Landtag, 23. Sitzung vom 26.01.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 52
hast du Geld, damit du dir einheizen kannst“, sondern mit diesem sozialarbeiterischen Angebot, um die Menschen auch wirklich begleiten zu können, ihnen zu helfen, eigenständig leben zu können, sie aber dabei nicht im Stich zu lassen. Die Stadt Wien sorgt dafür, dass niemand in dieser Stadt frieren muss.
Bitte, hören Sie auf, das mit diesen Begrifflichkeiten in ein Licht zu rücken, als würden wir das tun! Wir tun das nicht! In Wien muss niemand frieren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke.
Wir kommen damit zur 5. Anfrage (FSP-64541-2018-KNE/LM), die von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt worden und an die Frau Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtet ist. (Mit dem Bundesgesetz über die Primärversorgung, den Gesundheits-Zielsteuerungs-vereinbarungen und entsprechenden Anpassungen im Österreichischen Strukturplan Gesundheit sowie den Regionalen Strukturplänen Gesundheit haben sich Bund und Länder auf den Ausbau der Primärversorgung durch multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgungseinheiten geeinigt. In Wien gibt es bereits zwei Primärversorgungseinheiten, allerdings fehlt ein umfassendes Konzept für Wien zum Ausbau der Primärversorgung. Wie wird Wien seinen Verpflichtungen zum Ausbau von Primärversorgungseinheiten, die in der 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens eingegangen wurden, nachkommen?)
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Vielen Dank für diese Frage. Denn ich denke mir, sie hat wirklich auch einmal die Idee, darzustellen, wie es überhaupt mit diesen Primärversorgungseinrichtungen ausschaut. Was muss passieren, auf welchen Ebenen, damit wir sie endlich haben? So hätte ich es verstanden.
Dazu möchte ich Ihnen Folgendes antworten: Grundsätzlich, und das wissen wir hier alle, ist für die Ausgestaltung der Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, aber auch was die medizinischen Sonderfächer betrifft, die Verantwortung bei den Sozialversicherungsträgern, weil diese haben den Versorgungsauftrag, auch was die gesamte PHC-Lösung betrifft. Gemäß der Art. 15-Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sollen durch die VertragspartnerInnen im Zusammenwirken mit der Sozialversicherung österreichweit 75 Primärversorgungseinrichtungen als Zentren oder Netzwerke im Zeitraum der Gültigkeit der Vereinbarung etabliert werden. 75 Einrichtungen bedeutet, in Wien sind 16 davon vorgesehen. Wenn wir dieses Vorhaben umsetzen wollen, dann haben wir eine Beschlussfassung dazu, die wir in der Bundeszielsteuerung brauchen, wo präzisiert wird, wie es dann ablaufen soll.
Was braucht es da jetzt? Zum Ersten werden die erforderlichen Voraussetzungen für den Auf- und für den Ausbau der Primärversorgungseinrichtungen vorangetrieben, insbesondere was den Abschluss des Rahmenvertrags betrifft, sowie das Ganze in diesem neuen Gesetz, in diesem sogenannten PHC-Gesetz, Primary-Health-Care-Gesetz. Diese müssen jetzt einmal ausverhandelt werden, und zwar zwischen der Ärztekammer und dem Hauptverband. Dann brauchen wir eine Kompetenzenprofilerstellung für alle Berufe, die in diesen Primärversorgungseinrichtungen vertreten sein sollen, um sicherzustellen, dass diese sehr effizient und sehr sinnvoll, natürlich im Interesse der Patientinnen und Patienten, auch tatsächlich zusammenwirken können. Das ist schon eine ganz große Debatte, wie wir wissen.
Dann brauchen wir natürlich einen Gleichklang mit den anderen Bundesländern in der Bundeszielsteuerungskommission, damit wir auch wirklich alle organisatorischen, aber auch politischen Hindernisse ausräumen können.
Zum Zweiten ist eine Festlegung von Eckpfeilern für die Verträge und Honorierungssysteme notwendig, was auch wiederum vor allem die Ärztekammer und die Sozialversicherung betrifft. Diese sind da aber, glaube ich, auf einem guten Weg, auch wenn es zum Teil recht differenzierte Ansichten gibt.
Zum Dritten geht es darum, dass die strukturierte Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten, die PHCs tatsächlich errichten wollen, auch vorhanden ist. Da geht es darum, dass man gute Informationen aufbereiten muss und diejenigen, die interessiert sind, primäre Versorgung zu machen, bei der Gründung auch tatsächlich unterstützt. Da braucht es ein Service. Wir diskutieren da auch immer darüber, was allein schon die Mietpreise betrifft, welche Objekte es gibt, et cetera.
Das ist einmal auf der Bundesebene.
Auf der Landesebene ist es so, dass wir folgende Vereinbarung getroffen haben: Wir wollen jetzt einmal eine Analyse der regionalen Versorgungsinstitutionen. (Abg. Mag. Wolfgang Jung unterhält sich lautstark mit Kollegen seiner Fraktion.) - Ich weiß nicht, es können auch zwei reden. - Wir wollen eine Analyse der regionalen Versorgungssituation für eine Vereinbarung der Anzahl, der regionalen Verteilung und der Finanzierung. Was uns da ganz wichtig ist, ist, dass wir natürlich auf die demographische Entwicklung schauen, aber natürlich auch auf die sozioökonomischen Parameter in den einzelnen Bezirken. Diese Planungsergebnisse brauchen wir. Diese fließen dann in den Regionalen Strukturplan ein. Von der Wiener Gebietskrankenkasse und von der Ärztekammer brauchen wir dann auch den ausverhandelten Stellenplan, damit wir das alles so transformieren können, wie wir es uns vorstellen.
Wenn ich Ihnen das alles erzähle, hört sich das wie eine Never Ending Story an. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, es geht mir viel zu langsam.
Ich bin dafür, dass wir uns das schon gut analysiert anschauen und dann auch so in den Regionalen Strukturplan einbringen. Aber wenn ich auf die Landkarte Wiens schaue und darauf schaue, was wir an primärer Versorgung in dieser Stadt brauchen, dann, glaube ich, gibt es für uns ein paar Flecken in diesem Wien, wo sich abzeichnet, dass wir genau diese Einrichtungen brauchen werden. Das ist für mich zum Beispiel - wir haben das auch schon präsentiert und bei uns in der Landeszielsteuerung diskutiert - im 10. Bezirk der Verteilerkreis.
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