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Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 99

 

dern durch Dritte verursacht worden ist, dann ist das natürlich schon etwas, wo ich sage: Jetzt habe ich nicht nur die Defizite, und jetzt muss ich nicht nur vielleicht mit irgendwelchen Folgen klarkommen, sondern ich muss dann auch noch mit weniger Gehalt klarkommen.

 

Da sehen wir sehr wohl den Tatbestand der Diskriminierung per se. Vor allem dann, wenn zum Beispiel ein Dienstunfall nicht eigenverschuldet ist, sondern durch Dritte verursacht wurde, dann befindet man sich natürlich wirklich in der Situation, dass man nicht nur körperliche Defizite hat und vielleicht mit irgendwelchen Folgen klarkommen muss, sondern auch noch weniger Gehalt bekommt.

 

Auch in der Höherreihung ist ein Diskriminierungstatbestand enthalten: Wenn höhergereiht wird, dann wird man nämlich zuerst für sechs Monate auf Probe versetzt, und in diesen sechs Monaten Probeversetzung bestehen im Unterschied zur Karenz nicht die Sicherheit oder der Schutz, dass mein Arbeitsplatz freigehalten wird. Dieser muss nicht freigehalten werden, in der Karenz muss er sehr wohl freigehalten werden. Wenn man nach diesen sechs Monaten feststellt, dass man nicht geeignet ist, dann hat man nicht mehr auf den gleichen Dienstposten Anspruch, sondern maximal auf einen gleichwertigen. - Auch darin sehe ich eine Diskriminierung, und es fragt sich, ob das vor einem eventuellen Gerichtsverfahren standhält.

 

Bei den Ausbildungskosten haben Sie auch massiv in das VBG eingegriffen. Sie verlangen jetzt, dass man die Ausbildungskosten zurückzahlt. Sie haben auch keine klare Regelung, sondern es ist nur sehr vage ausgedrückt, was von den Ausbildungskosten tatsächlich zurückzuzahlen ist und was keine Ausbildungskosten sind, die man zurückzahlen muss. Definitiv ist aber formuliert, dass, wenn es zu einer Kündigung kommt, wenn also der Dienstnehmer gekündigt wird, auch die Ausbildungskosten zurückverlangt werden können. Auch diesfalls kann es zu Härtefällen und zu Diskriminierungen kommen.

 

Ich möchte jetzt auch noch auf die §§ 69 bis 71 Bezug nehmen, weil mir das ein persönliches Anliegen ist und weil mich die diesbezügliche Diskussion zum Teil auch sehr stört. Man kann zu diesen Paragraphen stehen, wie man will, aber wir haben sie nun einmal, und sie sind eins zu eins in das neue Dienstrecht übernommen worden. Das, was ich dabei schade finde, ist, dass man verabsäumt hat, und zwar massiv verabsäumt hat, diese Paragraphen genauer zu präzisieren und einige Regelungen einzuführen.

 

Wir haben vermehrt immer wieder die Erfahrung gemacht, dass hier sehr wohl zwischen Funktionären der Regierungsfraktionen, also von SPÖ und GrüneN, und Funktionären der Opposition unterschieden wird und dass das Gesetz in der Vergangenheit auch unterschiedlich ausgelegt wurde. Wir haben diesbezüglich auch mehrmals versucht, Gespräche zu führen, aber erst durch massive Intervention sind die Bediensteten zum Teil zu ihrem Recht gekommen.

 

Das kann es nicht sein, dass es eine unterschiedliche Behandlung gibt, wenn diesbezüglich eine gesetzliche Regelung besteht! Wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, dann haben alle gleich behandelt zu werden und hat nicht der Magistrat nach Gutdünken zu entscheiden, dass das Gesetz bei einem gilt, ohne dass nachgefragt wird, und beim anderen nicht gilt und sehr wohl nachgefragt wird. Das ist Mobbing! Das ist Diskriminierung! Das werden wir so nicht akzeptieren! Das werden wir uns nicht gefallen lassen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Erzählen Sie mir nicht, dass es das nicht gibt! Ich kenne nämlich sehr wohl den Fall eines Funktionärs, dem seit Mai nur das Grundgehalt, und das auch nur reduziert, ausbezahlt wurde! Erst durch mehrfache Intervention hat er jetzt im Oktober eine Aufrollung seines Gehaltes bekommen, aber er hat immerhin fast sechs Monate lang mit einem reduzierten Gehalten leben müssen. Man hat das dann auf einen SAP-Irrtum geschoben. Da sei irgendetwas falsch eingetragen worden. Das sei ein SAP-Problem gewesen.

 

Das erinnert mich sehr an dieses SAP-Problem, das die Wiener Linien schon einmal hatten. Als es dort nämlich zur SAP-Umstellung kam, haben Mitarbeiter zum Teil nicht einmal das volle Grundgehalt ausbezahlt bekommen, und das mehrere Monate lang. Und welch Zufall! Genau dieser Personalvertreter, der jetzt auch kein Geld bekommen hat, hat damals auch ein halbes Jahr lang nicht einmal sein vollständiges Grundgehalt bekommen! - Jetzt kann sich jeder überlegen, ob das Zufall ist!

 

Etwas steht fest: Es ist okay, und wir begrüßen es wirklich, dass man da Kontrollen hat, damit es keinen Missbrauch gibt, und entsprechende Nachweise erbracht werden müssen. Das ist wirklich gut so! Aber es kann nicht sein, dass nur die Opposition einen Nachweis erbringen muss, während alle anderen von den Regierungsfraktion gar keinen Nachweis erbringen müssen, sondern nur salopp sagen können: Ich habe morgen eine Veranstaltung, und ich komme einmal nicht. Basta.

 

Das muss klar festgeschrieben und für alle gleich sein. Es müssen für alle die gleichen Regelungen gelten. Es kann nicht sein, dass das je nach Laune bei einem akzeptiert wird und beim anderen nicht, so wie es jetzt im Moment gang und gäbe ist. Das werden wir nicht akzeptieren! Andernfalls werden wir das halt auch einmal über die Zeitung thematisieren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wie gesagt: Was für den einen gilt, muss auch für den anderen gelten.

 

Zu den NEOS wollte ich noch etwas sagen, weil das am Montag auch Thema war und weil sie ja einen Antrag in Bezug auf Freistellung für gewerkschaftliche Tätigkeiten gestellt haben: Wir sehen das ein wenig differenzierter! Sie sollten vielleicht nicht vergessen, dass diese Dienstfreistellungen für die gewerkschaftliche Tätigkeit kein Privileg der Stadt Wien sind, sondern dass es das auch in der Privatwirtschaft gibt. Dort heißen die Personalvertreter Betriebsräte, und ab einer gewissen Betriebsgröße sind sie nun einmal für ihre Tätigkeiten für die Mitarbeiter freizustellen. - Das ist Demokratie, und das ist auch gut so.

 

Ich wollte auch noch gerne etwas zur Rettung sagen, weil das R-Schema ja auch ein Teil der Dienstrechtsnovelle ist. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir die Bediensteten von einem 24-Stunden-Tag in einen 12-

 

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