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Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 99

 

und GRÜNEN.) Aber Sie würden ja wahrscheinlich alles opfern Ihren Leuten gegenüber, um vielleicht Ihr Ziel, Wiener Vizebürgermeister zu werden, einmal zu erreichen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Kommen Sie mir jetzt nicht damit, dass das neue System wirklich so attraktiv wäre. 1.670 EUR Anfangsgehalt, wie Sie hier so groß schreiben, das klingt vielleicht attraktiv. Aber wenn man sich die flache Gehaltskurve anschaut ... (Zwischenruf von Abg. Barbara Teiber, MA.) Wenn man sich die flache Gehaltskurve anschaut, die sie dann haben, und die Lebensverdienstsumme per se, dann kann man definitiv sagen: Sie haben ja nur in einem einzigen Punkt nachgebessert, und das war bei den Ärzten, beim Ärzteschema, denn dort hat es noch schlimmer ausgeschaut, was die Lebensverdienstsumme betrifft. In Anbetracht der Streikdrohungen, die Sie von der Ärztekammer bekommen haben, haben Sie dort massiv nachgebessert. Aber das war auch der einzige Bereich, alles andere ist absolut unattraktiv geblieben.

 

Man muss das Ganze auch im gesamten Kontext sehen, denn Sie haben hier nämlich Rückreihungen eingeführt. Diese Rückreihungen bedeuten aber, dass sie 13 Prozent Gehaltsverlust haben und dass das die Leute hinnehmen müssen. Dass Sie das akzeptieren, das ist mir absolut unbegreiflich. Das ist nicht sozial, das ist einfach eine Zumutung! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber wie gesagt, Sie schreiben selber in Ihren Erläuterungen: 2026 wird sich dieses System für die Stadt Wien rechnen. Das heißt, im Vergleich zur Beibehaltung des Altsystems rechnen Sie mit einer nachhaltigen Kostenreduktion.

 

Jetzt habe ich so ein paar Beispiele genommen, die ich mir auch zusammengeschrieben habe. Beim letzten Mal sind Sie hinausgegangen, haben mich dann hier vorne beschimpft und haben mir erklärt: Ein Wahnsinn, die FPÖ gönnt den Bediensteten die siebente Urlaubswoche nicht!

 

Wenn man sich das neue Gesetz anschaut, dann ist die siebente Urlaubswoche kein Thema mehr: Sie haben sie nämlich einfach still und heimlich gestrichen. Sie haben sie mit einem großen Tamtam eingeführt, um darüber hinwegzutäuschen: Dass die Bediensteten, die in dieses neue Dienstrecht von Ihnen beim letzten Mal hineingezwungen worden sind, es nicht bemerken und nicht mit ihren Verlusten konfrontiert werden, haben Sie ihnen diese siebente Urlaubswoche als Zuckerl verkauft. Jetzt haben Sie ab 1.1.2018 zwei Arten von Bediensteten, nämlich die, die nach dem Altsystem eine siebente Urlaubswoche haben, und die, die neu anfangen und sie nicht haben.

 

Bei den Vordienstzeiten - das ist auch so ein Beispiel, das mir aufgefallen ist - werden nur noch einschlägige Berufsvordienstzeiten angerechnet, wobei nirgendwo festgehalten worden ist: Was bedeutet „einschlägige Berufsvordienstzeiten“? Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass ein Arzt ein Studium braucht, das ist ja klar, das ist auf Grund seiner Funktion gegeben. Aber was Sie sonst an Vordienstzeiten haben, sagen Sie nirgends, das soll der Stadtsenat festlegen. Aber nach welchen Kriterien das der Stadtsenat, der in Zukunft umfangreiche Kompetenzen bekommt, tun soll, haben Sie nirgends festgeschrieben.

 

Jetzt muss der Mitarbeiter diese Vordienstzeiten bis drei Monate nach seinem Antritt bekannt geben, weil sonst der Anspruch verfällt - was also auch eine Diskriminierung ist. Aber wenn der Mitarbeiter versetzt wird in eine andere Modellfamilie oder an eine andere Stelle, wo vielleicht von der Berechnung her andere Vordienstzeiten anzurechnen wären, und er hätte vielleicht die Ausbildung, dann kann er es später auch nicht mehr geltend machen. Außer es wäre eine Dienstprüfung notwendig, und er hat schon eine Dienstprüfung, dann kann man schauen, was sich davon anrechnen lässt. Aber die Vordienstzeiten per se, die er mitbringt, werden nicht mehr berücksichtigt.

 

Zu Versetzung, Zurückreihung und Höherreihung möchte ich auch etwas anmerken. Es gibt zukünftig keinen Versetzungsschutz mehr. Sie haben es hier so nett ausgedrückt, Frau Kollegin, Sie haben gesagt: Na ja, das brauchen wir nicht, wir sind erwachsen. Also ich orte hier schon, dass der Willkür, vor allem der politischen Willkür Tür und Tor geöffnet sind, in Zukunft unliebsame Bedienstete einfach zu versetzen. Sie gehen so weit, dass Sie sie sogar in andere Bundesländer versetzen können.

 

Da muss ich schon sagen: Das ist für mich auch diskriminierend. Sie legen so viel Wert auf Ihren Diskriminierungsparagraphen, und da machen Sie einfach ein wirklich diskriminierendes Gesetz! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Rückreihungen im dienstlichen Interesse: Auch das ist schwer diskriminierend. Sie haben nämlich nirgends festgelegt, was definitiv „dienstliches Interesse“ bedeutet. Und auch hier haben Sie der Willkür Tür und Tor geöffnet, Ihr politisches Interesse als dienstliches Interesse zu verkaufen.

 

Auch haben Sie andere Bedienstetengruppen, wie begünstigte Behinderte oder auch Leute nach Dienstunfällen, diskriminiert, indem Sie nämlich bei der Rückreihung definitiv hineingeschrieben haben: Es gilt bei Ihnen nicht als Grund der Diskriminierung, aber es ist ein Grund für die Rückreihung. Wenn jemand nach einem Dienstunfall seinen Job in der Form nicht mehr ausüben kann oder wenn er zum Beispiel einen Behindertenausweis bekommt oder eben auf Grund seiner Behinderung, die verschlechtert wird, diese Funktion nicht mehr ausüben kann, dann kann er zurückgereiht werden - wenn er nicht gekündigt wird!

 

Sie haben im § 129 unter der Kündigung als einen der Kündigungsgründe definitiv hineingeschrieben: Wenn der Bedienstete für die Erfüllung der Dienstpflicht gesundheitlich ungeeignet ist, dann kann man ihn kündigen. Bei Härtemaßnahmen wird man halt zurückreihen. Da kann ich sagen, ich kann mir jetzt Pest und Cholera aussuchen. Aber das ist schwer, schwer diskriminierend!

 

Denn was bedeutet Rückreihung für den Bediensteten? Er verliert Gehalt. Sie geben ihm dann zwar eine Ergänzungszulage, aber er verliert definitiv 13 Prozent seines Gehaltes. Da sehen wir schon den Tatbestand der Diskriminierung per se. Vor allem dann, wenn zum Beispiel ein Dienstunfall nicht eigenverschuldet ist, son

 

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