Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 49
EUR pro Jahr. Ich weiß nicht, ob das den KAV wettbewerbsfähig macht und für die Patientinnen und Patienten die besten Leistungen hervorbringt.
Ein letzter Punkt: Die Ärzte beklagen auch, dass sie selber beziehungsweise auch das Pflegepersonal immer wieder Medizinmanagementaufgaben übernehmen müssen. Die Terminplanungen, Telefonberatung, Dokumentenverwaltung machen die Ärzte und das Pflegepersonal selbst. Hier würde es Medizinmanager brauchen oder eben qualifizierte Sekretärinnen und Sekretäre, die diese Aufgaben übernehmen können.
Außerdem, und das habe ich auch schon mehrfach an dieser Stelle angesprochen, sehen wir in den Ambulanzen das Problem, dass moderne Triage-Systeme nicht umgesetzt werden. Entweder hat man dazu die Räumlichkeiten oder die Ausbildung nicht - apropos Fortbildung -, Tatsache ist, dass das, was in anderen Ländern Standard ist, bei uns einfach nicht gemacht wird. Hier könnte man noch so viel mehr tun. Für uns ist so eine Novelle darum einfach nur eine Augenauswischerei, die nicht auf die großen Probleme abzielt, die wir hier zu lösen hätten. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte noch einen letzten Punkt anbringen: Ich habe mit der früheren Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely vor einem Jahr oft darüber gesprochen. Können wir nicht Schwangere in schwierigen Situationen besser unterstützen? Sie hat mir gesagt, ja, das wäre gut, ist dann aber auf keinen einzigen meiner recherchierten Vorschläge eingegangen. Ich möchte es einfach noch einmal probieren und vielleicht auch die rote Fraktion beim Wort nehmen. Helfen statt strafen, hat man ja schon vor vielen Jahrzehnten gesagt. Können wir das Helfen verbessern? Das ist meine Bitte an Sie.
Viele Frauen kommen zu mir und sagen, ich habe mich allein gelassen gefühlt. Wir denken auch nie an die Dimension des ungeborenen Kindes selbst. Die Stadt Wien hat nun versucht, die Kaiserschnitte zu reduzieren. Das ist sehr gut und wichtig. Warum wollen wir nicht auch die Abtreibung durch ein Unterstützungspaket reduzieren? Ich schlage heute so eines vor. Mein Antrag umfasst mehrere Punkte, zum Beispiel, dass man schwangeren Frauen in Krisensituationen beim sozialen Wohnbau entgegenkommt. Das ist ja nicht schwierig. Dass man einen Einrichtungszuschuss für sozial bedürftige Schwangere vorsieht, so wie das bei der Mindestsicherung auch gegeben ist. Ein anderer Punkt wäre die kostenfreie Entbindung für nicht versicherte Frauen. Das ist interessanterweise auch etwas, das ich im Dezember schon angesprochen habe, und dann hat der frauenpolitische Beirat der Stadt dasselbe gefordert und gesagt: Das machen die Ordensspitäler. Warum machen das die KAV-Spitäler nicht auch? Das wäre eine ganz einfache Maßnahme, die nicht viel Geld kostet. Es ist auch eine Unart, einer nicht versicherten Frau nach der Geburt einen Exekutionsbescheid zu schicken. Ein anderer Punkt: eine Erstellung einer Informationsbroschüre für Schwangere in Konfliktsituationen. Da könnte man ganz viel an Hilfsangeboten, Beratungsangeboten anführen. Es gibt ja gute Angebote. Das sollte doch für eine Stadt wie Wien nicht zu viel verlangt sein, dass man auf diese Weise Schwangeren in Krisensituationen entgegenkommt. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Meinhard-Schiebel. - Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzende! Sehr geehrte Abgeordnete!
Um diesen mittlerweile kursierenden Gerüchten in der Öffentlichkeit, dass es im KAV keine ausreichenden Nachdienste von FachärztInnen geben wird und stattdessen nur eine Rufbereitschaft, ein Ende zu bereiten, zitiere ich Ihnen einfach den zutreffenden § 13 Abs. 1 Punkt 3: „Regelungen für eine fachärztliche Rufbereitschaft im gebotenen Umfang: Der ärztliche Dienst muss so eingerichtet sein, dass in Zentralkrankenanstalten uneingeschränkt eine Anwesenheit von Fachärzten aller in Betracht kommenden Sonderfächer gegeben ist. In Betracht kommende Sonderfächer sind über die in Z 4 genannten hinaus jene, in denen in Hinblick auf ein akutes Komplikationsmanagement eine fachärztliche Anwesenheit erforderlich ist. Dabei ist die gebotene Anzahl anwesender Fachärzte sicherzustellen. Im Übrigen kann auch in Zentralkrankenanstalten im Nacht- sowie vorübergehend im Wochenend- und Feiertagsdienst von einer ständigen Anwesenheit von Fachärzten der sonst in Betracht kommenden Sonderfächer abgesehen werden, wenn statt dessen eine Rufbereitschaft eingerichtet ist.“
Diese Regelung betrifft zirka 20 Prozent der genannten FachärztInnen, bei denen die tatsächliche Rufbereitschaft bei zirka 5 Prozent liegt. Das heißt, das Gerücht, dass nachts und zum Wochenende und zu Feiertagen keine entsprechenden Fachärzte zur Verfügung stehen, ist unrichtig. - Danke.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Koderhold. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Kollege Wagner! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte die Stellungnahme unserer Fraktion über die Novellierung des Krankenanstaltengesetzes mit einer Definition der Public-Health-Wissenschaftlerin Prof. Noelle Sullivan beginnen, die völlig richtig, wenn auch etwas launisch, sagt: „Das Gesundheitssystem ist zur aufgeblasenen Jobmaschine für Tintenburgen und Versorgungsposten geworden.“ Das stimmt, auch wenn es etwas launisch ausgedrückt ist, auch budgetär.
Worum geht es heute? Wir werden über die Novelle des Wiener Krankenanstaltengesetzes abstimmen, über eine sehr umfangreiche Erweiterung und Überarbeitung, wobei trotz der Fülle dieser Überarbeitung wesentliche Bereiche gar nicht beziehungsweise unrealistisch behandelt werden. Das erinnert mich irgendwie an den Wiener Krankenanstaltenplan von 2013, bei dem ein Spital erwähnt wurde, das gar nicht mehr existiert hat. Ich muss also doch eine gewisse Lässigkeit bei der Formulierung von Gesetzen feststellen.
Nun sind Gesetzesänderungen im gesundheitlichen Bereich zunehmend von einer Dominanz der Verwaltung
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