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Landtag, 23. Sitzung vom 26.01.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 52

 

Berichterstatter hierzu ist der Amtsf. StR Dr. Ludwig. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.44.30

Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr.

 

Gemäß § 30 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Es liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Ich erkläre daher die Verhandlung als geschlossen. Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort.

 

12.44.55

Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich verzichte.

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Der Herr Berichterstatter verzichtet.

 

12.45.00Wir kommen daher zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke. Das ist einstimmig. Das Dekret ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist wieder einstimmig angenommen.

 

Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist noch einmal einstimmig.

 

Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass der von den Abgeordneten David Ellensohn, Birgit Hebein, Mag. Barbara Huemer sowie Gabriele Mörk, Silvia Rubik und Mag. Tanja Wehsely eingebrachte, an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtete Dringliche Antrag betreffend Beibehaltung der Notstandshilfe gemäß § 38 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlesen und hierauf mündlich begründet werde.

 

Davor zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Kowarik.

 

12.46.00

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Herr Präsident! Hoher Landtag!

 

Bevor wir uns mit diesem Dringlichen Antrag näher beschäftigen, erlaube ich mir, für meine Fraktion etwas zur Zulässigkeit dieses Antrages zu erörtern und unsere Verwunderung darüber auszudrücken, dass dieser Dringliche Antrag jetzt tatsächlich zugelassen wurde. Diese Entscheidung des Präsidenten, und zwar nicht des Präsidenten, der hinter mir sitzt, sondern des Präsidenten, der jetzt vor mir sitzt, reiht sich leider Gottes in eine ganze Reihe von Entscheidungen ein, die offensichtlich parteipolitisch getroffen wurden und die eigentlich nicht stattfinden sollten.

 

Wenn man sich den Antragstext und dann den Beschlusstext anschaut - wir haben das ja gestern schon erörtert und der Herr Erste Vorsitzende hat gesagt, dass das das Entscheidende für die Frage der Zulässigkeit ist -, dann stellt man bei genauer Betrachtung fest, dass darin steht: „Der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung auf, die Notstandshilfe beizubehalten. Der Wiener Landtag stellt fest, dass die finanzielle Unterstützung zig Tausender Arbeitsloser nicht einseitig“, und so weiter, und so fort. Dann heißt es zwei Mal hintereinander: „Der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung auf“ Ganz zum Schluss - schau an! - heißt es aber: „Der Wiener Landtag ersucht die Amtsführende Stadträtin“

 

Ich bin überzeugt davon: Hätte die Freiheitliche Fraktion einen gleichlautenden Antrag eingebracht, dann wäre dieser nicht zugelassen worden. Ich habe einige Beispiele hier, ich werde aber nicht alle Fälle vorlesen, in denen es tatsächlich so war. Wir haben vergleichbare Anliegen vorgebracht, die nicht zugelassen worden sind, und zwar durchgängig immer auch mit dem Hinweis auf die Mitteilungen der Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Recht, dass hier auf die Landesvollziehung abgestellt wird und nur solche Angelegenheiten zulässig sind, die die Landesvollziehung betreffen. Ganz konkret gibt es auch ein Gutachten von einem gewissen Herrn Dr. Pollak - das ist schon eine Zeit lang her, aber es ist von ihm unterschrieben -, in dem ausgeführt wird, dass sich dringliche Initiativen nur auf Gegenstände der Vollziehung beziehen dürfen, und dabei wird auf Walter-Mayers „Bundesverfassungsrecht“ verwiesen, das jedem Jusstudenten ein Begriff ist.

 

Meine Damen und Herren! Verstehen Sie mich nicht falsch - und das sei ausdrücklich so festgehalten -: Es geht mir nicht darum, dass wir irgendeine Debatte abstechen wollen oder uns nicht trauen, über irgendwelche Entscheidungen der Bundesregierung hier zu diskutieren. Das tun wir selbstverständlich gern. Aber es geht hier um die Vorgangsweise: Es geht um die Willkür, dass man ein Mal etwas zulässt und ein Mal etwas nicht zulässt. Und das ist leider Gottes nicht das erste Mal, ich habe es schon angeführt.

 

Es bleibt uns nichts übrig, als das zu akzeptieren, es gibt keinen Instanzenzug hinsichtlich der Entscheidung des Präsidenten, und grundsätzlich ist das auch klug, weil man davon ausgehen kann, dass das seriös geprüft und dann auch seriös entschieden wird.

 

Es ist heute konkret auch eine andere Anfrage zugelassen worden, hinsichtlich welcher ich mir auch sicher bin, dass diese, wenn wir sie so gestellt hätten, sicherlich noch vor einem Jahr nicht zugelassen worden wäre, nämlich die 2. Anfrage der Fragestunde: „Wie wirkt sich das durch die Bundesregierung angekündigte Aussetzen des Beschäftigungsprogrammes Aktion 20.000 in Wien aus?“

 

Man braucht sich im konkreten Fall nur die Geschäftsordnung des Landtages zur Hand zu nehmen. - Ich zitiere daraus § 33 Abs. 1: „Zulässig sind kurze Fragen aus dem Bereich der Vollziehung des Landes.“ - Ich sage einmal: Die Zulässigkeit ist hier etwas weit hergeholt!

 

Jetzt geht es um die Zulässigkeit dieser dringlichen Initiative. Noch einmal: Wir führen gerade fraktionsüber

 

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