauf möchte ich mich im Namen der Wiener Volkspartei bei Ihnen bedanken, weil Sie wirklich neutrale Arbeit leisten. Sie fungieren und funktionieren wirklich als unabhängige Stelle. Sie legen die Finger in die Wunden, Sie zeigen Missstände in Wien und Österreich auf, und so soll es auch sein. Ich würde mir diese Arbeitseinstellung von mehreren und anderen offiziellen Stellen ebenfalls wünschen! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte gerne auf einige Punkte eingehen, die im Bericht angesprochen wurden, und zwar erstens auf die Gangbettenproblematik in den Wiener Gemeindespitälern. Dieses Thema beschäftigt meine Kollegin Ingrid Korosec seit Jahren, sie zeigt dieses seit Jahren auf.
Die Volksanwaltschaft hat diesbezüglich ein Prüfverfahren eingeleitet und ist den Beschwerden nachgegangen, doch die rot-grüne Stadtregierung leugnet seit Jahren, dass es hier ein Problem gibt. Es wird uns immer wieder einmal erklärt, dass der Grund dafür zum Beispiel die Grippezeiten sind. Am vergangenen Freitag haben wir eine aktuelle Anfragebeantwortung bekommen, in der man gesagt hat, dass das Problem in den Hitzezeiten im Frühjahr und im Sommer auftritt. - Es wird also immer wieder irgendein Grund vorgeschoben, warum es diese Gangbettenproblematik gibt.
Meine Kollegin Korosec hat aber auch immer wieder darauf hingewiesen, dass das eigentlich ein strukturelles
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