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Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 52

 

und des Amtes des Präsidenten ist jedoch, dass ich die derzeitige gültige Verfassung und die Rechtsauslegung hinsichtlich der derzeit gültigen Verfassung ganz einfach einzuhalten habe. Ich hätte es mir leicht machen können und vielleicht auch keine Debatte, weil das ganz einfach ja meistens auch nicht der Fall ist, und die Anträge und die Abänderungsanträge und den Zusatzantrag abstimmen lassen. Die Mehrheit des Hauses hätte entschieden und die Sache wäre vom Tisch. Das ist nicht mein Anliegen. Mein Anliegen ist die ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dutzende Male zugelassen!) Lassen Sie mich ausreden bitte, Kollege Kowarik. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Dutzende Male!) Lassen Sie mich bitte ausreden, Kollege Kowarik! Die Vorgehensweise ist: Ich habe ganz einfach auch schon in der Vergangenheit, es gibt ja Beispiele, weite Auslegungen nicht zulassen können (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Einmal so, einmal so!), kann ich auch nicht, auch wenn es mir vielleicht die Vorsitzführung leichter machen würde ohne Debatten und sonstige Verzögerungen.

 

Des Weiteren wurde zwar der Abstimmungsvorgang angekündigt, noch nicht eingeleitet, weil noch nicht abgestimmt wurde. Es liegen mir Geschäftsordnungswortmeldungen vor, die werde ich zulassen, selbstverständlich (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.), ja selbstverständlich, da brauchen wir keine Debatte führen, und darf als ersten dazu Gemeldeten Herrn Lhptm-Stv. Dominik Nepp zur Geschäftsordnung das Wort erteilen.

 

13.26.31

Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA|: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Also das, was jetzt hier heute passiert, ist echt ein Skandal. Wie hier die Geschäftsordnung ausgelegt wird, das entspricht nicht der Würde dieses Hauses, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Ich möchte hier auch klipp und klar darstellen, warum. Wir hatten auch vorher bei uns innerhalb der Fraktion eine Diskussion: Stellen wir diesen Antrag, der viele Punkte betrifft, zusammen oder stellen wir die Anträge einzeln? Der Abg. Kowarik, der hier diesen Antrag eingebracht hat, hat in seiner Mappe lauter Einzelanträge vor sich liegen. Wenn über diesen Antrag hier debattiert wird, dann muss auch über so einen Antrag abgestimmt werden können. Hätte der Herr Präsident von Anfang an, als diese Debatte losgegangen ist, oder spätestens bei der Übergabe des Antrags gesagt, dass dieser Antrag nicht zulässig ist, hätten Sie der Opposition noch die Möglichkeit gegeben, Einzelanträge, die dann zugelassen werden hätten müssen, zu stellen. Dieses Oppositionsrecht haben Sie uns hiermit genommen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird, das sehen Sie anhand dieser (Der Redner zeigt Unterlagen.) Abänderungsanträge und Zusatzanträge, die in den letzten Legislaturperioden gestellt wurden. Auch von den GRÜNEN, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurden weiterreichende und weitergehende Zusatzanträge und Abänderungsanträge von der Vorsitzführung zugelassen. Anscheinend, was von einer Vorsitzführung für Rot und für Grün gilt, gilt für die ÖVP und für die Freiheitlichen nicht! Und das ist ein Skandal, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Deswegen werden wir hier bei diesen Punkten, Punkt 5 und Tagesordnungspunkt 6, aus Protest den Saal verlassen. Denn das, was ich mir hier als Landeshauptmann-Stellvertreter wünsche, ist eine objektive Vorsitzführung, einen objektiven Präsidenten und nicht einen Präsidenten, der hier wie der Zentralsekretär der KPDSU auftritt! (Beifall und Bravo-Rufe bei der FPÖ. - Die Abgeordneten der FPÖ verlassen den Sitzungssaal.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet in der Geschäftsordnungsdebatte ist Herr StR Wölbitsch. Bitte schön, Herr Stadtrat.

 

13.29.39

StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM|: Vielen Dank!

 

Der Herr Vizebürgermeister hat schon einiges vorweggenommen. Sie haben sich eine Untersuchungskommission so einberufen, wie Sie es brauchen. Sie haben sich die Spielregeln dazu so gemacht, wie Sie es brauchen. Und jetzt interpretieren Sie die Stadtverfassung so, dass die Opposition nicht einmal mehr ihre eigenen Anträge zu diesem Thema einbringen kann. Das ist ein schwarzer Tag für die Demokratie in dieser Stadt! Wenn das der Vorgeschmack auf die Ära Ludwig ist, dann mache ich mir sehr, sehr große Sorgen!

 

Und auch wir werden ein Zeichen setzen, dass das so mit uns sicher nicht weitergehen kann und so passieren kann. Vielen Dank! (Beifall bei der ÖVP. - Die Abgeordneten der ÖVP verlassen den Sitzungssaal.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Kollegin Meinl-Reisinger.

 

13.30.31

Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS)|: Die Zahl der Zuhörerschaft dezimiert sich. Ich meine, wir haben hier eine interessante Debatte geführt. Das finde ich schon ganz interessant. Es ist tatsächlich so, das muss ich auch sagen, ich war nicht im Haus, als hier offensichtlich über die Frage der Zulässigkeit von Abänderungs- oder Ergänzungsanträgen in Bezug auf vorliegende Geschäftsstücke oder Gesetzesvorlagen im Zuge der Wahlrechtsdiskussion diskutiert wurde. Ich habe jetzt auch nicht die Zeit gehabt, dieses Gutachten zu studieren. Aber ich möchte hier schon meine Sicht der Dinge sagen.

 

Es ist völlig klar, dass ein Abänderungs- oder ein Ergänzungsantrag einen gewissen inhaltlichen und auch systematischen Zusammenhang mit der Gesetzesvorlage, die hier zur Abstimmung kommt, haben muss. Das ist völlig klar. Daher wäre ich auch dazu geneigt zu sagen, Staatszielbestimmungen, weil die halt auch zufällig in der Stadtverfassung drinnenstehen, passen da nicht hinein. Aber es ist doch bitte völlig klar, wenn es hier darum geht und wir alle gestern wie heute über die Regeln bei Untersuchungskommissionen diskutiert und debattiert haben, dass natürlich ein inhaltlicher und systematischer Zusammenhang besteht, wenn hier meiner Meinung nach völlig legitim Anträge von FPÖ und ÖVP kommen, die dahin gehend sind, dass hier die Minderheitenrechte in Bezug auf Untersuchungskommissionen gestärkt werden. Also insofern kann ich diese Rechtsansicht oder diese Auslegung auch nicht nachvollziehen. Ich akzeptie

 

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